Denkmalschutz: alte Bepflanzung

Hallo.

Mal angenommen, ein Haus (erbaut in den 20ern) steht unter Denkmalschutz, inklusive der Bepflanzung vor dem Haus.
Der Eigentümer möchte nun statt der jetzigen Bepflanzung (einzelne Büsche) eine Hecke pflanzen; dies wird jedoch vom Denkmalschutzamt (mit dem Verweis auf den Denkmalschutz) abgelehnt.
Jetzt gibt es jedoch alte Fotos von vor dem 2.WK, wo genau so eine Hecke zu sehen ist, wie der Eigentümer sie (wieder) haben möchte. Es gab also in den ersten Jahren solch eine Hecke.
Kann der Eigentümer jetzt argumentieren, dass die Wiederherstellung der Hecke sogar dem Denkmalschutz entspricht? Müsste nicht das zuständige Amt grünes Licht geben?
Die Hecke würde übrigens mit der jetzigen Bepflanzung der benachbarten Häusern konform gehen.

☼ Markuss ☼

Hallo Markuss,

unter Schutz gestellt wurde dies Ensemble, also Haus mit genau dem jetzigen Bewuchs und eben nicht eine frühere Situation.

Gruß Steffi

Hallo, aber vielleicht hat das Denkmalamt noch gar keine Kenntnis von der ursprünglichen Bebuschung, evtl. könnte also das foto helfen, wenn denn datierbare Details zu sehen sind (Leute mit Kleidung, Autos, Fahrräder oä. mit auf dem Bild)
Ohne Antrag geht natürlich nichts, aber eben mit Nachweis evtl doch. Denkmalschutz ist längst nicht so statisch, wie oft behauptet.
Gruß Susanne

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Hallo Susanne,

Denkmalschutz ist längst nicht so statisch, wie oft
behauptet.

Da hast du zwar recht, aber Markuss schreibt doch, daß die Behörde bereits abgelehnt hat.

Gruß Steffi

Aus der Formulierung des Ursprungspostings „jetzt gibt es aber Fotos“ schloss ich dass diese erst nach dem ersten Antrag auftauchten und evtl gar nicht zur Begründung des Anliegens vorelegen haben.
Drum nochmal versuchen, vielleicht trifft man dann ja mal auf einen anderen Sachbearbeiter.
Gruß Susanne

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