Hallo,
ich hab nun einiges im Archiv gefunden, aber obwohl die Frage (meist mit einer anderen verbunden) schon einige Male gestellt wurde, gab’s keine Antwort darauf.
Darum noch mal ganz explizit:
Ein richterliches Urteil wurde veröffentlicht mit dem Vermerk: nicht rechtskräftig
Wann kann man mit der Rechtskräftigkeit des Urteils rechnen?
Gibt es Fristen?
und wo wir schon mal dabei sind:
Passiert das von allein?
Kann man sich bei einem Widerspruch sinnvoll auf ein nicht rechtskräftiges Urteil berufen?
Lieben Dank
Susanne
Hallo!
Meine Antworten beziehen sich auf Zivilrecht.
Ein richterliches Urteil wurde veröffentlicht mit dem Vermerk:
nicht rechtskräftig
Das bedeutet in der Regel, dass ein Rechtsmittel dagegen eingelegt worden ist.
Wann kann man mit der Rechtskräftigkeit des Urteils rechnen?
Ohne Rechtsmittel wird ein Urteil einen Monat nach Zustellung an die Parteien, spätestens fünf Monate nach Verkündung rechtskräftig. Ist ein Rechtsmittel eingelegt, dauert es zwischen zwei Monaten und, sagen wir mal, zehn Jahren.
Gibt es Fristen?
Ja, § 517 BGB und § 548 BGB.
Passiert das von allein?
Wenn keine Partei etwas dagegen tut, passiert das von alleine.
Kann man sich bei einem Widerspruch sinnvoll auf ein nicht
rechtskräftiges Urteil berufen?
Man hat zumindest die Gewissheit, dass es Richter gibt, die die gleiche Meinung vertreten.