Erbrecht?

Hallo zusammen.

Ein Ehepaar, beide schon etwas älter haben ein gemeinsames Haus in dem die älteste Tochter mit ihrem Mann und den beiden Kindern in einer eigenen Wohnung lebt.

Die zweite Tochter hat mit ihrem Mann ein eigenes Haus gebaut.

Der Sohn, welcher aus einer früheren Ehe der älteren Frau hervorging ist vor ein paar Jahren verstorben, hat aber eine nichteheliche Tochter im Alter von 15 Jahren, welche aber noch nie Kontakt zu den Grosseltern hatte, da es dem Mädchen von seiner Mutter aus verboten wurde und es im zunehmenden Alter auch kein Interesse mehr daran aufwies.

Das ältere Ehepaar möchte nun das Haus an die älteste Tochter zu einer Summe X verkaufen und die älteste Tochter zahlt der jüngeren Tochter die Summe X als Abfindung. Das Wohnrecht für das ältere Ehepaar bleibt aber weiterhin im Haus bestehen.

Was würde passieren, wenn das ältere Ehepaar nacheinander stirbt und die Enkelin (zu der das ältere Ehepaar nie irgendeinen Kontakt hatte) plötzlich Erbansprüche gegen das ältere Ehepaar oder der ältesten Tochter bezüglich des Wohnhauses geltend machen würde?

Hätte das Mädchen Erbansprüche gegenüber den verstorbenen Grosseltern und / oder muss die älteste Tochter dem Mädchen auch eine Abfindung oder ähnliches bezüglich dem vorangegangenen Hauskauf zahlen?

Fragende Grüsse,

The Burner

Hallo,

ich, die ich nicht Recht studiert habe, sehe das nach meinen Erkenntnissen so:

Das Haus wäre verkauft und Punkt. In der Erbmasse werden nur Schenkungen in den letzten 10 Jahren, nicht aber verkaufte Gegenstände berücksichtigt.

Allerdings fällt der Verkaufserlös des Hauses in die Erbmasse. Da der Verkaufserlös wegen der Abfindung bedeutend niedriger ist, könnte die Differenz Anlaß zur Klage sein.

Es ergibt sich also die Frage, wer nach dem Tod der älteren Leute den Verkaufserlös des Hauses erbt.
Und da spielt es eine große Rolle, wer von beiden zuerst stirbt.

Gehen wir von der gesetzlichen Erbfolge und einer Ehe ohne Gütertrennung aus.
Fall 1
Wenn der Mann zuerst stirbt, erbt seine Frau 50% seines Vermögens und die Töchter je 25%. Die Enkelin 0% weil sie nicht sein Kind ist.
Stirbt dann später die Frau, erben die Töchter und die Enkelin zu je 1/3 von ihrem Vermögen, zu dem ja auch die 50% des verstorbenen Mannes zählen.
Fall 2
Stirbt die Frau zuerst, so erbt der Mann 50% ihres Vermögens und die Töchter und die Enkelin je 1/3 der anderen 50%.
Stirbt danach der Mann, erben nur seine Töchter und die Enkelin geht leer aus, weil ihr Vater nicht Kind des Verstorbenen war.

Dann ergibt sich die Frage was denn ihr oder sein Vermögen ist. Das ist alles was ihr oder ihm namentlich gehört. Dazu die Hälfte von dem was beiden gehört.

Soll also die Enkelin leer ausgehen, so ist das nicht ganz möglich, aber sehr zu reduzieren.

Wenn Fall 1 zu erwarten ist, macht der Mann ein Testament, in dem er seine Töchter zu seinen Erben bestimmt (u.U. mit der Auflage sich um die Mutter zu kümmern) und seine Frau setzt er damit aufs Pflichtteil von 25%. Die Enkelin bekommt eh nichts von ihm. Setzt die Frau per Testament ebenfalls ihre Töchter als Erben ein und die Enkelin aufs Pflichtteil, so wird der Erbanteil weitmöglichst reduziert.

Wenn Fall 2 zu erwarten ist sollte das Haus voll auf den Mann eingetragen sein, dann gibt es keine Probleme wenn der Verkaufserlös auf einem Konto mit nur seinem Namen gebucht wird. Die Enkelin erbt ja nur von der Frau und damit in diesem Fall nichts vom Hausverkauf.

Vererben kann eine komplizierte Sache sein. Es spielen manchmal Dinge eine Rolle, die man so nie geahnt hätte. Da sollten die älteren Leute ein paar Euros für eine Beratung beim Fachanwalt investieren.

Gruß Steffi