Urlaubsbuchung stornieren innerhalb 14 Tage

Hallo zusammen,

kann man eigentlich den gebuchten Urlaub auch ohne Rücktrittsversicherung wieder stornieren, wenn zwischen Buchungstermin und Stornierung weniger als 14 Tage verstrichen sind?

Vielen Dank.

MfG

Dieter

Hallo,

kann man eigentlich den gebuchten Urlaub auch ohne
Rücktrittsversicherung wieder stornieren, wenn zwischen
Buchungstermin und Stornierung weniger als 14 Tage verstrichen
sind?

ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es ohnehin nur bei Fernabsatzgeschäften, aber in bestimmten Fällen auch da nicht. Eine Reisebuchung gehört zu diesen bestimmten Fällen.

Gruß
Christian

Hallo Dieter,

vielleicht solltest Du da einfach mal einen Blick in die AGB des Reiseveranstalters werfen.

Die regeln das sehr individuell und ausführlich (angehängt mal das Beispiel TUI).

Grüße
EK

  1. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
    7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten.

7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:

7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;

7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen/-häuser/Apartments, auch bei Bus- und Bahnanreise
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

B Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten; Städtepakete aus dem Katalog Städtereisen; Spezialprogramme, Aktivprogramme, Motorhomes/Motorräder aus den Katalogen USA/Nordamerika, Asien/Australien, Afrika, Karibik, Mittel- & Südamerika, Indischer Ozean
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;

C Mietwagen
bis zum 3. Tag vor Mietbeginn € 30,-
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn € 50,-
bei Nichtabnahme des Mietwagens 90 % des Mietpreises;

D Nur-Flugstrecken im Linienverkehr pro Person
bis zum 31. Tag vor Flugantritt € 30,-
ab dem 30. Tag vor Flugantritt € 96,-

Die Regelungen C + D gelten nur bei Stornierungen von Mietwagen-Buchungen und Nur-Flugstrecken im Linienverkehr, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden die Ziffern 7.5.1, 7.5.2, Buchstaben A, B, E, F Anwendung.

E Bei Eintrittskarten, z.B. für Musicals, beträgt die Stornogebühr 95 % des Eintrittspreises, es sei denn, in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) des Veranstalters ist etwas anderes ausgeschrieben.

F Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte, kurzfristige bzw. preisreduzierte Angebote, Specials und Sparreisen gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank. owT
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