Nur einige Anmerkungen
Hallo Andreas,
ich glaube, der Grund dafür, dass hier einige recht scharfe Erwiderungen gekommen sind, liegt einerseits darin, dass Du mit dem Beitrag entgegen Deinen sonst äußerst fundierten und sachlichen Beiträgen dumpfe Klischees hervorgekramt hat, die man zwar häufig von Angehörigen der Bundeswehr hört, von Dir jedoch bisher eigentlich nicht erwartet hätte.
Zudem hast Du, und da wundert der Beitrag etwas, einen Rundumschlag gegen argumentative Gegner ausgeteilt, die es hier gar nicht gibt. Die bisherigen Beiträge gaben überhaupt keinen Anlass für Deine Aussagen.
Ja, wie der Osterhase, der die Kinder mit seinen Schokoeier
dick macht und der Weihnachtsmann, der die Playstation mit
Ballerspiel unter den Baum gelegt hat. Oder der
Kfz-Mechaniker, der das Auto des Amokfahrers gewartet hat,
oder der freundliche Messerschleifer, der Tante Trude just
eine Stunde, bevor sie ihren Männe mit der Nachbarin im Bett
erwischte das solinger Messerset frisch geschärft
zurückbrachte…
Hier ging es doch um etwas völlig anderes, während Du von objektiver Verursachung und Zurechnung sprichst, war die Nachvollziehbarkeit der Gewissensentscheidung eines Bundeswehrsanitäters gemeint, der, obwohl heilt anstatt zu töten, dennoch die Tätigkeit „für“ die Bundeswehr als nicht mit seinem Gewissen verainbar ansieht.
Das kann man so sehen, oder auch nicht, aber mit obigem hat es einfach nichts zu tun.
Mit Verlaub, das ist keine Gewissensentscheidung, das ist
schlichtweg lächerlich… ;o)
Und damit entscheidest Du eben mal über das Gewissen und das Denken von Tausenden Menschen, die Du nie kennen gelernt hast. Warum meinst Du, entscheiden zu können, ob für diese auch ein Beitrag im Sanitätsdienst der Bundeswehr mit ihrem Gewissen unvereinbar ist? Ich selbst kann das nicht beurteilen, kann mir aber durchaus vorstellen, dass man, eine bestimmte Gewissenseinstellung vorausgesetzt, jeden Beitrag für eine Armee als für sich ausgeschlossen betrachtet. Da ist es egal, ob man zum Kampf, zum Sanitätsdienst oder in der Schreibstube eingeteilt ist. Einfach zu behaupten, dies sei keine Gewissensentscheidung, ist leider kein wirklich anspruchsvoller Beitrag.
Ungefähr so amüsant, wie ein Redner einer Friedensbewegung,
der neulich, als er zu seinem Fahrzeug zurückkam der
freundlichen Dame vom Ordnungsamt eine schmierte, weil sie ihm
ein Knöllchen verpasst hatte, da er 10 Minuten über der Zeit
seines Parkscheins war (hatte mit seiner rede auch 5 Minuten
überzogen).
Ja, solche Fälle gibt es, sie helfen aber argumentativ nicht dabei , bestimmte Gewissensentscheidungen per se zu negieren. Oder lässt obige Geschichte nun den Schluss auf alle Menschen zu.
Mit Verlaub sollte man sich mit dem Hintergrund der
derzeitigen globalen Lage mal überlegen, ob jemand, der eben
tatsächlich aus „Gewissensgründen“ den Dienst an der Waffe
verweigert im klassischen Darwinismus überhaupt
überlebensfähig sind.
Das kann man gerne. Aber solange unser Verfassungsgeber Art. 4 I GG im Grundgesetzt normiert hat und das BVerfG die Wehrdienstverweigerung als hiervon geschützt ansieht, muss sich niemand Vorwürfe machen lassen oder rechtfertigen, dass er von diesem Recht Gebrauch macht.
Wende Dich mit dem Anliegen an den Bundestag.
Aber dann wird man schnell drauf kommen, dass es im Normalfall
keine „Gewissensgründe“, sondern „gewisse Gründe“ sind.
