Chance auf sein geld ?

Hallo

eine person leiht einem (ehemaliegen) freund in der not 2000 euro ( mai 2005 ). der freund verspricht das geld in je 4 ratenzahlungen ala 500 euro innerhalb einen halben jahres zurückzu zahlen. die erste rate von 500 euro kommt auchh bereits im juli 2005.

aber seitdem ist nichts mehr passiert. die person wird immer wieder mit ausreden getröstet, das er grad kein geld hat, das geld für andere sachen braucht, und das er es bald bekommen wird.

nachdem nun 2 jahre seit der letzten rückzahlung vorbei sind und die andere person sich in keiner weisse bemüht hat nur 1 cent zurückzu zahlen möchte die person nun sein geld einklagen.

wie sehen die chancen dazu aus ? und vor allem, mit welchen kosten muss der kläger rechnen ( anwaltskosten, kosten falls man gewinnt ). bekommt die person im endeffekt die restlichen 1500 euro netto wieder, oder gehen da noch beträge ab ?

als beweisse gelten zum einen ein kontoauszug der belegt das die 2000 euro auf das konto des freundes überwiessen wurde und zum anderen ein kontoauszug auf dem die 1 rate von 500 euro zu sehen ist

gruss

das wichtigste ist,ob der schuldner überhaupt zahlen kann–das solltest du erst einmal in erfahrung bringen.
dann versuch ,mit dem nochmal zu verhandeln und kleinere raten zu vereinbahren.
ich hab von 5000 bis jetzt 3000 zurück und es harkt im getriebe–verhandle gerade bz. kleinerer raten.

das wichtigste ist,ob der schuldner überhaupt zahlen kann–das
solltest du erst einmal in erfahrung bringen.

Wieso eigentlich? Wenn der Beklagte gerade nicht zahlen kann, läuft ja die Verjährung munter weiter. Da könnte ein gerichtlicher Titel ganz nützlich sein.

Du hast natürlich nicht Unrecht - aber die Zahlungsunfähigkeit allein spricht nicht gegen eine Klage.

Levay

wie sehen die chancen dazu aus ?

Rechtlich gesehen ist die Sache klar, die Frage ist nur noch, ob der Kläger seinen Anspruch beweisen kann und zwar auch der Höhe nach.

und vor allem, mit welchen
kosten muss der kläger rechnen ( anwaltskosten, kosten falls
man gewinnt ).

Es gibt Prozesskostenrechner im Internet, gib das mal bei Google an. Im Grunde ist es so: Der Kläger muss zunächst seinen Anwalt und einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Er bekommt das aber zurück, wenn er die Klage gewinnt - und wenn der Beklagte zahlungsfähig ist.

bekommt die person im endeffekt die restlichen

1500 euro netto wieder, oder gehen da noch beträge ab ?

als beweisse gelten zum einen ein kontoauszug der belegt das
die 2000 euro auf das konto des freundes überwiessen wurde und
zum anderen ein kontoauszug auf dem die 1 rate von 500 euro zu
sehen ist

Das ist sicher schon mal ein guter Anfang. Ob es dem Richter reicht, lässt sich nicht sicher sagen. Offen ist aber ja auch, ob der Beklagte überhaupt das Darlehen bestreitet.

Vielleicht sollte man ein Mahnverfahren in Erwägung ziehen. Das kostet weniger.

Levay

Hallo, Geld macht die Freundschaft kaputt… Sowas muss man leider immer wieder erfahren.

„Geld für andere Sachen braucht“… Na das ist ja wirklich wunderbar… Bei sowas würde ich auch einen Hals kriegen.

Vielleicht kann man sich ja auf feste Zahlungstermine einigen mit einem niedrigeren monatlichen Beitrag? Z.B. 100 Euro zu X Raten statt 500 Euro zu den noch 3 ausstehenden Raten?

Falls derjenige nicht darauf eingeht, würde ich ihm auf jeden Fall sagen, dass ich zur Polizei gehe und eine Anzeige mache. Manchmal hilft alleine schon diese „Drohung“ (wobei ich Drohung jetzt im Sinne von rechtlichen Konsequenzen meine, also nix Prügel androhen oder so). - Anwälte sind meist teuer. Und selbst wenn bei einer Klage hinterher rauskommen würde, dass du ihm Recht bist, müsstest du meines Wissen (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) die Anwalts- und Gerichtskosten erstmal vorstrecken. Aber vielleicht gehst du erstmal zu einem Beratungsgespräch?

Liebe Grüße!

Falls derjenige nicht darauf eingeht, würde ich ihm auf jeden
Fall sagen, dass ich zur Polizei gehe und eine Anzeige mache.

Drohen o.k., aber bloß nicht zur Polizei bringen. Das ist Zeitverschwendung, denn hier liegt ja überhaupt keine Straftat vor.

Anwälte sind meist teuer.

Erzähl uns doch bitte mal, wie hoch die Anwaltsgebühren in diesem Fall sind (nach RVG). Für den Fall, dass du es nicht weißt: Wieso behauptest du, Anwälte seien „meist teuer“?

Und selbst wenn bei einer Klage hinterher rauskommen würde,
dass du ihm Recht bist, müsstest du meines Wissen (korrigiert
mich, wenn ich falsch liege) die Anwalts- und Gerichtskosten
erstmal vorstrecken.

Vorstrecken ist richtig, ja.

Levay

Erzähl uns doch bitte mal, wie hoch die Anwaltsgebühren in
diesem Fall sind (nach RVG). Für den Fall, dass du es nicht
weißt: Wieso behauptest du, Anwälte seien „meist teuer“?

Wahrscheinlich hat er/sie die Erfahrung gemacht, dass Anwälte trotz der einfachsten Sachverhalte noch eine Besprechungsgebühr und einen Vergleich rausschinden, obwohl die Sache eindeutig ist :wink:

Gruß
Jens

„rausschinden“

Soso.

Levay

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Im Amtsgericht Mahnbescheid einreichen. Dann darauf hoffen das er nicht widerspricht. Danach denn Vollstreckungsbescheid. Auch wieder hoffen das kein Widerspruch kommt. Dann kann er das ganze dem Gerichtsvollzieher übergeben.
Hat bei mir funktioniert.

Gruß
Silke

Vielleicht sollte man ein Mahnverfahren in Erwägung ziehen.
Das kostet weniger.

wie kann die person ein solches einleiten ? die person hat keinerlei erfahrung mit gerichten, anwälten, etc.

Dann am besten die Sache an einen Anwalt geben.

Levay

Falls derjenige nicht darauf eingeht, würde ich ihm auf jeden
Fall sagen, dass ich zur Polizei gehe und eine Anzeige mache.

Drohen o.k., aber bloß nicht zur Polizei bringen. Das ist
Zeitverschwendung, denn hier liegt ja überhaupt keine Straftat
vor.

Natürlich! Man darf überhaupt keine Schulden machen, wenn man weiß, dass man das nicht zurückzahlen kann. Also ich dürfte nichts irgendwo bestellen/kaufen, wenn ich genau weiß, dass ich das nicht bezahlen kann.
Ebensowenig darf ich mir Geld leihen, wenn ich genau weiß, dass ich das nicht zurückzahlen kann oder schlimmer noch: nicht zurückgeben WILL.
Vielleicht ist es ja genau das, was man unter Betrug versteht.

Anwälte sind meist teuer.

Erzähl uns doch bitte mal, wie hoch die Anwaltsgebühren in
diesem Fall sind (nach RVG).

Ja woher soll ich das denn wissen?

Für den Fall, dass du es nicht
weißt: Wieso behauptest du, Anwälte seien „meist teuer“?

Und die Aussage: Anwälte meist teuer nehme ich zurück, weil ich eher meinte, dass das Klagen teuer werden kann, wenn man Geld vorschießen muss.

Trotzdem, ich finde, es ist irgendwie Betrug, wenn man sich Geld ausleiht und dann nicht zurückgibt. Und das kann man ganz sicher bei der Poliezi anzeigen.

Liebe Grüße!

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alle achtung,du hast aber eine verantwortungsvolle einstellung!!
das findet man heutzutage nur noch sehr selten.