Ab wann Widerrufsfrist-Paket bei Nachbar abgegeben

Hallo,

folgender fktiver Fall.
A verlängert bei Provider X seinen Mobilfunfvertrag und gibt eine abweichende Anschrift&Empfänger an(B), da A in den Urlaub geht.

Nun wird das Mobiltelefon aber nicht an B sonderen an einen Nachbarn C geliefert.

Als A aus dem Urlaub zurückkehr holt er nun das Mobiltelefon von C und nicht von B ab, seit Lieferung sind nunmehr 4Wochen vergangen.

Frage:

Ab wann beginnt nun die Widerrufsfrist für A ? ( eigentl. mit Erhalt der Ware,was aber vereitelt wurde durch die Abgabe bei einem Nachbarn von der empfangsberechtigten Person)

Kann A nun noch die Vertragsverlängerung widerrufen und das Telefon zurücksenden?

Er ja nun erst Kenntniss von der Widerrufsbelehrung etc. und es wurde nicht wie vereinbart bei B sondern bei C, also einem Fremden abgeliefert.

Thx
Keyle

Hallo Keyle,

dass der Empfänger sein Telefon erst so spät in Händen hatte, lag ja nicht daran, dass ein anderer Nachbar es angenommen hat. Im Gegenteil: es war von vornherein klar, dass der Empfänger erst nach dem Urlaub die Ware sieht.

Da war das Timing eben schlecht geplant.

Gruß!

Horst

Folgende fiktive Antwort,

ist eine lustige Konstellation. Im Normalfall würde ich sagen die Widerrufbelehrung wird bereits mit dem Vertragsschluss erteilt, ab dann läuft also auch die Frist aber nehmen wir an die Parteien vereinbaren wirklich, dass ddas die Frist für das Widerrufsrecht erst mit dem Erhalt der Ware laufen soll, dann müßte man diese Vertragsregelung auslegen, nach dem Willen der Vertragsparteien. A wird natürlich sagen ich wollte erst das Frist läuft, wenn ich selbst die Ware habe, wohingegen der Mobilfunkbetreiber sagen wird ich wollte bereits das die Frist läuft, wenn das Paket vom Empfänger in dem Fall B oder auch der Nachbar entgenommen wird.

Also bemühen wir mal die Verkehrsanschauung und den objektiven Dritten . Wollte man As Ansicht gelten lassen, so wäre dieser in der Lage die Wiederufsfrist beliebig lange in die Länge zu ziehen, dass würde gegen As Ansicht sprechen. Die Besonderheit, das A hier bewußt eine Zustellung an einen Dritten, den B bewirkt hat legt des weiteren nahe, dass sich über den Ablauf der Widerspruchsfrist während seines Urlaubes in klaren war. Ob an B oder den Nachbarn zugestellt wurde ist denke ich irrelvant, da eine Ersatzzustellung an einen Dritten, den B ohnehin genehmigt war. Kann man sicherlich anderst sehen aber so würde ich argumentieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was Du im ‚Normalfall sagst‘ ist irrelevant

ist eine lustige Konstellation. Im Normalfall würde ich sagen
die Widerrufbelehrung wird bereits mit dem Vertragsschluss
erteilt, ab dann läuft also auch die Frist aber nehmen wir an…

Hallo,

was Du im „Normalfall sagst“, ist leider völlig irrelevat, entscheidend ist hier vielmehr das BGB. Wäre es so wie du denkst, würde der Verkäufer einfach 14 Tage warten, bis er die Ware verschickt und ÄtschiBätsch wären die 14 Tage vorbei und das Widerufsrecht abgelaufen. Nein, nein, die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware, siehe hierzu auch BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, Absatz 2.

Gruß

S.J.