hallo experten-gemeinde!
bislang war es so üblich, dass mieter die jährliche wartung der therme ihrer wohnung selbst übernehmen mussten (so war zumindest mein kenntnisstand).
habe jetzt aber gehört, dass es dazu ein bgh-urteil gegeben hat, das diese pflicht dem vermieter auferlegt.
stimmt das? und welches urteil ist das dann?
a) Deine Infos sind falsch! Thermen sind normalerweise Bestandteile der Mietsache, die Wartung obliegt also dem Herrn Vermieter. Meine Mama hat gegen ihren Vermieter erfolgreich geklagt, als er ihr eine neue Therme in Rechnung stellte.
b) das BGH-Urteil (Ausschluß bestimmter formularmäßiger Klauseln) stammt bereits aus dem Jahr 1991, geht über 14 Seiten und ist deshalb per eMail zu Dir unterwegs.
hehe, die Anfrage kommt gerade recht, das Thema steht bei mir auch an…
Also, ein Urteil des BGH habe ich leider nicht zur Hand, aber eins vom AG Köln. Da heisst es:
Wartung der Heizungstherme
Eine formularvertragliche Regelung, wonach der Mieter verpflichtet ist, die in der Wohnung befindlichen Heizthermen und Warmwassergeräte auf seine Kosten jährlich von einer Fachfirma warten zu lassen, ist wegen unangemessener Benachteiligung im Sinne von § 9 AGB-Gesetz, die darin liegt, daß die Regelung keine Obergrenze enthält, bis zu welcher der Mieter die jährlich entstehenden Wartungskosten zu tragen hat (vgl. RE, BGH, ZMR 1991, 290), unwirksam. Hat der Mieter dennoch Wartungen auf seine Kosten ausführen lassen, steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Erstattung der verauslagten Wartungskosten aus § 547 Absatz 1 BGB zu. (Urteil des AG Köln vom 9. 1. 1996 Aktenzeichen: 209 C 306/95).
Ein Urteil gleichen Inhalts gibt es noch vom AG Charlottenburg, Az. 23 a C 311 / 98 Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 577
Wartungskosten gehören allerdings zu den Betriebskosten und sind umlagefähig. Natürlich ist der Eigentümer(in dem Fall deiner Mutter ist es der Vermieter) des Geräts auch für die Erneuerung zuständig, wenn die Therme den Geist aufgibt. Das hat aber nichts mit den Wartungskosten zu tun. Reparaturkosten hingegen sind vom Vermieter zu zahlen - vorausgesetzt das Gerät gehört zur Mietsache.
AG-Urteile beziehen sich auf den Einzelfall und haben keine Allgemeingültigkeit. Sicherlich würden sich auch entgegengesetzte Urteile finden, wenn man genauer suchen würde.
Ich habe zwar nichts von einer Änderung gehört, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Wartungskosten künftig aus den Betriebskosten herausfallen sollen. Werde mich die Tage aber mal umhören, was an dem Gerücht dran ist.
dank ihr lieben!
aber: die sache ist mehr als ein gerücht, denn sie kommt vom schornsteinfeger, der unsere therme gestern überprüft hat. der hat die info seinerseits vom mieterverein und damit auch gegenüber seinem eigenen vermieter durchgekriegt, dass er nix mehr zahlen muss dafür. er sprach von einem urteil aus 97.
(blöderweise hatte ich es ziemlich eilig und habe verpennt, ihn genau zu interviewen…)
falls also irgendjemand noch was weiss
mehr dank im voraus
bernd
Ich habe zwar nichts von einer Änderung gehört, aber ich kann
mir auch nicht vorstellen, dass Wartungskosten künftig aus den
Betriebskosten herausfallen sollen. Werde mich die Tage aber
mal umhören, was an dem Gerücht dran ist.
Sowie ich das verstanden hab, geht es nicht um die generelle Sache, sondern um die Formulierung, das bestimmte Kosten einfach dem Mieter fest uebertragen werden, ohne moegliche Einschraenkungen (bezuegl. Hoehe, Umfang, Sondersituationen). So hoert sich fuer mich auch das zitierte Urteil an.
Mal suchen, in einem anderen Zusammenhang hab ich da auch was gelesen…