Hallo Wissende,
mal angenommen bei einer Ausschreibung von Dienstleistungen nach VOL gäbe ein Bieter ein Angebot ab, indem er falsche Summen in die Preisübersicht schreibt.
Weiter angenommen, einen Tag vor der Eröffnung der Angebote korrigierte er seinen Irrtum und sendete per FAX eine korrekte Übersicht.
darf das Angebot ausgeschlossen werden ???
Rege Diskussion erwünscht
Gruß running
Hallo running,
die Übersicht der Summen zählt bei der Wertung überhaupt nicht. Es zählen nur EP x Menge = GP und das was sich dadurch aufsummiert. Ist die Summenbildung falsch wird sie von der Prüfstelle korregiert. Von daher braucht der Anbieter vor der Submission noch nicht mal eine Korrektur zu schicken.
Da gibt es auch nichts zu diskutieren. Das ist so festgeschrieben.
Gruß Steffi
Hallo Steffi, danke so sehe ich das auch, nun gehts um die Frage Ausschlussgrund ja oder nein. Ich verstehe Deine Antwort so, dass das Angebot so gewertet wird wie alle anderen auch und die nachgereichte „Neufassung“ unberücksichtigt bleiben kann im Sinne eines nicht verschlossenen oder unvollständigen Angebotes.
Danke.
Hallo running,
ich prüfe nur Angebote aus dem Bauwesen und habe daher die VOB zur Hand. Die Allgemeinen Vergabebestimmungen (Teil A) dürften jedoch gleich sein. Nach VOB/A §22 sind nur Angebote zulässig, die in verschlossenem Unschlag, ungeöffnet und entsprechend gekennzeichnet dem Verhandlungsleiter zum Beginn des Submissionstermins vorliegen. Ein nachträgliches Fax gilt also nicht. Gewertet wird nur das Angebot wie es amtlich eröffnet wurde.
§23 VOB/A (Prüfung der Angebote) regelt nur die EP x Menge = GP, nicht Fehler bei der Summenbildung.
§25 VOB/A (Wertung der Angebote) nenne eine fehlerhafte Rechnung nicht als Ausschlußgrund. Da geht es mehr um Wettbewerbsabsprachen und Dumpingangebote.
-> Es ist das Angebot zu werten, daß im ungeöffneten Umschlag zur Submission vorlag. Die Rechenfehler sind entsprechend den Regelwerk zu korregieren. Daraus ergibt sich die für das Angebot gültige Endsumme.
Gruß Steffi
Hallo Steffi, Danke nochmal.
Wir sind der VOL unterwegs und haben viel mit Auswertungen und dergleichen zu tun.
Nun hat sich eben bei einem Kollegen diese Konstellation mit dem Fax ergeben. Der Bieter hatte im Vorfeld schon gerügt da es sich um ein offenes Verfahren handelte. Da war der Kunde natürlich doppelt sensibilisiert.
Ich habe meinem Kollegen auch geraten das fax als solches zu ignorieren.
Er hat meinen Rat befolgt und in der Auswertiung ergab sich dann eine
entspannende Situation.
Gruß running