Hallo,
folgender theoretischer Hintergrund.
Ehepaar mit Kind hat 2 Häuser.
Per Testament soll geregelt werden, dass nur die Ehefrau und das Kind erbt, wenn der Vater stirbt. Genauso der Vater und das Kind erbt wenn die Mutter stirbt. Die Eltern der Ehepartner sollen ausgeschlossen werden.
Frage: Ein Berliner Testament schließt ja auch das Kind aus, was steuerliche Nachteile haben kann.
Kann man auch abweichend vom Berliner Testament die Eltern komplett ausschließen? Was hätten diese denn jeweils für einen Anteil zu erwarten wenn bereits ein Kind da ist?
Sollte man dies beim Notar offiziell machen oder reicht ein handgeschriebenes Testament.
Vielen Dank im voraus