Mahnung trotz Überweisung

Hallöchen,

nehmen wir mal an:

Ein Kunde bezahlt eine Rechnung an die korrekte Bankverbindung unter Angabe der korrekten Kundennummer und Verwendungszweck.

Er bekommt aber trotzdem ständig Mahnungen.
Er teilt mit, daß er bereits am … gezahlt hat.
Er soll den Überweisungsbeleg schicken, um die Zahlung zu beweisen, da kein Zahlungseingang festzustellen ist.

Ist der Kunde dazu verpflichtet seine Zahlung zu beweisen?
Kostet ja auch alles wieder Porto und Aufwand.

Dankeschön

Ein Kunde bezahlt eine Rechnung an die korrekte Bankverbindung
unter Angabe der korrekten Kundennummer und Verwendungszweck.

Er bekommt aber trotzdem ständig Mahnungen.
Er teilt mit, daß er bereits am … gezahlt hat.
Er soll den Überweisungsbeleg schicken, um die Zahlung zu
beweisen, da kein Zahlungseingang festzustellen ist.

Tolle Buchhaltung.

Ist der Kunde dazu verpflichtet seine Zahlung zu beweisen?
Kostet ja auch alles wieder Porto und Aufwand.

Hallo Meike,

der Kunde hat schon einmal unter Angabe des Datums mitgeteilt, dass er gezahlt hat. Vielleicht hat der Verkäufer/Vertragspartner übersehen, dass das Datum auf dem Kontoauszug des Kunden nicht unbedingt mit dem Datum auf seinem Kontoauszug übereinstimmen muss.

Ich denke nicht, dass es jemandem zugemutet werden kann, einen Überweisungsbeleg zu schicken. Im Normalfall steht derjenige in der Beweispflicht, der etwas fordert.

Ich würde allerdings dort nochmals anrufen und darauf bestehen, dass es nochmals überprüft wird. Persönlicher/telefonischer Kontakt hilft meist mehr als „nur“ ein Brief. Erst wenn der Verkäufer darauf besteht, dass die Zahlung NICHT eingegangen ist, würde ich eine Kopie des Überweisungsbeleges schicken. Alle Angaben, die den Verkäufr nix angehen, würde ich natürlich schwärzen.

Wie gesagt: man MUSS zwar nichts beweisen, aber man tut eben doch einiges, um weiteren Mahnungen und weiterem Stress aus dem Weg zu gehen.

Oder geht es hier in deinem Beispielfall etwa um die GEZ?

Liebe Grüße!

Das ist nicht richtig

Ich denke nicht, dass es jemandem zugemutet werden kann, einen
Überweisungsbeleg zu schicken. Im Normalfall steht derjenige
in der Beweispflicht, der etwas fordert.

Aber nicht doch! Die Beweislast trägt jeder für die Tatsachen, die ihm günstig sind. Die Erfüllung muss also der Schuldner beweisen, nicht der Gläubiger!

So wird es jedenfalls sein, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Levay

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Wieso nicht?

Aber nicht doch! Die Beweislast trägt jeder für die Tatsachen,
die ihm günstig sind. Die Erfüllung muss also der Schuldner
beweisen, nicht der Gläubiger!

So wird es jedenfalls sein, wenn es zu einem Gerichtsverfahren
kommt.

Levay

Der Verkäufer wurde doch schon infomiert, wann gezahlt wurde. Kommen aber immer noch Mahnungen. Wie oft muss man denn dem Verkäufer mitteilen, dass gezahlt wurde?

Und bei Gericht muss man beweisen, dass Forderungen berechtigt sind. Sonst könnte ja jeder kommen.

Liebe Grüße!

Oder geht es hier in deinem Beispielfall etwa um die GEZ?

Liebe Grüße!

Ne, in dem Beispiel geht es um Internetabzocke

Vielen Dank für die Antwort. :smile:

Hallo!

Und bei Gericht muss man beweisen, dass Forderungen berechtigt
sind. Sonst könnte ja jeder kommen.

Genau - und wo kommen wir denn da hin? Außerdem haben wir das schon immer so gemacht :smile:

Klar, wenn ich Geld von Dir will, muss ich beweisen, dass es mir zusteht. Wenn Du aber sagst, dass Du gezahlt hast, musst Du das beweisen, nicht ich, dass Du nicht gezahlt hast.

