Hallo,
Ich habe volgende Frage:
Ein Paar ist nicht verheitatet, Sie ist schwanger und die beiden haben vor nach der Geburt zu heiraten.
Es gab den Fall, dass als die Mutter bei der Geburt in ein längeres Koma fiel und selbst wenn sie gestorben wäre, hätte der Vater nicht das Recht auf das Kind. Das Kind wäre in eine Pflegefamilie gekommen. Wenn das Paar eine schriftliche Vereinbarung aufsetzt, dass falls der Mutter was passieren sollte das Kind dann zum Vater käme, würde das anerkannt werden oder müßte das auch wieder notariell gemacht werden.
Danke.
Hallo!
Pflegefamilie gekommen. Wenn das Paar eine schriftliche
Vereinbarung aufsetzt, dass falls der Mutter was passieren
sollte das Kind dann zum Vater käme, würde das anerkannt
werden oder müßte das auch wieder notariell gemacht werden.
Wie wäre es denn, schon vor der Geburt die gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626a ff. BGB abzugeben? Nur so eine Idee - ich denke, das wäre der einfachte Weg. Zumindest, wenn ein gemeinsames Sorgerecht denn überhaupt gewollt ist.
Gruß,
Florian.
Diese Sorgeerklärung muß die denn notariell beglaubigt werden oder reicht es, dass die Mutter ein Schriftstück aufsetzt in dem steht, dass wenn ihr was bei der Geburt zustößt das Kind zum Vater kommt. Vorgesehen ist ein gemeinsames Sorgerecht, es geht nur darum, dass wenn der eine Elternteil es nicht kann, weil er z.B. im Koma liegt, was muß man tun damit das Kind zum Vater, jedoch noch nicht Ehemann kommt und nicht zu fremden Leuten.
Hallo Daniela,
Ein Paar ist nicht verheitatet, Sie ist schwanger und die
beiden haben vor nach der Geburt zu heiraten.
Einfachste Lösung:
Noch vor der Geburt heiraten!
Grüße von
Tinchen
Hi Daniela,
in diesem hypothetischen Fall gibt es mehrere Möglichkeiten.
Das Paar kann schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaftserklärung abgeben.
Das geht - von Gemeinde zu Gemeinde verschieden - entweder beim Jugend oder Standesamt. Damit steht dann die Vaterschaft für das Kind fest.
Gleichzeitig kann auch das gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden - beide Elternteile haben somit das Sorgerecht.
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/1626a/
http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1678.html
Ausserdem kann die Mutter eine Vorsorgevollmacht ausstellen.
Allerdings sollte so eine Vollmacht nicht ohne vorherige Beratung ausgestellt werden. Speziell in diesem besonderen Fall wäre es sinnvoll eine Familienberatungsstelle aufzusuchen.
Eine ganz sichere Sache wäre doch noch vor der Geburt zu heiraten (
)
viele Grüße
Susanne
Hallo,
Die Sorgeerklärung kann nur vor dem Jugendamt abgegeben werden.
Beide Eltern erscheinen vor der Urkundsperson des Jugendamtes, geben die Erklärung ab und bekommen darüber eine Abschrift.
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Vorher muss aber die Vaterschaft anerkannt werden, kann man auch vor dieser Urkundsperson zusammen mit der Sorgeerklärung gemacht werden.
grüsse
dragonkidd
Sorgeerklärung für ein nicht existentes Kind
Hallo,
kann man denn eine Sorgerechtserklärung für ein Kind abgeben, das juristisch gesehen noch gar nicht wirklich existiert?
Bis zur Geburt hat die „Leibesfrucht“ ja nur sehr eingeschränkte Rechte und ist nicht im vollen Sinn ein lebender Mensch (siehe u. a. Fetozid und Abtreibung).
Sieht der Paragraph sowas vor, dass man hier das Sorgerecht schon regelt?
Gruß Werner
Danke für eure Antworten.