Wer zahlt Strom

Hallo,

beim anmelden für die Stromlieferung schließt man einen Vertrag ab.
Beim Auszug nicht gekündigt und abgemeldet bedeutet doch, das man immer noch Vertragspartner ist, oder geht der Vertrag automatisch auf den Eigentümer über.
Die besagte Wohnung stand fast ein Jahr leer, es wurde kein Strom verbraucht.
Stromlieferant will sein Geld.

tina222

Hallo auch.

Beim Auszug nicht gekündigt und abgemeldet bedeutet doch, das
man immer noch Vertragspartner ist, oder geht der Vertrag
automatisch auf den Eigentümer über.

Warum sollte ein Vertrag automatisch auf jemand anderen übergehen? Was ist, wenn der Mieter die Stromrechnungen nicht bezahlt hätte? Würden die offenen Rechnungen dann auch auf den Vermieter übergehen? Nein, seinen Stromliefervertrag muß man schon kündigen, wenn man auszieht. Von einem Versorger weiß ich, daß das mindestens 14 Tage vorher erfolgen muß.

Die besagte Wohnung stand fast ein Jahr leer, es wurde kein
Strom verbraucht.
Stromlieferant will sein Geld.

Das kann doch nur die Grundgebühr sein, wenn nichts verbraucht wurde.

Ich halte es für sehr fahrlässig, wenn jemand seinen Liefervertrag nicht kündigt. Wenn da jemand auf die Idee kommt, den Winter über mit Heizlüftern zu heizen…

Hans

Hallo Hans,
habe eben schon mal geantwortet, irgendwas stimmt hier nicht?

Das kann doch nur die Grundgebühr sein, wenn nichts verbraucht
wurde.

der Strom wurde ja vom Mieter nicht abgemeldet, aber der Zählerstand
vom Hausmeister bei Zwangsräumung festgehalten

tina222
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Der Vertrag geht nicht automatisch über ! Aber der Vermieter ist auch nicht berechtigt den Strom zu verbrauchen. Allein durch die Tatsache, dass nicht gekündigt wurde erklärt man nicht , dass man die Verbrauchskosten weiterhin übernehmen möchte. Der Mieter hat somit einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Vermieter.
Normalerweise müßte also der Versorger den Mieter auf Zahlung verklagen und anschließend der Mieter den Vermieter über die ungerechtfertigte Bereicherung in Regress nehmen. Das widerspricht der Prozessökonomie. Einfacher ist es den Versorger anschreiben, den Sachverhalt genau schildern. Da hier von Zwangsräumung die Rede wird der sich lieber an die solventere Person also den Vermieter halten. Zur Sicherheit tritt der Mieter schriftlich alle Ansprüche gegen den Vermieter ab. Sollte der Versorger dennoch gegen den Mieter klagen, sollte dieser dem Vermieter den Streit verkünden und ihn darüber in den Prozess hineinziehen.

Alles natürlich rein hypothetisch und ohne Gewähr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo auch.

Beim Auszug nicht gekündigt und abgemeldet bedeutet doch, das
man immer noch Vertragspartner ist, oder geht der Vertrag
automatisch auf den Eigentümer über.

Warum sollte ein Vertrag automatisch auf jemand anderen
übergehen? Was ist, wenn der Mieter die Stromrechnungen nicht
bezahlt hätte? Würden die offenen Rechnungen dann auch auf den
Vermieter übergehen? Nein, seinen Stromliefervertrag muß man
schon kündigen, wenn man auszieht. Von einem Versorger weiß
ich, daß das mindestens 14 Tage vorher erfolgen muß.

Die besagte Wohnung stand fast ein Jahr leer, es wurde kein
Strom verbraucht.
Stromlieferant will sein Geld.

Das kann doch nur die Grundgebühr sein, wenn nichts verbraucht
wurde.

Ich halte es für sehr fahrlässig, wenn jemand seinen
Liefervertrag nicht kündigt. Wenn da jemand auf die Idee
kommt, den Winter über mit Heizlüftern zu heizen…

Hans

Hallo Hans,
habe eben schon mal geantwortet, irgendwas stimmt hier nicht?

Das kann doch nur die Grundgebabgemeldet, ::::aber ::::der::::Zählerstand vom Hausmeister bei Zwangsräumung festgehalten

tina222

Der Vertrag geht nicht automatisch über ! Aber der Vermieter
ist auch nicht berechtigt den Strom zu verbrauchen. Allein
durch die Tatsache, dass nicht gekündigt wurde erklärt man
nicht , dass man die Verbrauchskosten weiterhin übernehmen
möchte. Der Mieter hat somit einen Anspruch aus
ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Vermieter.
Normalerweise müßte also der Versorger den Mieter auf Zahlung
verklagen und anschließend der Mieter den Vermieter über die
ungerechtfertigte Bereicherung in Regress nehmen. Das
widerspricht der Prozessökonomie. Einfacher ist es den
Versorger anschreiben, den Sachverhalt genau schildern. Da
hier von Zwangsräumung die Rede wird der sich lieber an die
solventere Person also den Vermieter halten. Zur Sicherheit
tritt der Mieter schriftlich alle Ansprüche gegen den
Vermieter ab. Sollte der Versorger dennoch gegen den Mieter
klagen, sollte dieser dem Vermieter den Streit verkünden und
ihn darüber in den Prozess hineinziehen.

Alles natürlich rein hypothetisch und ohne Gewähr.

Hallo Viper282

es steht defenitiv fest das der Zählerstand vom Mieter hinterlassen
wurde, wurde ja auch vom Hausmeister festgehalten, die Wohnung
stand ein Jahr leer, es wurde nichts verbraucht

formalinum