Hallo,
wenn in einen Vertrag aufgenommen wird, daß bei Nicht-Zahlung von 3 monatlichen Zahlungen eine Kündigung erfolgen kann, welcher Tag ist dann Stichtag? Sofort nach Nichteingang der dritten Zahlung oder erst zum Ende des Monats der dritten Zahlung, oder wenn die dritte Zahlung überschritten wird?
Beispiel
Die Zahlungen zum 1.1. / 1.2. / 1.3. d.Js. sind nicht erfolgt, kann dann zum 2.3. / 31.3. /1.4. gekündigt werden.
Gilt das automatisch mit Knall nach 3 Monaten oder muß schriftlich mit bestimmten Fristen gemahnt werden? „Sie hätten bis zum… und wenn sie nicht innerhalb von…, dann…“
Gruß Steffi