Tach Community,
Person A ist vor 2 Monaten 18 Jahre alt geworden.
Sie moechte nun eine Geburtstagsparty in einem
Club in der grossen Stadt ohne Geld feiern.
Die Gaestezahl ist relativ gross, da Sie mit
Jemanden zusammenfeiert. Es werden sicherlich 100
Personen. Darunter auch Minderjaerhrige.
Bekannte von mir hatten letztens ein ähnliches „Problem“
Der Wirt verlangt (zu Recht) dass eine Aufsichtsperson
zugegen ist. Wahrscheinlich um sich rechtlich abzusichern,
dass wenn die Polizei nach 0 Uhr noch Minderjaerhige
vorfindet.
Wenn es eine geschlossene Gesellschaft ist, dürfen durchaus Minderjährige noch in dem Lokal sein (ist die Kneipe gemietet oder nebenher noch Normaler Betrieb? im letzeren Fall wäre eine andere privatere Lokalität zB. Vereinsheim/Gemeindesaal/Tanzschule besser geeignet)
Person A fragte Person B , ob sie Aufsichtsperson „spielen“
kann. Person B ist der Vater von Person A.
Bei ca. 100 Personen ist durchaus sinnig dass mehr als 1 Aufsicht dabei sind, denn damit vermeidet man Ärger und Stress für das Geburtstagskind (es wird volljährig und ist spätestens nach Mitternacht voller Verantwortung, aber womöglich nicht mehr Herr seiner Sinne)
Nun die Frage.
Wenn Person B zusagen wuerde, welche Verantwortung wird ihm
da aufgetragen?
Die Verantwortung hat das Geburtstagskind/GAstgeber, dass alle heil ankommen, sich nicht übermäßig besaufen und auch heil wieder nach Hause kommen.
B hat nur soviel Verantwortung wie Geburtstagskind ihm überträgt.
Wird im Falle eines Schadens (Minderjaehriger geht von Party
allein nach Hause und verletzt sich/Wird ueberfallen/etc)
Person B dafuer verantwortlich gemacht, weil sie nicht fuer
einen
sicheren Heimweg gesorgt hat?
Wobei ein verknackster fuß weniger ein Problem sein sollte (übliches Risiko), wie wenn sich ein Partyteilnehmener besoffen ins auto setzt und dabei Minderjährige mitnimmt.
Obliegt es der Pflicht von
Person
B dafuer sorge zu tragen ? Oder beschraenkt sich die Pflicht
auf
die Party ? Muss sich Person B von den Eltern der
Minderjaehrigen
Personen Einverstaendniserklaerungen geben lassen um sich
selbst abzusichern?
Einverständiserklärungen sind wohl nicht unbedingt nötig, aber wenn eltern zu besorgt sind, sollen sie doch B unterstützen, damit es für alle eine gelungene Party wird und B auch mal etwas Luft schnappen gehen kann. (einer für die Bar, zwei für die Tür, zwei evtl für einen Taxiservice)
Person B wuerde gerne aushelfen, mag sich aber nicht in
Schwierigkeiten bringen, da er einige „kandidaten“ bereits
kennt 
Für solche Probleme kann man auch als Privatperson professionelle Türsteher anmieten, gibts im Telefonbuch oder der Wirt kennt einen Service. einer für die schlimmsten Kandidaten ist bei einer so großen Sause durchaus Bezahlbar und sein Geld wert. Zusätzlich wirken Profis vor Ort gleich etwas einschüchternd, manchmal auch nur rein von der Gestalt.
Viel Spass bei der Party
Gruß Susanne