Hallo,
grundsätzlich werden Bürgschaften vererbt. Es sei denn, der Erbe tritt die Erbschaft nicht an, schlägt sie also aus. Oder, der Erbe muss wenigstens aufpassen, dass seine Haftung auf den Nachlass beschränkt wird. (Antrag stellen!)
Eventuell könnte man hier auch früher ansetzen, denn nach BGH können Bürgschaften sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn der bürgende Ehepartner KRASS finanziell überfordert war.
Liebe Grüße
Marion
Hallo zusammen,
ein Fall stellt sich wie folgt dar:
Ein Ehemann bürgt für seine Frau damit sich diese eine
Immobilie kauft.
Nach ein paar Jahren lässt er sich scheiden.
Zwei Jahre nach der Scheidung stirbt der Ehemann.
Die Immobilie ist nicht abgezahlt.
Was passiert wenn die FRau nicht mehr zahlen kann?
Was passiert wenn der Bürge ausfällt? Werden Bürgschaften
vererbt?
Was wenn der Ehemann stirbt nachdem er gebürgt und geschieden worden ist? Er hat einen Sohn der z. B. sein Haus das er vor seiner Ehe gebaut hat vererbt hat, kann der Sohn die Bürgschaft ausschlagen oder verliert er dadurch sein ganzes Erbe?
Was wenn die Frau Pflegebedürftig wird nach dem Tod des geschiedenen Ehemannes, und die Zahlungen nicht mehr leisten kann?