Ausschluss aus Eigentümergemeinschaft

Familie A ist vor einm Jahr in ihre Eigentumswohnung gezogen. Von Anfang an gab es kleinere Probleme mit dem dortigen Hauswart, der A unterstellte z. B. den Müll nicht richtig zu trennen, Sperrmüll herumliegen zu lassen, etc. All dies stimmte nicht. Im Laufe des Jahres kam es noch zu kleinern Unstimmigkeiten mit anderen Eigentümern und Mietern wg. Sauberkeit im Hausflur, Lärmbelästigung etc. Seit einigen Monaten hat der Nachbar C begonnen, Familie A permanent in die Wohnung und auf den Balkon zu spannen. Familie A hat ihn bereits darauf hingewiesen dies zu unterlassen, worauf es noch extremer wurde. Der Hauswart meinte sich einschalten zu müssen, schlug sich natürlich auf Seiten von C und versucht kräftig, andere Mitglieder der Gemeinschaft auf deren Seite zu schlagen.
Gestern nun kam es zu einer weiteren Konfrontation der Fam. A mit Nachbar C, in der er ankündigte, Fam. A. werde demnächst „aus der Eigentümergemeinschaft“ gekickt, da sie als störend empfunden würden. Später behauptete er, während dieser Unterredung sei er bedroht und angegriffen worden (was nicht stimmt!) und hat angeblich auch die Polizei eingeschaltet.

Frage: Ist es überhaupt möglich, FAm A. aus diesen Gründen aus der Gemeinschaft auszuschließen. Alle Zahlungen werden pünktlich geleistet, die Hausordnung wird eingehalten und ein Angriff hat definitiv nicht stattgefunden. Wie sollte Fam. A sich am besten verhalten. Kann der Beirat evtl. Hilfe leisten?

Hallo Andrea,

nur mit Behauptungen kann niemand A was. Die Sache mit „Polizei eingeschaltet“ müsste A ja eigentlich wissen, es sei denn, die haben gleich lachend abgewunken.

Stellt sich nur die Frage, ob A und seine Familie in diesem Umfeld glücklich leben können.

Gruß!

Horst

Bislang hat A noch nicht gehört, es ist ja wie gesagt auch nicht gewesen. Meine Frage ist, ob die Eigentümergemeinschaft überhaupt das Recht hat, ein Mitglied auszuschließen, weil es unbeliebt ist. Nur der Grund, dass Fam. A die Einhaltung gewisser Hausregeln gefordert hat, was den anderen teilw. nicht passte, kann doch keinen Ausschluß zur Folge haben?

Hallo Andrea,

nur mit Behauptungen kann niemand A was. Die Sache mit
„Polizei eingeschaltet“ müsste A ja eigentlich wissen, es sei
denn, die haben gleich lachend abgewunken.

Stellt sich nur die Frage, ob A und seine Familie in diesem
Umfeld glücklich leben können.

Gruß!

Horst

Hallo

Bislang hat A noch nicht gehört, es ist ja wie gesagt auch
nicht gewesen. Meine Frage ist, ob die Eigentümergemeinschaft
überhaupt das Recht hat, ein Mitglied auszuschließen, weil es
unbeliebt ist. Nur der Grund, dass Fam. A die Einhaltung
gewisser Hausregeln gefordert hat, was den anderen teilw.
nicht passte, kann doch keinen Ausschluß zur Folge haben?

mit Sicherheit nicht, aber es macht keinen Sinn gegen Idioten ein ganzes Leben lang wegen paar Kleinigkeiten jeden Tach zu kämpfen. Irgendwann landet man in der Klapper.
Der Kater hats auch grad am eigenen Leib erfahren dürfen, er zieht die Konsequenz und sucht sich demnächst ne neu Hütte

LG
Mikesch

Hallo!

Familie A hat wohl erst mal nicht allzu viel zu befürchten. Jemanden aus seinem Wohneigentum zu werfen ist nicht so leicht.

Autor MH würde in einem solchen Fall bei der nächsten Eigentümerversammlung die Stänkerer auffordern, ein Angebot für den Kauf der Wohnung abzugeben.

Autor MH könnte ja ein ähnliches, fiktives Problem gehabt und sich irgednwann aus der WEG verabschiedet haben, weil er keine Lust mehr auf Streitereien mit grenzdebilen Nachbarn gehabt haben könnte…

Nur ist es blöderweise so, dass solche Typen zumeist nichts auf der Naht haben und ein Kauf der Wohnung durch die unzufriedenen Nachbarn nicht in Frage kommt. Zudem wird der Verkauf von A an eine dritte Partei schwierig, weil ja die Historie sicherlich auch schriftlich in den Protokollen der WEG hinterlegt ist. Wer kauft schon eine Wohnung in einer WEG mit lauter irren Spiessern…?

Daher bleibt A noch die Vermietung und der Umzug in ein eigenes Haus. Wenn das finanzierbar wäre, so würde ich das machen. Es ist schon angenehmer, wenn man sich nicht wegen jeder Kleinigkeit mit den Nachbarn einigen muss, sondern diese sich mit einem selbst…

Grüße,

Mathias