Verjährung bei Geldforderung

Hallo,
ich schildere mal einen rein hypothetischen Fall:

Zwei gleichberechtigte Gesellschafter einer GbR haben sich vor sieben
Jahren getrennt (31.12.2000). Eine Forderung von einem Gesellschafter gegenüber dem anderen in fünfstelliger Höhe ist offen geblieben.
Diese finanzielle Forderung ist schriftlich (nicht notariell) zwischen beiden festgehalten worden (am 10.04.2005). Beide Gesellschafter haben das „Papier“ durch ihre Unterschriften anerkannt und akzeptiert.

Zwei Fragen:

1.) Wann verjährt die Forderung?

2.) Wie kann man am sinnvollsten zu seinem Geld
kommen, wenn der Schuldner keine Anstalten macht
die Forderung zu begleichen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo

das ist ganz einfach: Nichttitulierte Forderungen verjähren nach 3 Jahren. Bis Ende 2008 ist noch Zeit

Hallo,
ich schildere mal einen rein hypothetischen Fall:

Zwei gleichberechtigte Gesellschafter einer GbR haben sich vor
sieben
Jahren getrennt (31.12.2000). Eine Forderung von einem
Gesellschafter gegenüber dem anderen in fünfstelliger Höhe ist
offen geblieben.
Diese finanzielle Forderung ist schriftlich (nicht notariell)
zwischen beiden festgehalten worden (am 10.04.2005). Beide
Gesellschafter haben das „Papier“ durch ihre Unterschriften
anerkannt und akzeptiert.

Zwei Fragen:

1.) Wann verjährt die Forderung?

2.) Wie kann man am sinnvollsten zu seinem Geld
kommen, wenn der Schuldner keine Anstalten macht
die Forderung zu begleichen?

das übliche gerichtliche Mahnverfahren mit Endpunkt GV + EV

Vielen Dank im Voraus

LG
Mikesch

  1. allgemeine Verjährung 3 Jahre zum Jahresende
  2. Urkundsprozeß dirket Anspruch aus der Urkunde herleiten als Beweise können hier nur Urkunden vorgelegt werden. Geht schnell und man hat den Titel. Bei Einspruch gehts dann ins Hauptverfahren also ganz normaler Prozeß aber wie gesagt man hat nen Titel.

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