Dass die Forderung durch Erfüllung erloschen ist, muss derjenige beweisen, der sagt, dass er erfüllt habe…da kommen wir nicht hin, da sind wir schon. Und das haben wir schon immer so gemacht.

Gruß,

Florian.

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Der Verkäufer wurde doch schon infomiert, wann gezahlt wurde.
Kommen aber immer noch Mahnungen. Wie oft muss man denn dem
Verkäufer mitteilen, dass gezahlt wurde?
Und bei Gericht muss man beweisen, dass Forderungen berechtigt
sind. Sonst könnte ja jeder kommen.

Hallo Mona,
die Forderung war entsprechend der Fragestellung berechtigt. Die Frage war nur, ob die Zahlung nachgewiesen wurde.
Wenn ich mir ganz sicher bin, dass ich auch ohne Zahlendreher (z.B. Kundennummer) richtig überwiesen habe und den entsprechenden Kontoauszug habe, würde ich das auch nicht 1000-mal bestätigen. Dann kann die Gegenseite gerne vor Gericht gehen.
Schlimm wird es, wenn ich die korrekte Zahlung nicht nachweisen kann aber die entsprechende Forderung steht. Dann könnte es passieren, dass ich mehrmals zahlen muss. Also Belege entsprechend der Verjährungsfristen aufheben.
Grüße
Ulf

Huhu!

Wie oft muss man denn dem
Verkäufer mitteilen, dass gezahlt wurde?

Was „Prince Charming“ Levay charmant mitteilen will: Null Mal - vorgerichtlich!

Und bei Gericht muss man beweisen, dass Forderungen berechtigt
sind.

Nein, muss man nicht. Man muss beweisen können, dass ein Anspruch entstanden ist. Dass dieser entstandene Anspruch dann durch Erfüllung erloschen ist, muss der andere beweisen.

Sonst könnte ja jeder kommen.

Das predige ich hier ja seit Jahren … wenn es um Jura geht, kann eben nicht jeder kommen. So ein Studium beschränkt sich eben nicht auf das Auswendiglernen von Allgemeinwissen.

Hallo,

mir war, als hätte der Fragesteller schon mitgeteilt, dass er bezahlt hat. Von daher muss der Verkäufer in seiner Buchhaltung Ordnung schaffen.
Aber ich habe ja auch geschrieben, dass ich den Beleg schicken würde… Trotzdem nervig.
ich werde mal über eure Antworten nachdenken. :wink:
Vielleicht sehe ichs ja noch ein.

Liebe Grüße!

Wie oft muss man denn dem
Verkäufer mitteilen, dass gezahlt wurde?

Was „Prince Charming“ Levay charmant mitteilen will: Null Mal

  • vorgerichtlich!

Klagen will man ja eigentlich immer erstmal vermeiden.

Nein, muss man nicht. Man muss beweisen können, dass ein
Anspruch entstanden ist.

Dass dieser entstandene Anspruch dann
durch Erfüllung erloschen ist, muss der andere beweisen.

Nagut, dann habe ich jetzt was gelernt.

Sonst könnte ja jeder kommen.

Das predige ich hier ja seit Jahren … wenn es um Jura geht,
kann eben nicht jeder kommen. So ein Studium beschränkt sich
eben nicht auf das Auswendiglernen von Allgemeinwissen.

Nein nein, ich habe nie behauptet, dass ich Jura studiere. Ich schreibe hier nur mit, weil ich denke, dass man sich hier Antworten von vielen netten lebenserfahrenen anderen Mitbenutzern anschauen kann.

Liebe Grüße!

Du hast natürlich Recht damit, dass man dem Gläubiger überhaupt keine Belege schicken muss. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass vor Gericht dann andere Regeln gelten.

Bei der Einsicht hilft vielleicht folgende Kontrollüberlegung: Wer kann eigentlich beweisen, dass etwas gezahlt wurde? Derjenige, der gezahlt hat. Aber um alles in der Welt soll man beweisen, dass nicht gezahlt wurde? Wie sollte der Gläubiger das machen? Er müsste ja beweisen, dass es niemals, auf keine Art und Weise, nirgendwo je zu einer Zahlung gekommen ist…

Levay

Er müsste ja beweisen, dass es niemals, auf keine

Art und Weise, nirgendwo je zu einer Zahlung gekommen ist…

Das geht nur über die Buchhaltung. Aber die muss ordnungsgemäß sein.
Aber ich halte mich da jetzt mal wirklich raus.
Winke winke.

