angenommen, jemand hat in einem schwachen Moment ein Haustürgeschäft für eine Dienstleistung abgeschlossen, dabei auch die Widerrufsbelehrung unterschrieben, welche besagt, dass der Beitritt/die Mitgliedschaft für diese Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen ist.
Welche Formalitäten müssen nun für diesen Widerruf (abgesehen von der Zeitfrist) eingehalten werden, damit der Widerruf gültig ist? Genügt folgende Textform oder muss noch etwas anderes beachtet werden (Einschreiben? Mit Rückschein?):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerufssrecht Gebrauch und erkläre den Rücktritt von der am xx.xx.2007 in Form eines Haustürgeschäfts abgeschlossenen Mitgliedschaft durch Ihren Mitarbeiter Herrn F. H.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieses Widerrufs.
angenommen, jemand hat in einem schwachen Moment ein
Haustürgeschäft für eine Dienstleistung abgeschlossen, dabei
auch die Widerrufsbelehrung unterschrieben, welche besagt,
dass der Beitritt/die Mitgliedschaft für diese Dienstleistung
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu
widerrufen ist.
Welche Formalitäten müssen nun für diesen Widerruf (abgesehen
von der Zeitfrist) eingehalten werden, damit der Widerruf
gültig ist? Genügt folgende Textform oder muss noch etwas
anderes beachtet werden (Einschreiben? Mit Rückschein?):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerufssrecht Gebrauch und
erkläre den Rücktritt von der am xx.xx.2007 in Form eines
Haustürgeschäfts abgeschlossenen Mitgliedschaft durch Ihren
Mitarbeiter Herrn F. H.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieses
Widerrufs.
Hallo Gudrun,
außer der Frist muss man nichts beachten. Ein Widerruf bedarf keiner besonderen Form, es reicht also völlig aus, wenn du den Vertragspartner vom Widerruf in Kenntnis setzt.
Ich finde deinen Entwurf auch in Ordnung, du schreibst ganz sachlich, was du willst und mit der Bitte um Bestätigung bist du auch auf der sicheren Seite.
Einschreiben sind normalerweise nicht notwendig, wenn die Firma seriös ist. Aber man kann nie wissen, ob nicht doch einmal ein Brief verloren geht oder werweißwas passiert. Ich persönlich schicke solche Briefe nur per Einschreiben und Rückschein. Ist zwar etwas teurer, aber ich fühle ich mich einfach besser. Kann gut sein, dass es mir schon eine Menge Ärger erspart hat, wer weiß.
Kann man auch faxen. Aber dann den Sendebericht gut aufheben.
Ich
persönlich schicke solche Briefe nur per Einschreiben und
Rückschein. Ist zwar etwas teurer, aber ich fühle ich mich
einfach besser.
das klingt interessant. Du bekommst ein gutes Gefühl, nur weil Du nachweisen kannst, daß Du an einem bestimmten Tag einen Brief an jemanden geschickt hast? Daß Du damit nicht beweisen kannst, welchen Inhalt das Schreiben hatte (so denn überhaupt eines im Umschlag war), ist Dir doch klar, oder?
vielen Dank für Deine Antwort. Mal angenommen, diese Firma ist eben nicht seriös und es ist (nach einigen Recherchen im Internet) zu befürchten, dass die Firma per Bankeinzug Geld abbucht, obwohl der Widerruf rechtzeitig eingegangen ist. Kann man evtl. gleich einen „warnenden“ Vermerk in den Widerruf schreiben, der rechtliche Konsequenzen ankündigt, falls trotz Widerruf Geld abgebucht wird?
Danke!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich
persönlich schicke solche Briefe nur per Einschreiben und
Rückschein. Ist zwar etwas teurer, aber ich fühle ich mich
einfach besser.
das klingt interessant. Du bekommst ein gutes Gefühl, nur weil
Du nachweisen kannst, daß Du an einem bestimmten Tag einen
Brief an jemanden geschickt hast? Daß Du damit nicht beweisen
kannst, welchen Inhalt das Schreiben hatte (so denn überhaupt
eines im Umschlag war), ist Dir doch klar, oder?
