Verjährungsfrist der gewechselten Krankenkasse

Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Aug 2007

Hallo an Alle?

Wann verjähren "ältere" Ansprüche der gewechselten Krankenkasse?

Vielen Dank im Voraus.

jtom

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verjährungsfrist der gewechselten Krankenkasse

    Hallo,
    Leistungen verjähren nach drei Jahren ihres Entstehens also 2004 am
    31.12.2007 und Beiträge nach 4 Jahren (bei Vorsatz 30 Jahren)
    Gruß
    Czauderna

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verjährungsfrist der gewechselten Krankenkas

      Hallo Forum,
      noch zwei Fragen:

      1. Kann die alte Krankenkasse (gewechselt wegen Beitragerhöung im 09.2004) Zahlung von Eigenanteil bei Krankenhausbehandlug (Entstanden im Mai 2003) erst jetzt (08.2007) verlangen?
      Ob im diesem Fall, Leistungen verjähren nach drei Jahren also am 31.12.2006?


      2. Nach welchen Gesetzt (§) verjähren die Ansprüche der Krankenkasse und Krankenhäuse?


      Vielen Dank im Voraus

      Mit freundlichen Grüßen

      jtom [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Verjährungsfrist der gewechselten Krankenkas

        Hallo,
        zur ersten Frage - nein, wenn die Eigenanteile tatsächlich bereits in 2003 entstanden sind und keine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung durch Vollstreckungsmaßnahmen erfolgten, liegt eine Verjährung vor.
        zu Frage Nr. zwei - kann ich derzeit nichts konkretes sagen, da ich erst morgen wieder im Dienst bin und Zugriff auf meine Unterlagen habe.
        Gruß
        Czauderna

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