Darlehensvertrag: Änderung der Sicherheit

Hallo zusammen,

vielleicht weiss jemand Antwort auf folgende Frage:

Wie verhält es sich bei einem (privaten) Darlehensvertrag, bei dem als Sicherheit ein Grundbucheintrag vereinbart wurde. Wenn der Immobilienbesitzer (Darlehensnehmer) z. B. umziehen will und deswegen die Immobilie verkaufen will, um am neuen Ort eine neue Immobilie zu erwerben, für die dann ja widerum ein Grundbucheintrag als Sicherheit dienen kann. Muß der Darlehensnehmer den Darlehensgeber um Zustimmung bitten? Darf der Darlehensgeber dies verweigern oder den Darlehensvertrag deswegen kündigen?
Ich danke für Eure Antworten.

Viele Grüße von Frau Nordschmidt

Hallo,

nicht ganz, aber im Ergebnis so ähnlich.

Da der Erwerber die Belastung nicht übernehmen will, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass die Belastung gelöscht wird. Dies geschieht durch eine Bewilligung der Löschung durch den Inhaber der Sicherheit. Das wird dieser wiederum nur gegen eine Ersatzsicherheit machen. Gibt es noch keine, dann wird er den Darlehensvertrag kündigen und die Sicherheit verwerten.

Der Darlehensgeber braucht ja nicht ungesichert in der Luft zu hängen, bis eine neue Immobilie da ist, die eine gleichartige Sicherheit bietet und bei der er sich auch an der gleichen Stelle im Grundbuch verewigen kann.

Grüße
EK

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