Verjährungsfrist der gewechselten Krankenkasse
Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Aug 2007
Hallo an Alle?
Wann verjähren "ältere" Ansprüche der gewechselten Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus.
jtom
Hallo an Alle?
Wann verjähren "ältere" Ansprüche der gewechselten Krankenkasse?
Vielen Dank im Voraus.
jtom
Hallo,
Leistungen verjähren nach drei Jahren ihres Entstehens also 2004 am
31.12.2007 und Beiträge nach 4 Jahren (bei Vorsatz 30 Jahren)
Gruß
Czauderna
Hallo Forum,
noch zwei Fragen:
1. Kann die alte Krankenkasse (gewechselt wegen Beitragerhöung im 09.2004) Zahlung von Eigenanteil bei Krankenhausbehandlug (Entstanden im Mai 2003) erst jetzt (08.2007) verlangen?
Ob im diesem Fall, Leistungen verjähren nach drei Jahren also am 31.12.2006?
2. Nach welchen Gesetzt (§) verjähren die Ansprüche der Krankenkasse und Krankenhäuse?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
jtom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
zur ersten Frage - nein, wenn die Eigenanteile tatsächlich bereits in 2003 entstanden sind und keine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung durch Vollstreckungsmaßnahmen erfolgten, liegt eine Verjährung vor.
zu Frage Nr. zwei - kann ich derzeit nichts konkretes sagen, da ich erst morgen wieder im Dienst bin und Zugriff auf meine Unterlagen habe.
Gruß
Czauderna