Vergleich aufgrund falscher Annahmen

Hallo zusammen,

A weigert sich unberechtigte Forderungen an B zu zahlen. B klagt schließlich und es kommt zur Güteverhandlung.
Die Sache sieht insgesamt gut aus für A, aber aus den Soll- und Habenkonten von B ergibt sich noch eine andere Schuld, mit der A nun so spontan gar nichts anfangen kann.

Der Richter schlägt einen für A recht günstigen Vergleich vor, der A aber doch etwas kostet - wie das bei Vergleichen so ist. A akzeptiert, da er nicht in der Lage ist, die vermeintliche Restschuld zu erklären.

Als er die Unterlagen später durchsieht, wird ihm klar, dass die vermeintliche Restschuld daraus resultiert, dass B einfach seine falschen Forderungen abermals aufgeführt und summiert hat.

Hätte er eine Möglichkeit, den Vergleich rückgängig zu machen?

Grüße!

Horst

Er könnte es mal mit einer Anfechtung versuchen.

Vielleicht - das weiß ich nicht - hilft auch § 826 BGB weiter. Damit lassen sich sogar Urteile u. U. beseitigen.

Levay

Hallo Levay,

danke mal wieder für deine Antwort. Sagen wir, der vermeintliche Gläubiger ist ein ehrlicher Mann und glaubt eben gläubig, oder es ist ein Konzern, wo die Mitarbeiter eben automatisch ihren Automatismen folgen.

Der Beklagte konnte die Fragen nach den offenen Posten eben nicht beantworten, weil er dachte, der Gläubiger muss seine Forderungen begründen. Jetzt hat er dewm Vergleich zugestimmt, weil er dem Richter nicht sagen konnte, was denn da noch offen ist und sich etwas überfordert fühlte.

Kann er anschließend sagen: Upps! Jetzt hab ich es geschnallt! Aber das war doch ganz anders!

Im Internet fand ich da teils nur krasse Gründe (eben sowas wie sittenwidrig und Betrug…), andererseits die Info, dass man den Vergleich zurückziehen kann, insofern er nicht in dieser Verhandlung ausgeschlossen wurde.

Unabhängig davon, ob es für A nun gut oder schlecht wäre. Kann man zurücktreten?

Gruß!

Horst

Wenn ein Irrtum vorliegt, käme vielleicht noch eine Anfechung nach § 119 BFG in Betracht. Bitte frag mich in ein paar Wochen noch mal, wenn wir das Thema Vergleich in der Arbeitsgemeinschaft behandelt haben :wink: Bislang bin ich da völlig unbefleckt.

Levay

Ich habe schon lange die Ahnung, dass du unVergleichlich bist. In ein paar Wochen sind natürlich alle Fristen abgelaufen…
Aber war ja auch nur so eine theoretische Frage. In Wirklichkeit hat sich der Beklagte bei der Verhandlung köstlich amüsiert und muss jetzt noch lachen.

Achso: Befleck dich aber nicht allzu sehr! :wink:

Gruß!

Horst

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