diesen Satz habe ich bereits in verschiedenem Zusammenhang gehört. Wie passt dieser aber nun zu der praxis vor Gericht Präzedenz-Urteile zur Argumentation heranzuziehen?
Dieser scheinbare Widerspruch kam gestern in einer Diskussion auf.
Es gibt im deutschen Recht keine Präzedenzfälle. Die Richter sind nur dem Gesetz unterworfen und eben nicht einem anderen Gericht, Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG. Niedrigere Instanzen orientieren sich natürlich aus praktischen Erwägungen und im Sinne der Rechtseinheit an den höheren Gerichten; das ist aber auch schon alles.
Im Übrigen musst du dir Bedeutung des Satzes „Keine Gleichheit im Unrecht“ klarmachen. Was soll dieser denn mit einem vermeintlichen Präzedenzfallsystem zu tun haben? Richter sprechen in Urteilen Recht, nicht Unrecht. Gleichheit im Recht gibt es aber sehr wohl.
Erklärt an einem Beispiel bedeutet die Formel Folgendes: A fährt mit seinem Auto mit zu hoher Geschwindigkeit und wird dabei entweder nicht erwischt oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verantwortung gezogen. B tut dasselbe, muss aber ein Bußgeld bezahlen. Er kann sich nun nicht auf Art. 3 GG berufen und sagen, er dürfe nicht bestraft werden, weil ja auch der A nicht bestraft wurde. Er kann vereinfacht gesagt zwar verlangen, im Recht gleich behandelt zu werden; seine Ordnungswidrigkeit war aber rechtswidrig, d.h. „Unrecht“; und hier kann er die Gleichbehandlung nicht verlangen.
Erklärt an einem Beispiel bedeutet die Formel Folgendes: A
Niemand wird mit einem einzigen unscheinbaren Gegenbeispiel argumentieren.
Aber wie sieht es mit folgendem aus?
A stellt seinen Motorroller unter Vermeidung einer Verkehrsbehinderung auf dem Gehweg ab, um nicht einen Autoparkplatz zu belegen. Solches wird von den Ordnungsbehörden überall toleriert, aber A wird dafür belangt.
B veröffentlicht in einem Buch mit hoher Auflage eine zeitgeschichtliche These, ohne rechtliche Konsequenzen zu erleiden. A spricht in einer kleinen Versammlung diese These aus und wird dafür wegen Volksverhetzung belangt.
Ianal, aber ich meine, die Ablehnung von Willkürjustiz sollte maßvoll auch auch eine Gleichbehandlung im Unrecht in Kauf nehmen.
Außerdem, nur weil ich schon 10 Mal von der entgegenkommenden oder überholenden Polizei wegen blauer Standlichtbeleuchtung NICHT angehalten worden bin, kann es sein, dass ich irgendwann mal zahlen darf. Das liegt letztlich in meiner Entscheidung es weiterhin zu tun oder nicht.
jeden Polizisten erwischt mal einen schlechten Tag.
Und wenn Person A Person B mit Ars****ch beschimpft, und B das duldet, dann kann es sein, dass B die Person C direkt anzeigt, weil er Ihn so nennt. Zwischenmenschliche Beziehungen zwischen A und B können diese Duldung zulassen, C darf es vielleicht nicht???
Außerdem, nur weil ich schon 10 Mal von der entgegenkommenden
Nein, Motorrad auf dem Gehsteig und Buch mit hoher Auflage sind um viele Größenordnungen was anderes, als 10 Mal nicht erwischt worden zu sein, weil die Polizei gerade wichtigeres zu tun hatte.
Nein, Motorrad auf dem Gehsteig und Buch mit hoher Auflage
sind um viele Größenordnungen was anderes, als 10 Mal nicht
erwischt worden zu sein, weil die Polizei gerade wichtigeres
zu tun hatte.
Für Dich? Vielleicht. Ansonsten begreife ich nicht was an Levays Ausführungen missverständlich ist.
Und glaub mir, ich habe da des öfteren Meine Probleme.
Aber das hat er doch wirklich deutlich dargestellt.
Was Du hier anführst ist der zynische Kommentar eines jeden der bei einer Geschwindigkeitsübertretung geschnappt wird:
„Die anderen fahren doch sogar noch viel schneller“.
Jeden Tag werden Straftaten begangen. Die einen erwischt man, die anderen nicht. Soll man nun jeden aufgrund der „Gleichbehandlung“ laufen lassen?
