Knöllchen auf normalen Parkplatz

Person A liefert Person B in einem Friseursalon ab, geht auch mit rein, um zu erfragen, wielange es etwa dauert. Dabei wird Person A von der Friseuse darauf hingewiesen, daß man vor dem Salon nicht parken darf und bereits ein Herr umgeht, der Knöllchen verteilt. Darauf geht Person A an sein Auto und schaut nach, kein Knöllchen dran. Person A parkt das Auto nun auf einem ganz normalen Parkplatz mit Parkscheibe, legt diese auch vorschriftsmäßig ein. Nach dem alles erledigt ist, fährt Person A mit Person B wieder weg, bemerkt erst nach 100m Fahrweg, daß unter dem Scheibenwischer ein Knöllchen steckt. Nun meine Frage: Kann dieser Knöllchenverteiler allein deshalb, weil er das Auto im Parkverbot gesehen hat, der Person A auf dem ganz normalen Pakplatz ein Knöllchen geben?

Im Voraus schon mal
Vielen Dank für eure Antworten!

daggi!

Hallo!

Nun meine Frage: Kann dieser Knöllchenverteiler allein
deshalb, weil er das Auto im Parkverbot gesehen hat, der
Person A auf dem ganz normalen Pakplatz ein Knöllchen geben?

Das passiert in diesem Land Tag für Tag millionenfach. Ein anderes Beweismittel als ihre eigene visuelle Wahrnehmung haben diese Leute äußerst selten. Der Straßenverkehr ist kein Fangen-Spiel, bei dem man nur ein Freio-Feld erreichen muss, um vor allem Unbill geschützt zu sein.

Hallo,

Ein anderes Beweismittel als ihre eigene visuelle Wahrnehmung
haben diese Leute äußerst selten.

Ich habe schon Politessen mit Digikamera gesehen.

Gruß Steffi

Auch Hallo,

Ich habe schon Politessen mit Digikamera gesehen.

Stimmt, das ist wohl inzwischen gang und gäbe. Kann ich aber auch
verstehen. Ich kenne die Telefonate der Kollegen mit den Ordnungsamt:
„Also nie und nimmer, auf keinen Fall, ich hab genau geschaut, da war
kein Fußgängerüberweg, nie im Leben …“ Und wenn dann ein
freundlicher Herr kommt und das Bild bringt. „Die weißen dicken
Streifen auf der Straße? Sind Sie sicher, dass die schon da waren,
als ich mich hingestellt habe? Und das blaue Schild mit den lustigen
Figuren drauf … Echt, das steht da schon seit Jahren. Komisch, ist
mir nicht aufgefallen.“
Trotzdem ist es komisch, dass das Knöllchen nachträglich
draufgekommen ist. Vielleicht doch beim ersten Mal nicht richtig
hingeschaut. Die Regel ist eher: Wer sprintender Weise vor dem/der
Schreiber/in am Auto ist, wird mit einem „Jetzt aber zackig“
entlassen.
Trotzdem einen schönen Tag
Richard

Hallo!

Allerdings kann es vorkommen, dass das Ordnungsamt einen Betrag in Höhe von X Euro erhebt (zwischen 10 und 15 Euro sind mir da bekannt), damit der Sünder dieses Foto auch einsehen darf. Da zahlt man dann doch lieber die 15 Euro gleich so, wenn man weiß, dass man was falsch gemacht hat.

LG
die Lidscha

Allerdings kann es vorkommen, dass das Ordnungsamt einen
Betrag in Höhe von X Euro erhebt (zwischen 10 und 15 Euro sind
mir da bekannt), damit der Sünder dieses Foto auch einsehen
darf.

und die erde ist eine Scheibe

Hallo!

und die erde ist eine Scheibe

Ich verstehe deinen Kommentar so, dass du nicht glaubst, was ich da geschrieben habe. Ich schaue gern noch einmal in meinen Unterlagen nach, ob ich das entsprechende Schreiben der Stadt noch habe. Ich wurde zweimal in derselben Stadt zur Kasse gebeten und beide Male wurde mir mitgeteilt, dass ein Beweisfoto vorliegt. Sollte ich das Foto anfordern wollen, würde eine Bearbeitungsgebühr von extra 15 Euro berechnet (zusätzlich zum Verwarngeld). Beim ersten Mal wusste ich, dass ich etwas falsch gemacht hatte (Parken auf dem Fußweg) und habe es nicht angefordert. Beim zweiten Mal war die Stadt im Unrecht, ich konnte es mit Hilfe des Fotos nachweisen (es wurde mir nicht zugestellt, aber ich legte Widerspruch ein und verwieß auf das Foto, woraufhin das Verfahren eingestellt wurde - haben sie wohl doch was drauf gefunden, was nicht dem Vorwurf entsprach).

Vielleicht macht es nicht jede Stadt so, aber die, in der ich noch ein Auto hatte, hat es so gehandhabt.

Sorry für die Zerstörung deiner Illusionen. Und sorry, dass andere Behörden anders arbeiten als deine.

LG
die Lidscha

Huhu!

Sollte ich das Foto anfordern wollen,
würde eine Bearbeitungsgebühr von extra 15 Euro berechnet

Mööööp! Hier liegt der Fehler! Die Bearbeitungsgebühr gibt es nicht für die Akteneinsicht, sondern für das Versenden. Normalmenschen bekommen die Akteneinsicht nur in der Amtsstube, und die ist kostenlos.

wurde mir nicht zugestellt, aber ich legte Widerspruch ein und
verwieß auf das Foto, woraufhin das Verfahren eingestellt
wurde

Natürlich ohne Kostenentscheidung, stimmt’s? Das sind schon Füchse, diese Beamten.

Schon leicht OT: Einsehen von Akten
Hallo!

Mööööp! Hier liegt der Fehler! Die Bearbeitungsgebühr gibt es
nicht für die Akteneinsicht, sondern für das Versenden.
Normalmenschen bekommen die Akteneinsicht nur in der
Amtsstube, und die ist kostenlos.

Na aber hallo!? 15 Euro fürs Versenden? Also ich habe ja immer schon angenommen, dass die Politessen dieser Stadt auf einem anderen Stern leben - aber selbst von dort würde das Versenden eines Stück Papiers keine 15 Euro kosten. Nenne es, wie du es willst, es ist am Ende Abzocke.
Und dass das Einsehen vor Ort kostenlos ist, darauf wird nicht hingewiesen. Man kann ja als normaler Menschen nicht alles wissen. Diese Verwaltungsbeamten gehen ja immerhin auch drei Jahre auf so was wie eine Hochschule und lernen all diese schlauen Dinge, und dann setzen sie irgendwie voraus, dass der Bürger das auch alles weiß. Ein kleiner Hinweis wäre da wirklich nett. Aber das ist wohl zuviel verlangt.

Heißt das also, dass ich jede über mich angelegte Akte im entsprechenden Amt einsehen darf (also im Einwohnermeldeamt oder halt im Ordnungsamt oder auch bei den Finanzen)?

Natürlich ohne Kostenentscheidung, stimmt’s? Das sind schon
Füchse, diese Beamten.

Was bedeutet „Kostenentscheidung“?
Richtig ist, ich musste nichts zahlen, weder für das Ansehen des Bildes durch einen Beamten noch für das angeblich falsche Parken (was ja nachgewiesenermaßen keines war). Aber ich hätte sicherlich auch keine 15 Euro „Zusendegebühr“ bezahlt, wenn man mir das Bild geschickt und ich dann nachgewiesen hätte, dass ich eben nicht falsch geparkt hatte. Es gibt doch sicher für alles Anwälte, oder?! :wink:)

LG
die Lidscha

Sollte ich das Foto anfordern wollen,
würde eine Bearbeitungsgebühr von extra 15 Euro berechnet
(zusätzlich zum Verwarngeld).

Da hätte ich gerne die Rechtsgrundlage gewusst, aufgrund der die Behörde das Geld verlangt. Es ist mW nicht zulässig. Es ist aber auch keine Pflicht der Behörde, die das Foto zuzusenden - man kann es sich in der Behörde ansehen oder über einen Anwalt die Akteanfordern - der Anwalt zahlt bei Zusendung der Akte allerdings eine Gebühr.

Nebenfrage:

Nicht überall wird ein Bild gemacht. Eigentlich hier rum ganz selten.

Der „Knöllchenverteiler“ kann ja tatsächlich mal einen Tippfehler machen und der falsche bekommt das Knöllchen. Ich meine, wenn jemand sagt, dass er dort gar nicht war zur besagten Zeit… Wie will man das nachweisen? Normal müsste das doch dann fallengelassen werden, wenn auch eigentlich jeder dann behaupten könnte, dass er dort nie war. Aber trotzdem. Es gibt ja keinen ernsthaft konkreten Beweis, außer der Aussage des Angestellten der Stadt oder Gemeinde, wobei da ja auch noch jeder Richter glauben würde, dass sich dieser wohl kaum noch an den konkreten Wagen erinnern kann.

Der „Knöllchenverteiler“ kann ja tatsächlich mal einen
Tippfehler machen und der falsche bekommt das Knöllchen. Ich
meine, wenn jemand sagt, dass er dort gar nicht war zur
besagten Zeit… Wie will man das nachweisen? Normal müsste
das doch dann fallengelassen werden, wenn auch eigentlich
jeder dann behaupten könnte, dass er dort nie war.

In der Tat gibt es mindestens eine Stadt, die davon absieht, Kleinforderungen aus OWis einzutreiben.

trotzdem. Es gibt ja keinen ernsthaft konkreten Beweis, außer
der Aussage des Angestellten der Stadt oder Gemeinde, wobei da
ja auch noch jeder Richter glauben würde, dass sich dieser
wohl kaum noch an den konkreten Wagen erinnern kann.

Dafür schleppt der Mitarbeiter das elektronische Dingsbums oder den Knöllchenblock mit sich rum. Dort werden die Daten dann erfaßt, was letztlich als Nachweis für den Vorgang gilt. Da man normalerweise unterstellen kann, daß sich die Mitarbeiter vom Ordnungsamt falschparkende Autos ausdenken, hat die Dokumentation einige Bedeutung. Zur Einstellung des „Verfahrens“ ist zumindest ein ernsthafter Einwand notwendig. „Ich war nicht da“ wird da nicht reichen, insbesondere nicht, wenn man in der Nähe des fraglichen Standortes wohnt, arbeitet, Sport treibt usw.

Gruß
Christian