Klage wegen Markenrechtsverletzung

Junge Mutter wurde wegen angeblicher Markenrechtsverletzung vom 1. FC Köln verklagt (Streitwert: 20.000 EUR), nur weil sie einem Wimpel bei Ebay verkauft hat (einer von 4 Wimpeln, insgesamt nur 2,06 EUR erhalten).
Seht euch nachfolgenden Artikel an:

MOD: Link entfernt! Zeitungsartikel einscannen und veröffentlichen - da ist aus urheberrechtlichen Gründen der nächste Ärger und großes Gejammer gleich vorprogrammiert. Das Setzen von LInks ist da wesentlich unbedenklicher: http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgab…

Kann so was sein? Das kann doch nicht der Sinn des Markenrechts sein?

Junge Mutter wurde wegen angeblicher Markenrechtsverletzung
vom 1. FC Köln verklagt (Streitwert: 20.000 EUR), nur weil sie
einem Wimpel bei Ebay verkauft hat (einer von 4 Wimpeln,
insgesamt nur 2,06 EUR erhalten).
Seht euch nachfolgenden Artikel an:

http://pix.nofrag.com/5/2/a/c08b4c46318ffc15a8e45528…

Kann so was sein? Das kann doch nicht der Sinn des
Markenrechts sein?

Es kommt drauf an. Man muß jetzt Realität und Zeitung trennen. Von der Aufmachung her, dürfte das ein Artikel aus einem Boulevard-Blatt sein, da muß man etwas vorsichtig sein.

Also, wenn die Dame geschäftsmäßig die Dinger herstellt und vertickt, hat sie ein Problem. Wenn sie die Sammlung von Sohnemann verscherbelt, hat der 1. FC Köln ins Klo gegriffen.

Wenn sie die teile von einem lizensierten herteller oder Händler erworben hat und weterverkauft, müßte es auch ok sein, weil die Teile dann mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gekommen sind.

Hat sie den Kram von einem Schwarzhändler , z. B. CHINA, erstanden und verscherbelt sie es weiter, hat sie ebenfalls ein Problem.

es kann durchaus sein, dass die DAME EIN Cleverle ist, dass über EBAY schwarz was dazu verdienen wollte und jetzt auf die Tränendrüse drückt. Wer weiß das schon genau.

Andererseits, mit dem Urheberrecht und Ähnlichem wird auch gerne Schindluder getrieben…

Also, nichts Genaues weiß man nicht

Man sollte nicht allen Quellen blind vertrauen!
Auch kein Hallo,

also ich wäre mit solchen Geschichten sehr vorsichtig.

1.) Keine Quelle, kein Datum, nichts.
2.) Erst im vorletzten Absatz wird dargelegt, dass es um eine Markenrechtssache geht. Im Vorwege wird erst mitleidsvoll über die arme junge Mutter, den bösen Fußballclub und die noch viel schlimmeren Anwälte geschrieben ohne zu erwähnen um was es geht.

Fazit: Ein Markenrechtsinhaber verklagt einen privaten Verkäufer bei Ebay, der angeblich durch den Verkauf unlizensierter Ware eine Markenrechtsverletzung begangen hätte. Urteil steht noch aus. Wenn man nur die Fakten betrachtet, sieht das schon ganz anders aus.

Und so könnte die Geschichte in der Vereinszeitung des Fußballclubs stehen:
Durch die enorme Zunahme von gefälschten Clubwimpeln -und Trikots sind die Einnahmen des Vereins erheblich gesunken. Hierdurch ist die Finanzierung der Jugendarbeit gefährdet und man denkt bereits darüber nach diese einzustellen. Um dies abzuwenden hat der Verein einen Anwalt beauftragt die Verletzung der vorhandenen Markenrechte konsequent zu verfolgen und somit für den Verein wichtige Einnahmequellen zu sichern.

Also: Man sollte nicht allen Quellen blind vertrauen!

Gruß

S.J.

Junge Mutter wurde wegen angeblicher Markenrechtsverletzung
vom 1. FC Köln verklagt (Streitwert: 20.000 EUR), nur weil sie
einem Wimpel bei Ebay verkauft hat (einer von 4 Wimpeln,
insgesamt nur 2,06 EUR erhalten).
Seht euch nachfolgenden Artikel an:

http://pix.nofrag.com/5/2/a/c08b4c46318ffc15a8e45528…

Kann so was sein? Das kann doch nicht der Sinn des
Markenrechts sein?

Hallo!

Kann so was sein?

Eigentlich nicht. Du solltest die Anschaffung einer Lampe für DEinen Scanner in Erwägung ziehen.

Das kann doch nicht der Sinn des
Markenrechts sein?

Genau das ist der Sinn des Markenrechts, dass der Markeninhaber gegen jedermann und jederfrau einen Unterlassungsanspruch hat, was die wirtschaftliche Verwertung seiner Marke angeht.

Der Artikel zeigt deutlich, dass weder die Verkäuferin noch die Journalistin auch nur im Ansatz verstanden haben, worum es geht. Selbstverständlich darf jedermann jederzeit seine gebrauchten Sachen verkaufen, allerdings nicht, wenn damit gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird, und das ist dort wohl der Fall. Der FC glaubt, dass es sich um keinen lizenzierten Wimpel handelt, den darf man dann nicht verkaufen, ob privat oder gewerbsmäßig oder sonstwas. Man darf es einfach nicht.

Und EUR 2,06 ist immerhin 6 Cent mehr als das Doppelte von dem, was ich bei „Ebay“ für einen Wimpel ausgäbe, selbst wenn er von der Arminia wäre. Muss der FC alle Plagiat-Verkäufe dulden, die unter EUR 100,- einbringen? Das wäre tatsächlich dem Sinn des Markenrechts widersprechend.