Hallo,
nach dem Schuh-Artikel weiter unten, interessiert mich gerade der Fall, einer nicht Rücknahme von defekten Gegenständen.
Beispiel:
Elektronisches Gerät wird gekauft, funktioniert ohne Probleme. Nach 4-5 Monaten jedoch fällt eine Funktion des Gerätes aus.
Wie sieht es hier aus ?
Der Händler muss das Gerät zurücknehmen, soweit richtig ?
Er hätte nun 3 Versuche das Gerät zu reparieren, richtig?
Wenn er es zurücknimmt ohne eine Reparatur versuchen zu wollen, hat der Käufer Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises - kann das in Form einer Gutschrift passieren ?
Wenn ja, ist es ok, dass diese Gutschrift nur am selben Tag gültig ist ?
Könnte im schlimmsten Fall, wenn man als Käufer nicht damit rechnet und an dem Tag nichts für diese Gutschrift in dem Geschäft kauft, diese Gutschrift tatsächlich verfallen, so dass man am nächsten Tag leer ausgeht ?
Danke
Teufelchen
Hallo,
Elektronisches Gerät wird gekauft, funktioniert ohne Probleme.
Nach 4-5 Monaten jedoch fällt eine Funktion des Gerätes aus.
Wie sieht es hier aus ?
Der Händler muss das Gerät zurücknehmen, soweit richtig ?
Nein. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Das heißt, der Verkäufer hat zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung, also Austausch oder Reparatur.
Er hätte nun 3 Versuche das Gerät zu reparieren, richtig?
Hierzu sagt das BGB: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“ Ist also je nach Fall zu beurteilen.
Wenn er es zurücknimmt ohne eine Reparatur versuchen zu
wollen, hat der Käufer Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises
Ja, allerdings nicht unbedingt den vollen Kaufpreis. Je nach Nutzung und Alter sind hier Abzüge möglich.
- kann das in Form einer Gutschrift passieren ?
Kommt darauf an, was man unter Gutschrift versteht. Wenn Du einen Gutschein meinst, der nicht zur Auszahlung des Kaufpreises berechtigt: Nein.
Wenn ja, ist es ok, dass diese Gutschrift nur am selben Tag
gültig ist ?
Könnte im schlimmsten Fall, wenn man als Käufer nicht damit
rechnet und an dem Tag nichts für diese Gutschrift in dem
Geschäft kauft, diese Gutschrift tatsächlich verfallen, so
dass man am nächsten Tag leer ausgeht ?
Nein. Siehe oben. So etwas dürfte auch in anderen Situationen kaum zulässig sein.
Danke
Teufelchen
Bitte
Gruß
S.J.