Wohnwagen Benutzung:

Hallo!

Angenommen Großmutter Y kauft sich 1990 einen Wohnwagen.
Sie bezahlt regelmäßig die Miete bis 2000. 2000 fängt der Sohn X an die Miete weiter zu bezahlen weil Großmutter Y nicht mehr zahlen kann und auch nicht mehr dahin möchte. Wenn nun der Engel C für ein We in den Wohnwagen der Großmutter Y möchte was hat Enkel C für Rechte wenn Sohn X nicht möchte das Enkel C für ein We da ist.

Vielen Dank

Hallo!

Angenommen Großmutter Y kauft sich 1990 einen Wohnwagen.
Sie bezahlt regelmäßig die Miete bis 2000.

Gegen wen?

2000 fängt der Sohn
X an die Miete weiter zu bezahlen weil Großmutter Y nicht mehr
zahlen kann und auch nicht mehr dahin möchte.

Für den Fall, dass es um den Standplatz geht, müsste man eventuell wissen, ob der Sohn auch Mieter ist oder immer noch die Oma.

Wenn nun der
Engel C

Hört sich eher nach Bengel an…

für ein We

He du … wer ich? … psss - genaaau! … möchtest du ein we kaufen?

in den Wohnwagen der Großmutter Y möchte
was hat Enkel C für Rechte wenn Sohn X nicht möchte das Enkel
C für ein We da ist.

Man müßte hier auch noch wissen, ob das Engelchen denn auch Sohn des Sohnes ist oder nur ein Neffe. Dann müsste man wissen, ob der Sohn noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Enkel hat. Letztlich wäre zu unterscheiden, ob der Wohnwagen Eigentum der Oma oder des Sohnes ist, und ob es sich bei dem eventuell vom Sohn gemieteten Stellplatz um ein befriedetes Besitztum handelt. Dann könnte der Enkel sich sogar wegen § 123 StGB strafbar machen.

Um es kurz zu machen: Ansprüche auf Zugang zum Wohnwagen bestehen wohl keine, es sei denn, die Oma ist Eigentümerin und Stellplatzmieterin und erlaubt es ihrem volljährigen Enkel ausdrücklich.

Hallo!

Ja, es ist ein Standplatz und die Oma erlaubt es ausdrücklich! Nur der Sohn der Oma hat was dagegen! Der Sohn ist der Vater von dem Bengel! :smile: