Liebe www-Gemeinde!
Angenommen, jemand bewirbt sich oft und wird regelmäßig zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Nach meiner Kenntnis muss der AG, sofern er zum Gespräch einlädt, die Fahrkosten übernehmen nach § 670 BGB.
Nun meine Fragen:
a) Ist meine Meinung uneingeschränkt richtig?
b) Müssen nur Fahrkosten oder ggf. auch Verpflegung etc. übernommen werden?
c) Was berechnet man für einen KM? Habe mal was von 0,30 Euro gehört. Gilt das nur für die einfache Strecke oder Hin- u. Rückfahrt?
d) Was tun, wenn der AG sich weigert, zu zahlen?
Danke im Voraus!