Liebe Grüße!

Das geht nur über die Buchhaltung.

Die eigene Buchhaltung ist als Beweismittel ein bisschen dünn.

Außerdem hat nicht jeder eine Buchhaltung. Ich z.B. habe in meinem Privatleben keine; soll ich jetzt vor Gericht immer verlieren? :wink:

Levay

Nach der 1. Mahnung wurde vom Kunden per Brief das Datum der Zahlung angegeben und auch die Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen wurde und auch noch die bei der Überweisung angegebene Kundennummer, also alles 100%ig so wie in der Rechnung angegeben.

Trotzdem schreiben die, daß kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.
Kann das denn passieren, daß das Geld nicht beim Empfänger ankommt, obwohl es vom Konto des Kunden abgebucht wurde unter Angabe der richtigen Empfängerkontonummer?

Also kann man die Sache doch jetzt als erledigt betrachten, egal wieviel Mahnung da noch verschickt werden, oder? Kunde hat keine Lust denen irgendwelche Belege zuzuschicken.

Wie oft muss man denn dem
Verkäufer mitteilen, dass gezahlt wurde?

Was „Prince Charming“ Levay charmant mitteilen will: Null Mal

  • vorgerichtlich!

Klagen will man ja eigentlich immer erstmal vermeiden.

Ich nicht :wink: Jedenfalls dann nicht, wenn die Klage von der Gegenseite erhoben wird und keine Aussicht auf Erfolg hat. Dadurch entstehen mir/meiner Mandantschaft keine Kosten und das Rechtsverhältnis ist geklärt. Einmal auf die geleistete Zahlung hinweisen ist okay, aber was ist bitteschön angenehmer: Ständig auf Mahnungen zu reagieren oder den lästigen Mahner endgültig vor die Wand fahren zu lassen?

mal eine Lösung aus der Praxis…
… Überweisungsnachfrage bei der eigenen Bank stellen. Das kostet zwar was, aber spart am Ende Ärger. Man bekommt nämlich die Nachricht „ordnungsgemäss am TT.MM.JJ gutgeschrieben“. Kann ja auch sein, dass ein Dreher in der Kontonummer war und das Geld woanders gelandet ist. Ist aufgrund Prüfziffernsysteme selten, aber kommt vor.

Vorher würde ich nochmal gucken, ob die eigene Bank das Geld nicht schon längst wieder gutgeschrieben hat, weil die Zahlung aus irgendwelchen Gründen zurückkam…

Gruss Hans-Jürgen
***

Ne, in dem Beispiel geht es um Internetabzocke

Das war irgendwie zu befürchten: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-… (Pkt. 10 und 12)

mfg M.L.

Also, ICH hätte die ein, vielleicht zwei Mal auf die erfolgte Zahlung hingewiesen. Mehr Aufwand würde ich nicht betreiben. Wenn eine Klage erhoben wird, reicht es dann, dem Richter noch mal die Erfüllung nachzuweisen - dann wird die Klage abgewiesen, und alles ist gut.

Levay

dazu kommt noch was:

bei der Anmeldung wurden bei Adresse falsche Daten angegeben also so: sfowiefjoweifjoij.
Soll das jetzt vielleicht berichtigt werden? Kann da irgendwas passieren wegen Falschangaben?

Aber die Daten wurden nicht falsch angegeben, um sich vor der Zahlung zu drücken (Rechnung wurde ja bereits unter Angabe der Kundennummer und Verwendungszweck gezahlt) sondern da bei dieser Internetseite erst nach der Anmeldung entdeckt wurde, das die Leistung nicht kostenlos ist und man es darum als nicht so wichtig betrachtet hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

an sich eine gute Idee, ich würde es aber als letztes Mittel einsetzen. Für Nachforschungsaufträge habe ich nämlich schon Kosten bis € 20 erlebt.

Gruß,
Oskar