Keine Frage, das kann gut sein. Aber weil einige oder vielleicht auch viele das so machen, lässt sich keinesfalls dadurch darauf schließen, dass sei bei allen so.
Mir
persönlich ist noch niemand begegnet, der sich oder seine
Familie mal bei einer guten Tasse Grünem Tee abmurksen lässt,
anstatt sich bis zuletzt zu wehren - oder es zumindest zu
versuchen, wenn es dazu eine Chance gibt.
Und das ist schade. Denn genau eben diese argumentativen Sprechblasen, die mit der eigentlichen Frage rein gar nichts zu tun haben und nur als Totschlagargument dienen, mindern die Qualität Deiner Beiträge hier enorm. Ist das denn wirklich nötig? Muss der Unterschied zwischen den Themen Notwehr und Wehrdienst wirklich zum x-ten Mal dargelegt werden?
Im Gegenteil, der durchschnittliche Deutsche würde ja am
liebsten Selbstschussanlagen an seiner Rasenkante
installieren, damit der Nachbar blos keine eigenmächtige
Grenzverletzung begeht…
Auch das ist ein Klischee, dass, nicht nur von Dir, „den Deutschen“ gerne angedichtet wird. Die Realität ist aber eine völlig andere.
Also bevor hier jetzt die alternative Kommune wiedermal ihr
rosarotes Weltverbesserungsgesaiere loslässt
Warum…warum die billige Polemik?
empfehle ich
einen Blick auf die Fragen des Threaterstellers zu werfen.
Ja, und genau die wurde bisher sachlich beantwortet, bis Du hier mit Deinem kleinen Kreuzzug angfangen hast.
Nutzt die Zeit lieber und schaut mal im Berliner
Anti-Kriegs-Museum vorbei. Da könnt ihr vielleicht noch was
lernen.
Warum…
PS: Ich als Soldat halte mich für einen größeren Pazifisten,
als es jemand - der nie Soldat war - jemals sein kann.
Einerseits kannst Du das sicher nicht beurteilen. Dann müsste die Einrichtung der Bundeswehr mit dem Weltbild des Pazifismus irgend etwas zu tun haben. Beides sind jedoch völlig unterschiedliche Themen. Ich bezweifel daher absolut, dass man nur als Soldat den höchsten Grad an pazifistischer Weltansicht erlangen kann.
Dennoch nehme ich Dir fraglos eine stark pazifistische Einstellung aber. Aber Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen muss nicht zwingend aus Pazifismus folgen. Man kann sehr wohl Pazifist sein und dies dadurch ausdrücken, und da ziehe ich meinen Hut vor, dass man zur Friedenssicherung zur Bundeswehr geht. Aber man hat kein Recht, aus selbigem Argument anderen die Gewissensentscheidung anderer anzugreifen.
PPS: Wer noch nie in der Situation war auf einen Menschen
schießen zu müssen wird wohl nur mit Schwierigkeiten
verstehen, dass man niemals wissen kann ob und wie man in so
einer Situation reagiert…
Und das ist eigentlich das merkwürdigste an Deinem Beitrag, denn ganau das wurde von Deinem Vorposter und auch anderen behauptet. Hieraus folgt also einerseits, dass auch eine Verweigerung aus Gewissensgründen durch einen Berufssoldaten hach Jahren nachvollziehbar sein kann, da er eben bisher nie in der Situation war.
Andererseits kann dies aber nicht denjenigen abgesprochen werden, die noch nicht in der Situation waren, da die Gewissensfreiheit nicht von der Prüfung im konkreten Fall abhängig gemacht werden kann, sondern den Menschen gerade hiervor schützen soll.
PPPS: Man sollte eventuell mal die Frage stellen auf welche
geschichtliche Erfahrung das Recht der Gewissensentscheidung
zurückgeht.
Meinst Du jetzt die Gewissensfreiheit als solche? Die kennen wir schon aus der preußischen und aus der Paulskirchenverfassung. Es gibt also eine Reihe von Hintergründen.
Gruß
Dea