Hallo an diesem herrlichen Freitag Abend!!! Nehmen wir mal an jemand hat etwas bestellt und diese Ware ist nie angekommen. bei der ersten Mahnung wurde das der Lieferfirma per mail und per Fax mitgeteilt, die haben aber dann ein Inkassobüro beauftragt. Was kann man da noch machen, ausser weiter Anfragen und Rechnungen zu beantworten? Gruß Schildkroetchen
Hallo Kroetchen,
Nehmen wir mal an
jemand hat etwas bestellt und diese Ware ist nie angekommen.
bei der ersten Mahnung wurde das der Lieferfirma per mail und
per Fax mitgeteilt, die haben aber dann ein Inkassobüro
beauftragt. Was kann man da noch machen, ausser weiter
Anfragen und Rechnungen zu beantworten? Gruß Schildkroetchen
hat dieser Jemand einen Abliefernachweis vom Lieferanten bekommen??? Damit Jemand ausschließen kann, dass evtl. auch einer der Nachbarn das Paket bekommen hat. Das wäre mein erster Gedanke zu dem Fall.
Gruß,
Michael
Wie wäre es denn mit: gar nichts?
Die Frage, was man gegen unberechtigte Forderungen tun könne, wird recht häufig gestellt. Dabei gibt es nicht nur keinen Grund, etwas zu tun, sondern auch gar keine Möglichkeit. Wenn jemand etwas tun muss, dann derjenige, der die Forderung behauptet.
Wenn aber - wovon ich jetzt mal ausgehe - hier ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, dann ist der Käufer gem. §§ 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB nicht zu leisten.
Levay
Hallo Schildkroetchen,
wenn irgendjemand etwas bestellt und die Ware kommt nicht an, wieso „beschwert“ sich der Besteller nicht bereits nach einigen Tagen / Wochen beim Versandunternehmen, sondern wartet mit einer Kontaktaufnahme so lange, bis das Versandunternehmen eine Mahnung wegen unbezahlter Rechnung schickt?
Fragt BT
Hallo BT, weil der Empfänger der Ware nicht damit rechnen kann dass die Ware so schnell verschickt wird, der Versand ist etwas unzuverlässig. Danke für deine Antwort, S.
Hi,
ich stell Dir mal das Problem von der anderen Seiten vor:
Ich bin Verkäufer und der Käufer behauptet, er habe die Ware nicht erhalten. Ich bin mir aber sicher, dass ich sie abgeschickt habe.
Die gewerblichen Verkäufer muss ich nachweisen können, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Daher bleibt denen eigentlich nichts anderes übrig, als immer versichert zu versenden. Darüber beklagen sie sich in internen Foren. 
Levays Antwort wäre auch meine ohne ein Paragraph dazu.
Es kann aber Fristen geben, bis zu der man auf Mahnungen geantwortet haben muss, weil man sonst die Forderung automatisch anerkennt.
Man muss also darauf achten, die Forderung nachweisbar als unbegründet abzulehnen, soweit ich weiß.
Keine Rechtsberatung!
Hallo,
Es kann aber Fristen geben, bis zu der man auf Mahnungen
geantwortet haben muss, weil man sonst die Forderung
automatisch anerkennt.
Ach? Wodurch sollte das passieren? Weil der Mahner das so schreibt?
Na, DAS wäre ja mal einen neue Geschäftsmöglichkeit. Man schreibt einfach irgendwelche Mahnungen und wartet, bis man sie dann per Gerichtsvollzieher eintreiben lässt…
Gruß
loderunner
Hallo loderunner,
Du magst das witzig finden, lässt aber Betroffene in die Falle durch Nachlässigkeit sausen. Das ist dann kein Witz mehr.
Ich habe mir die Mühe gemacht nachzusehen.
Es bedarf nicht mal mehr einer Mahnung, sondern nur des Verzuges von 30 Tagen nach Rechnungserhalt, um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird nicht auf dessen Rechtmäßigkeit geprüft, sondern auf Formalien, d.h. ob z.B. alle Felder ausgefüllt wurden und die Zinsen richtig berechnet wurden.
Legt der Angemahnte/ Schuldner keinen Widerspruch innerhalb der zweiwöchigen Frist ein und bezahlt auch nicht, wird dem Schuldner vom Mahngericht(!) ein sog. Vollstreckungsbescheid zugeschickt.
Widerspricht der Angemahnte auch diesmal nicht innerhalb von zwei Wochen und zahlt auch nicht, erhält der Mahner einen sog. „Titel“ und kann eine Pfändung durchführen lassen.
Sollte der Abgemahnte widersprechen, geht das Mahnverfahren in die Klage über. Erst das Gericht prüft, ob die Forderung berechtigt ist.
lol lol
Zusammenfassung:
Jeder kann jedem eine Mahnung schicken, man sollte der Mahnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprechen.
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Hallo.
Ich habe mir die Mühe gemacht nachzusehen.
Es bedarf nicht mal mehr einer Mahnung, sondern nur des
Verzuges von 30 Tagen nach Rechnungserhalt, um einen
gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird nicht auf dessen
Rechtmäßigkeit geprüft, sondern auf Formalien, d.h. ob z.B.
alle Felder ausgefüllt wurden und die Zinsen richtig berechnet
wurden.Legt der Angemahnte/ Schuldner keinen Widerspruch innerhalb
der zweiwöchigen Frist ein und bezahlt auch nicht, wird
dem Schuldner vom Mahngericht(!) ein sog.
Vollstreckungsbescheid zugeschickt.Widerspricht der Angemahnte auch diesmal nicht innerhalb von
zwei Wochen und zahlt auch nicht, erhält der Mahner
einen sog. „Titel“ und kann eine Pfändung durchführen lassen.Sollte der Abgemahnte widersprechen, geht das Mahnverfahren in
die Klage über. Erst das Gericht prüft, ob die Forderung
berechtigt ist.lol lol
Zusammenfassung:
Jeder kann jedem eine Mahnung schicken, man sollte der Mahnung
innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprechen.
Du schreibst es oben doch selbst. Dem gerichtlichen Mahnbescheid muss (bzw. sollte) man widersprechen, aber doch keiner Mahnung, die man bekommt.
Sebastian.
Hallo,
Du magst das witzig finden,
Keineswegs.
Es bedarf nicht mal mehr einer Mahnung, sondern nur des
Verzuges von 30 Tagen nach Rechnungserhalt, um einen
gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Ein Mahnbescheid ist eben etwas ganz anderes als eine Mahnung. Offensichtlich ist Dir der Unterschied nicht bekannt, dabei schriebst Du doch ganz richtig selber, dass das eine eine nichtmal notwendige Nachricht durch den Rechnungssteller und das andere ein gerichtlicher Bescheid ist. Dieser Unterschied sollte aber jedem auffallen, der des Lesens mächtig ist und ein entsprechendes Dokument erhält. Von Falle kann also keine Rede sein.
Das:
Jeder kann jedem eine Mahnung schicken, man sollte der Mahnung
innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprechen.
ist und bleibt deshalb Unsinn.
Gruß
loderunner
Stimmt. Mein Fehler, sorry.
Danke für die Aufklärung!