Hallo Christian,
ja klar fühle ich mich besser, wenn ich nachweisen kann, eine Vertragskündigung verschickt zu haben. Es ist zwar wirklich sehr unwahrscheinlich, dass Briefe bei der Post verloren gehen (die Deutsche Post ist in meinem Augen ein außerordentlich zuverlässiges Unternehmen), aber wer weiß, ob der brief nicht doch mal verloren geht? Oder ob ein unseriöses Unternehmen nicht einfach mal behaupten würde, der Brief sei nicht angekommen? Ja, ich schicke wichtige! Sachen, in denen es z.B. um Verträge geht, nur mit Einschreiben und Rückschein. Von solch wichtigen Briefen, die ich schreibe, habe ich auch immer eine Kopie.
Warum sollte einer einen leeren Umschlag verschicken? habe ich ja noch nie gehört. Oder bini ch nur zu blöd, dass mir selber sowas einfällt. Gibt doch keinen Grund, einen anderen Inhalt zu verschicken. Man will ja was! In diesem Fall die Kündigung. Sowas gibt doch nur Streß!? Hier erntest du nur ein Kopfschütteln von mir.
Es gibt übrigens Faxgeräte, bei denen kann man mit dem Sendebericht den Inhalt als Vorschau ausdrucken. Ist das Beweis genug?
vielen Dank für Deine Antwort. Mal angenommen, diese Firma ist
eben nicht seriös und es ist (nach einigen Recherchen im
Internet) zu befürchten, dass die Firma per Bankeinzug Geld
abbucht, obwohl der Widerruf rechtzeitig eingegangen ist. Kann
man evtl. gleich einen „warnenden“ Vermerk in den Widerruf
schreiben, der rechtliche Konsequenzen ankündigt, falls trotz
Widerruf Geld abgebucht wird?
Danke!
Hallo Gudrun,
das scheint mir eine gute Idee. Ich habe hier einen Link aus dem Forum (FAQ) gefunden, in dem es darum geht, Lastschriften wieder zurückzuholen. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp…
Es kostet die Firma glaube ich Geld, wenn Kunden Lastschriften wieder zurückgeben. Wenn du der Firma ankündigst, dass du auf jeden Fall zurückbuchen würdest, wenn trotz Widerruf bei dir abgebucht wird, dann werden die hoffentlich gar nicht erst auf die Idee kommen, bei dir Geld einzuziehen.
Warum sollte einer einen leeren Umschlag verschicken?
Aus Schusseligkeit. Und wenn die Gegenpartei mehrere Zeugen aufweisen kann, dass sie nur einen leeren Umschlag zugesendet bekommen hat (ist ihnen deshalb so gut erinnerlich, weil so ein leeres Einschreiben mit Rückschein kriegt man ja nicht alle Tage), guckt der Absender dumm aus der Wäsche.
Warum sollte einer einen leeren Umschlag verschicken?
Aus Schusseligkeit. Und wenn die Gegenpartei mehrere Zeugen
aufweisen kann, dass sie nur einen leeren Umschlag zugesendet
bekommen hat (ist ihnen deshalb so gut erinnerlich, weil so
ein leeres Einschreiben mit Rückschein kriegt man ja nicht
alle Tage)
Ja, sowas bleibt in Erinnerung.
guckt der Absender dumm aus der Wäsche.
Aber DER Fall ist ja echt die Ausnahme von der Ausnahme.
Halte ich für überzogen. In der Regel ist man sorgfältig.
Immerhin verfolgt man ja ein Interesse (hier: Vertragskündigung).
angekommen? Ja, ich schicke wichtige! Sachen, in denen es z.B.
um Verträge geht, nur mit Einschreiben und Rückschein. Von
solch wichtigen Briefen, die ich schreibe, habe ich auch immer
eine Kopie.
Warum sollte einer einen leeren Umschlag verschicken? habe ich
ja noch nie gehört. Oder bini ch nur zu blöd, dass mir selber
sowas einfällt. Gibt doch keinen Grund, einen anderen Inhalt
zu verschicken. Man will ja was! In diesem Fall die Kündigung.
Sowas gibt doch nur Streß!? Hier erntest du nur ein
Kopfschütteln von mir.
ma kucken, wie Du mit dem Kopf wackelst, wenn Du „Kündigung!“ rufst und der andere Dir auf einmal einen Bierdeckel (Krombacher Pilsener), eine tote Maus (grau) oder einen Einkaufszettel (DIN A 5) entgegenhält und schulterzuckend erklärt, daß Du Dich beim Eintüten wohl vertan hättest.
Es gibt übrigens Faxgeräte, bei denen kann man mit dem
Sendebericht den Inhalt als Vorschau ausdrucken. Ist das
Beweis genug?
Nein, wie es diverse Be- äh Gerichte schon entschieden haben.
vielen Dank noch mal. Der Widerruf sieht jetzt so aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerufssrecht Gebrauch und erkläre den Rücktritt von der am xx.xx.2007 in Form eines Haustürgeschäfts abgeschlossenen Mitgliedschaft durch Ihren Mitarbeiter Herrn F. H.
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Alle persönlichen Daten sollen umgehend gelöscht werden. Es wurde für die Firma X eine Abbuchungssperre eingerichtet. Abbuchungen, die von Seiten der Firma X trotz gültigen Widerrufs vorgenommen werden, werden auf Kosten von Firma X wieder zurückgebucht.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieses Widerrufs.
So, ich hoffe, damit ists dann gut Mit plärrendem Kind unterm Arm was zu unterschreiben, ist DEFINITIV keine gute Idee. Merk ich mir!!!
Danke und liebe Grüße!
G.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ma kucken, wie Du mit dem Kopf wackelst, wenn Du „Kündigung!“
rufst und der andere Dir auf einmal einen Bierdeckel
(Krombacher Pilsener), eine tote Maus (grau) oder einen
Einkaufszettel (DIN A 5) entgegenhält und schulterzuckend
erklärt, daß Du Dich beim Eintüten wohl vertan hättest.
Bevor ich dich hier im Forum getroffen habe, sind mir solche Gedanken nicht mal ansatzweise gekommen. - Nun ja, Versehen gibt es wohl immer. Dann ist der Versender halt selbst Schuld. Aber das ist doch kaum die Regel.
Ich kenne das Disskutierproblem von zu Hause. Da wird über was geredet und plötzlich schlägt das Wellen, weil jede Ausnahme von der Rgel bis ins Letzte ausdiskutiert wird…
Es gibt übrigens Faxgeräte, bei denen kann man mit dem
Sendebericht den Inhalt als Vorschau ausdrucken. Ist das
Beweis genug?
Nein, wie es diverse Be- äh Gerichte schon entschieden haben.
Okay, hier weißt du mehr als ich.
Wie verschicken Leute wie du denn Vertragskündigungen?
Mit dem Gerichtsvollzieher?
ma kucken, wie Du mit dem Kopf wackelst, wenn Du „Kündigung!“
rufst und der andere Dir auf einmal einen Bierdeckel
(Krombacher Pilsener), eine tote Maus (grau) oder einen
Einkaufszettel (DIN A 5) entgegenhält und schulterzuckend
erklärt, daß Du Dich beim Eintüten wohl vertan hättest.
Bevor ich dich hier im Forum getroffen habe, sind mir solche
Gedanken nicht mal ansatzweise gekommen. - Nun ja, Versehen
gibt es wohl immer. Dann ist der Versender halt selbst Schuld.
Aber das ist doch kaum die Regel.
Ich kenne das Disskutierproblem von zu Hause. Da wird über was
geredet und plötzlich schlägt das Wellen, weil jede Ausnahme
von der Rgel bis ins Letzte ausdiskutiert wird…
Es geht nicht um die Diskussion von Ausnahmen, sondern darum, daß Dir ein Einschreiben im Ernstfall nichts hilft. Wenn alles normal abläuft, reicht ein normaler Brief oder sogar ein Anruf. Wenn aber jemand keine Lust auf Deine Kündigung hat, läßt der entweder einen Umschlag samt Inhalt (Brief) verschwinden, oder eben nur den Inhalt (Einschreiben).
Wie verschicken Leute wie du denn Vertragskündigungen?
Normaler Brief. Mehr Aufwand bringt im Zweifel nichts.
Es geht nicht um die Diskussion von Ausnahmen, sondern darum,
daß Dir ein Einschreiben im Ernstfall nichts hilft. Wenn alles
normal abläuft, reicht ein normaler Brief oder sogar ein
Anruf. Wenn aber jemand keine Lust auf Deine Kündigung hat,
läßt der entweder einen Umschlag samt Inhalt (Brief)
verschwinden, oder eben nur den Inhalt (Einschreiben).
Hm ja,… Dann hilft nur noch eine Empfangebestätigung gegen Unterschrift, was ja nicht immer möglich ist wegen der Entfernung.
Ich gebe jetzt auf. Mir fällt nichts mehr ein.
Wie verschicken Leute wie du denn Vertragskündigungen?
Normaler Brief. Mehr Aufwand bringt im Zweifel nichts.
das klingt interessant. Du bekommst ein gutes Gefühl, nur weil
Du nachweisen kannst, daß Du an einem bestimmten Tag einen
Brief an jemanden geschickt hast? Daß Du damit nicht beweisen
kannst, welchen Inhalt das Schreiben hatte (so denn überhaupt
eines im Umschlag war), ist Dir doch klar, oder?
Gruß
Christian
Hallo Christian,
der Zugang ist generell Wirksamkeitsvoraussetzung empfangsbedürftiger Willenserklärungen?
Voraussetzung des Zugangs ist, dass die Willenserklärung in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist. Aber wie kann ich generell beweisen, dass es sich genau um diese Willenserklärung gehandelt hat, die dem Empfänger zugegangen ist? Da könnte jeder den Inhalt abstreiten, denn ich kann höchsten den Zugang als solchen beweisen (Empfänger unterschreibt, dass er einen Brief entgegengenommen hat), aber nicht den Inhalt der Willenserklärung. Damit wäre die Rechtsfigur des Zuganges und die daraus resultierende Wirksamkeitsvoraussetzung doch nutzlos, weil man sie immer abstreiten kann?
der Zugang ist generell Wirksamkeitsvoraussetzung
empfangsbedürftiger Willenserklärungen?
richtig.
Voraussetzung des Zugangs ist, dass die Willenserklärung in
den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist.
Richtig.
Aber wie
kann ich generell beweisen, dass es sich genau um diese
Willenserklärung gehandelt hat, die dem Empfänger zugegangen
ist? Da könnte jeder den Inhalt abstreiten, denn ich kann
höchsten den Zugang als solchen beweisen (Empfänger
unterschreibt, dass er einen Brief entgegengenommen hat), aber
nicht den Inhalt der Willenserklärung. Damit wäre die
Rechtsfigur des Zuganges und die daraus resultierende
Wirksamkeitsvoraussetzung doch nutzlos, weil man sie immer
abstreiten kann?
Dagegen hilft nur Abschreckung: Uneidliche Falschaussage, Meineid, ungerechtfertigte Bereicherung und Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten sind nur ein paar Dinge, die mir auf die Schnelle als denkbare Konsequenzen derartigen Handelns einfallen.