Hallo,
Herr X bestelle öfters bei einem Händler.
Herr X schickt Ware zurück innerhalb der Frist von 14 Tage: Warenwert 45 Euro.
Es werden Herrn X 4 Euro Porto für die Rücksendung berechnet.
Aber laut AGBs müßten doch keine Kosten entstehen oder?
Dies sind die AGBs:
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Rückversandkosten zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Wert der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,-nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Ware wird abgeholt.
Vielen Dank!
DB
Hallo DanBo,
weiß jetzt selbst nicht, warum noch keiner geantwortet hat. Wenn’s da so steht, dann ist dem so.
Gruß!
Horst
Hallo!
weiß jetzt selbst nicht, warum noch keiner geantwortet hat.
Kann ich Dir - was mich betrifft - erklären: Alles, was der Fragesteller wissen will, trägt er selbst vor. Die Wiese ist grün. Ist die Wiese demnach rot oder grün?
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Rücksendekosten zu unrecht ? JA!
Hallo,
da der Wert der Ware die genannten 40 Euro übersteigt, hat der Verkäufer für den Rücktransport zu zahlen. Du hast also vollkommen recht.
Gruß
S.J.
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Ja danke schonmal,
Der Service Mitarbeiter meinte wenn man den Artikel zurückschickt ohne Mangel, also nur weil es einem nicht gefällt, dann trägt der Kaufer den Rückversand.
Gruß D.B.
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Der Service Mitarbeiter meinte wenn man den Artikel
zurückschickt ohne Mangel, also nur weil es einem nicht
gefällt, dann trägt der Kaufer den Rückversand.
Was in diesem Fall nicht nur deren eigenen AGB, sondern auch dem rechtlich zulässigem (BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe) widerspricht.
Gruß
S.J.
-)
Das erklärt es mir, aber ist doch ein bißchen fies, wenn einer schon fragt.
Erinnert mich irgendwie an diesen Sketch-Up-Gag: Die Bank ist frisch gestrichen! - Wiiiieeee? - Grrrrün! Du alte Schabracke!
Grüne Grüße!
Horst