Eigentümerwechsel im Grundbuch

Hallo,

und schon mal vielen Dank für eventuell Bemühungen.

Also gehen wir mal davon aus, dass Person A im Ausland lebt und mit Person B gemeinsamer Besitzer (50/50) einer Immobilie ist.
Die Immobilie ist mit einer hohen (nicht beanspruchten) Grundschuld belastet. Person A möchte nun sein Eigentum an der Immobilie an Person C übertragen.
Ist das möglich ohne das Person A in Deutschland vorstellig wird?
und ohne das Person B zustimmen muss?
Person C würde die Grundschuld übernehmen (kein Problem da nicht beansprucht).

Mit freundlichen Grüßen und einem Dankeschön
ich

Huhu,

Ist das möglich ohne das Person A in Deutschland vorstellig
wird?

Ja, er kann jemanden im Vorfeld bevollmächtigen oder den Kaufvertrag nachträglich genehmigen.

und ohne das Person B zustimmen muss?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, was steht im Grundbuch dazu? Gibt es evtl. Vorkaufsrechte für den jeweiligen Miteigentümer?

Person C würde die Grundschuld übernehmen (kein Problem da
nicht beansprucht).

Evtl. würde es sich doch auch anbieten, die Grundschuld bei der Gelegenheit löschen zu lassen. Sämtliche Verfügungen darüber gehen aber auch nur, wenn sie nur auf dem Anteil der Person A lastet.

MfG

auch ich :smile:

Huhu,

und ohne das Person B zustimmen muss?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Handelt es sich um ein
Einfamilienhaus, eine Wohnung, was steht im Grundbuch dazu?
Gibt es evtl. Vorkaufsrechte für den jeweiligen Miteigentümer?

Nehmen wir an es handelt sich um ein unbebautes Grundstück dessen Status zur zeit nicht ganz klar ist (es war Bauland liegt jetzt im Außenbereich und ob es damit noch Bauland ist, ist nicht klar).
Es gibt keine Vereinbarungen über Vorkaufsrechte.

Person C würde die Grundschuld übernehmen (kein Problem da
nicht beansprucht).

Evtl. würde es sich doch auch anbieten, die Grundschuld bei
der Gelegenheit löschen zu lassen. Sämtliche Verfügungen
darüber gehen aber auch nur, wenn sie nur auf dem Anteil der
Person A lastet.

Die Grundschuld bezieht sich auf das gesamte Grundstück, bei einer Löschung wäre somit eine Zustimmung von B notwendig und das ist in dieser Fase nicht gewollt.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
wieder ich

MfG

auch ich :smile:

Nehmen wir an es handelt sich um ein unbebautes Grundstück
dessen Status zur zeit nicht ganz klar ist (es war Bauland
liegt jetzt im Außenbereich und ob es damit noch Bauland ist,
ist nicht klar).

Wenn im Grundbuch nichts Gegenteiliges steht, dürfte es m. E. möglich sein, den Anteil separat zu verkaufen. Aber wie groß ist der Anteil an dem wie großen Grundstück? (Sprich, würde es sich für einen Käufer lohnen, nur den 1/2 Anteil zu erwerben?)

Es gibt keine Vereinbarungen über Vorkaufsrechte.

Dann gibt es immerhin noch das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt / Gemeinde.

Die Grundschuld bezieht sich auf das gesamte Grundstück, bei
einer Löschung wäre somit eine Zustimmung von B notwendig und
das ist in dieser Fase nicht gewollt.

Aber eben nun einmal notwendig. Im Grundbuch geht nichts ohne die Zustimmung des Eigentümers (von der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek einmal abgesehen). Die Frage ist auch, ob das so einfach ohne Zutun der Person B möglich sein soll, dass ein Dritter © in die Grundschuld und das damit abgesicherte Darlehen (?) einsteigt. Üblicherweise sind ja Banken mit im Spiel. Das wäre zu klären.

LG

Schnägge

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Danke für deine Antwort.

Wenn im Grundbuch nichts Gegenteiliges steht, dürfte es m. E.
möglich sein, den Anteil separat zu verkaufen. Aber wie groß
ist der Anteil an dem wie großen Grundstück? (Sprich, würde es
sich für einen Käufer lohnen, nur den 1/2 Anteil zu erwerben?)

Es gibt keine Vereinbarungen über Vorkaufsrechte.

Dann gibt es immerhin noch das gesetzliche Vorkaufsrecht der
Stadt / Gemeinde.

Nehmen wir weiter an, der Eigentumswechsel soll wegen erwateter Auseinandersetzungen zwischen A und B in anderer Angelegenheit erfolgen.
C übernimmt den Anteil von A nur um das Grundstück so aus dem Konflikt raus zu halten. Derzeit haben weder A,B und C ein Verwertungsinteresse. Um den erwarteten Konflikt nicht unnötig zu beschleunigen ist es die Frage ob die Abwicklung ohne Zustimmung von B erfolgen kann.

Die Grundschuld bezieht sich auf das gesamte Grundstück, bei
einer Löschung wäre somit eine Zustimmung von B notwendig und
das ist in dieser Fase nicht gewollt.

Aber eben nun einmal notwendig. Im Grundbuch geht nichts ohne
die Zustimmung des Eigentümers (von der Eintragung einer
Zwangssicherungshypothek einmal abgesehen). Die Frage ist
auch, ob das so einfach ohne Zutun der Person B möglich sein
soll, dass ein Dritter © in die Grundschuld und das damit
abgesicherte Darlehen (?) einsteigt. Üblicherweise sind ja
Banken mit im Spiel. Das wäre zu klären.

Die Grundschuld steht nur fiktiv (also ohne Gegenwertbelastung) im Grundbuch. Sie zu löschen wäre kein Problem, setzt aber eine Zustimmung durch B voraus, die eben nicht gewollt ist. So wird C die Grundschuld übernehmen und von A den Nachweis der Nichtigkeit erhalten (Freistellungserklärung der Bank).

LG

Schnägge

MfG
ich und Danke für den Dialog