Hallo,
ist es einem Miteigentümer an einem Grundstück mit Haus (ohne weitere Aufteilung des ganzen) möglich, zur Absicherung eines Darlehens der ARGE (ALG II) einen Grundbucheintrag vornehmen zu lassen, ohne dass die anderen Miteigentümer zustimmen?
Hallo,
ist es einem Miteigentümer an einem Grundstück mit Haus (ohne weitere Aufteilung des ganzen) möglich, zur Absicherung eines Darlehens der ARGE (ALG II) einen Grundbucheintrag vornehmen zu lassen, ohne dass die anderen Miteigentümer zustimmen?
Hallo,
das ist sehr unünblich.
Ich habe mal ein Grundbuch gesehen, da stand in Abteilung 3 (also den Grundpfandrechten) ein Eintrag, der ausdrücklich nur auf dem Miteigentumsanteil von xy lastet.
Ich weiss aber nicht, ob selbst dafür die Miteigentüber gefragt werden müssen.
Aber, wie gesagt, das ist sehr exotisch und ich gebe dem keine grosse Chance.
Gruss Hans-Jürgen
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