Wie stellst Du Dir denn sowas in der Praxis vor?
Desweiteren lassen sich viele Fälle, die zwar auf den ersten Blick gleich sind, aufgrund doch unterschiedlicher Sachverhalte nicht miteinander vergleichen.
Nein, Motorrad auf dem Gehsteig und Buch mit hoher Auflage
sind um viele Größenordnungen was anderes, als 10 Mal nicht
erwischt worden zu sein, weil die Polizei gerade wichtigeres
zu tun hatte.
Wo ist das was anderes? Ordnungswidrigkeit ist Ordnungswidrigkeit und Gesetz ist Gesetz. Egal was, wo und warum…
Ich könnte jetzt auch anbringen, nur weil A pädophil ist und noch nicht geschnappt wurde, obwohl sei PC schon 10 mal durchsucht wurde und nun B geschnappt wird und angezeigt wird, dann kann B sich nicht auf A berufen, weil es sind doch alle gleich… Ist das Beispiel „wichtiger“?
Für Dich? Vielleicht. Ansonsten begreife ich nicht was an
Levays Ausführungen missverständlich ist.
Und glaub mir, ich habe da des öfteren Meine Probleme.
Dann will ich mir in Zukunft redlich Mühe geben, mich besser auszudrücken. Manchmal versperrt es einem aber die Sicht, wenn man ein Thema beherrscht; nicht immer kann man sich in die Situation eines anderen, der auf dem Gebiet „neu“ ist, hineinversetzen. Im Zweifel noch mal nachfragen, bitte.
Es geht mir um Handlungen, die geahndet werden könnten, die aber offenkundigerweise durch konkludentes Handeln der Behörden (= konsequente Nichtverfolgung in nahezu allen bisher den Behörden bekanntgewordenen Fällen) erlaubt wurden.
Man lese bitte die von mir gebrachten Beispiele (zeitgeschichtliche Behauptung in einer nicht geahndeten Veröffentlichung von großer Auflage, nicht geahndetes platzsparendes Abstellen des Motorrads auf Gehweg ohne Verkehrsbehinderung). Das hat nichts mit der Dunkelziffer zu tun, nichts damit, dass die Polizei oft was nicht bemerkt oder mal ein Auge zudrückt.
Ein noch krasseres Beispiel.
Angenommen, weiße Socken sind verboten, aber das ist in den Medien schon seit Jahren nicht mehr ewähnt worden. Es ist jetzt Tennisturnier des Polizeisportvereins. Das Publikum einschließlich mir trägt mehrheitlich weiße Socken, die als Tennisspieler teilnehmenden Polizist/Innen natürlich alle auch. Und nur ich soll allein wegen des Tragens von weißen Socken bestraft werden. Das fände ich ungerecht.
Es geht mir um Handlungen, die geahndet werden könnten, die
aber offenkundigerweise durch konkludentes Handeln der
Behörden (= konsequente Nichtverfolgung in nahezu allen bisher
den Behörden bekanntgewordenen Fällen) erlaubt wurden.
Und hier liegt das Missverständnis. Eine Nichtahnung (sei es zivilrechtlich oder strafrechtlich) eine rechtswidrigen Handung ist ist etwas völlig anderes als deren Erlaubnis.
Erstens kann man grundsätzlich aus der Nichtahnung nicht schließen, dass die Tat nun erlaubt werde. Viele Ansprüche werden zivilrechtlich nicht geltend gemacht, weil man a) besseres zu tun hat, b) es zu teuer ist, c) der Aufwand zu groß ist, etc. Hieraus zu schließen, man erlaube die Handlung nun, ist jedoch nicht möglich. Zugleich werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht verfolgt, weil a) Polizei und StA überlastete sind, b) die Poliziste gerade Donuts essen oder c) der Aufwand in keinem Verhältnis steht. Auch hieraus auf eine Erlaubnis zu schließen, ist nicht möglich.
Zweitens ist es gerade im letzteren Fall so, dass die für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit oder Straftat zuständigen Behören, für deren Erlaubnis überhaupt nicht zuständig sind. Wenn zB. die Vollzugspolizei einen Falschparker nicht aufschreibt, erlaubt sie das handeln nicht, denn für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und damit „Erlaubnis“ des Handelns, wäre die Straßenverkehrsbehörde zuständig.