Insolvenzrecht

Hallo zusammen,

ich schreibe im Dezember meine Prüfung zum Leasingfachwirt. Unter anderem auch in Recht:

da hab ich eine Frage zum Insolvenzrecht:

Angenommen die Kündigung des Leasingvertrages wurde am 01.08. geschrieben (2 Raten Rückstand und so ist gegeben), am 02.08. wurde der Insolvenzantrag gestellt und am 03.08. geht die Kündigung zu.
Ist die Kündigung des Leasingvertrages dann wirksam?

Ich habe mir aufgeschrieben, dass beim Insolvenzrecht nicht wie sonst immer der ZUGANG der Kündigung wichtig ist, sondern wann sie geschrieben wurde.

Stimmt das?

Gruß
Ramona

Hallo Ramona,

es gibt eine solche Regelung im Insolvenzrecht, allerdings betrifft dies ausschließlich die Benachrichtigungen des Gerichts/Insolvenzverwalters nach § 8 InsO.

Im ab 01.07.07 gültigen § 8 steht es ausdrücklich: http://dejure.org/gesetze/InsO/8.html, dieser gilt allerdings nur für Verfahren, die nach diesem Datum eröffnet worden sind.

Für die älteren Verfahren gilt das entsprechend, nur berechnete sich hier die Frist nach § 184 Abs. 1 Satz 2 ZPO (ist meines Wissens auch neu gefasst worden), also - soweit ich das richtig in Erinnerung habe - frühestens 2 Wochen nach Aufgabe zur Post.

Auf Schreiben vom Schuldner oder den Gläubigern oder anderer Verfahrensbeteiligter ist dies nicht anzuwenden, auch nicht auf andere als in § 8 genannten Arten von Schreiben des Gerichts und des Verwalters.

Genug verwirrt? :wink:

Gruß,
Oskar