Infos über Erbe bzw. Nachlass

Der Sachverhalt: Mann hat leibliche Tochter. Leider seit 20 Jahren kein Kontakt mehr. Ebenso hat er 3 Stiefkinder (nicht adoptiert). Vater ist verstorben, hat anscheinend den 3 Stiefkindern alle Vollmachten erteilt für Kündig. Vers., Wohnungen, Konten usw. Leib. Tochter war zur Beerdigung, die 300 km entfernt war. Wahrscheinlich ist kein Testament da. Wie kann leibl. Tochter erfahren, ob ein Nachlass (Sparbuch, Aktien usw.) da ist, ohne Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen (damit gilt das Erbe als angenommen). Stiefkinder haben bis jetzt auch noch nicht die Sterbeurkunde zukommen lassen. Wer kann von Euch Auskunft geben, bzw. war in einer ähnlichen Situation?

Hallo,

wenn es kein Tesrament gibt, ist die Tochter voll erbberechtigt. Der Anspruch auf Auskunft kann somit eingeklagt werden, doch zuerst einmal muß die Tochter gegenüber den Stiefgeschwistern Auskunft verlangen.

In der Konstellation sind Spannungen vorprogrammiert. Die Tochter sollte sich darum unbedingt an einen Anwalt wenden. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Erbes und sind im Verhältnis soo hoch nicht.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

danke für Deine Antwort. Bekommt denn nur der Rechtsanwalt auskunft darüber, ob Guthaben oder Verbindlichkeiten dasind? Wer möchte schon Schulden erben?
Gruß Claudia

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Hallo Claudia,

Bekommt denn nur der Rechtsanwalt
auskunft darüber, ob Guthaben oder Verbindlichkeiten dasind?

Die Adoptivkinder, die ja Einblick haben könnten natürlich freiwillig Auskunft geben, aber selbst wenn sie das tun ist ja nicht gesagt, daß sie alles wissen.

Bei Banken bekommt man einzig als rechtmäßiger Erbe Auskunft. Ich meine aber, daß man auch als angehender Erbe Auskunft verlangen kann. Da sollte man vielleicht mal an dieeine Bank herantreten, wenn man die 150 Euro einer kurzen RA Beratung sparen will.

Über Grundeigentum kannst man ganz einfach beim Katasteramt anfragen.

Aber ob nun Bank oder Katasteramt. Die Erbin weiß nicht, ob es noch Bankkonten oder Grundeigentum in Niemandsland gibt. Theoretisch könnten die Adoptivkinder das Konto in Spanien verschweigen und selbst mit der vorhandenen Vollmacht nutzen.
Aber wehe wenn das rauskommt.

Das gleiche gilt für Wertgegenstände wie Münzsammlungen oder die antike chinesische Vase.

Gruß Steffi