Hallo!
Hat eine Ehefrau, wenn sie mit ihrem Kind(17 Jahre) ausziehen will, Recht auf Unterhaltskosten für sich bzw. ihr Kind!? Auch wenn sich die Eheleute nicht Scheiden, muss der Ehemann nichts zahlen!?
Schonmal Danke fürs Antworten!
lg, Funny
Hallo!
Hat eine Ehefrau, wenn sie mit ihrem Kind(17 Jahre) ausziehen will, Recht auf Unterhaltskosten für sich bzw. ihr Kind!? Auch wenn sich die Eheleute nicht Scheiden, muss der Ehemann nichts zahlen!?
Schonmal Danke fürs Antworten!
lg, Funny
Hallo!
Hat eine Ehefrau, wenn sie mit ihrem Kind(17 Jahre) ausziehen
will, Recht auf Unterhaltskosten für sich bzw. ihr Kind!? Auch
wenn sich die Eheleute nicht Scheiden, muss der Ehemann nichts
zahlen!?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, der Mann müsse der Frau ihr Leben finanzieren. Was vielmehr generell richtig ist, ist dass der, der ein höheres Einkommen hat, den mit dem geringeren Einkommen unterstützen muss.
Das Fazit aus 1. gilt nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. kann u.U. darauf verwiesen werden, dass der Unterhaltsforderer ja schließlich selbst arbeiten gehen kann.
Letztlich wird über den Unterhalt durch ein richterliches Urteil entschieden, der Gang zum Anwalt ist also Pflichtprogramm, sofern man sich nicht einig ist.
Also, ab zum Fachanwalt für Familienrecht und viel Erfolg beim abzocken.
.m
Hallo,
nö, die Eheleute schulden sich vor der Scheidung Trennungsunterhalt.
Der grds. unterhaltsberechtigte Elternteil, der das „Kind“ erzieht,
ist verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen, weil das Kind alt genug
ist, auf sich selbst aufzupassen. Davon unabhängig ist natürlich der
Kindesunterhalt.
Grüße
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]