nach 5jähriger kostenloser freemail nutzung bei web.de bekommt man auf einmal eine rechnung. weil man angeblich etwas angeklickt haben soll und damit automatisch clubmitglied sei.
etliche mails mit der erklärung das man das nie gemacht hat, verlaufen ergebnislos.
wie soll man sich da verhalten?
zahlt man, erkennt man die nicht vorhandene mitgliedschaft an.
wer steht da in der beweispflicht? web.de oder der freemail nutzer?
nach 5jähriger kostenloser freemail nutzung bei web.de bekommt
man auf einmal eine rechnung. weil man angeblich etwas
angeklickt haben soll und damit automatisch clubmitglied sei.
Selbstverständlich in Übereinstimung mit den AGB der Seite rein abstrakt betrachtet zahlt man nicht. Das zustande kommen eines Vertrages hat immer derjenige zu beweisen, der sich auf diesen beruft, da er hieraus Rechte herleiten möchte. Bei Verträgen über das Internet ist zudem eine gesonderte Widerrufsbelehrung in Verbindung mit einem zweiwöchigen grundlosen Widerrufsrecht zu erteilen. Fehlt diese läuft garkeine Frist für den Widerruf.
Die Beweisführung, dass nur durch einen Klick, ohne z.b. eine zusätzliche Passwortabfrage oder sonstiges ein Vertragsschluß gewollt war dürfte schwierig sein. Andere Frage, kann überhaupt bewiesen werden, dass der Nutzer selbst geklickt hat zum Beispiel durch loggen der Rechner IP gibt ja böse Hacker usw… neverending Story.
Aber praktisch gesprochen selbst wenn ein solcher Vertrag geschlossen worden sein könnte mit einer schnellen Kündigung wäre dies einfach auszuhebeln, da bei geringen Beträgen eine gerichtliche Beitreibung ohnehin unwirtschaftlich wäre.
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es wird behauptet, das das zustandekommen des vertrages durch einloggen und passwortabfrage erfolgt sei. was aber nicht der fall ist. diese sogenannten überraschungsmails für freemail nutzer wurden immer ungeöffnet gelöscht.
den vertrag kündigen geht nicht, da ja kein vertrag besteht.
das alles wird aber mit erklärungen über das angebliche zustandekommen des vertrages in den mails abgeschmettert.
es wird ausserdem nur aufgefordert den rechnungsbetrag zu überweisen.
da ist guter rat teuer…???
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