Ich hoffe, ich bin diesem Teil des Forums richtig. Ich konstruiere einmal:
Ein Freiberufler hat ein Betriebsmitteldarlehen seiner Sparkasse von 8000 Euro, abgesichert an zweiter Rangstelle des Hauses seiner Lebensgefährtin. An erster Rangstelle steht die Immobilienhypothek, die von der Hausbesitzerin stets pünktlich bezahlt wird. Da er aufgrund sehr unregelmäßiger Auftragslage die monatliche Rate nicht immer pünktlich zum Stichtag bezahlen kann, droht die Sparkasse mit der Kündigung und Versteigerung des Hauses. Im Rückstand ist er aber ab und zu lediglich mit 1 Monatsrate.
So etwas kann ich mir nicht vorstellen, da a) lediglich im zweiten Rang gesichert ist und b) der Betrag in keinem Verhältnis zum Wert des Hauses von ca. 350 Tsd. Euro steht abzüglich einer Haupthypothek von ca. 50 Tsd., Euro.
Was sagen die Fachleute dazu?
Hallo,
warum sollte sie nicht? Sicherhheiten sind zur Ausnutzung im Ausfall gedacht,
wenn also das Darlehen gekündigt wird und nicht zurückgezahlt werden kann, kann
die Bank natürlich alle Sicherheiten verwerten die sie hat. Natürlich wird die
Bank auch zuerst schauen, ob die Eigentümerin der Sicherheit nicht lieber die
Schuld tilgt um somit der Verwertung zu entgehen. Das wäre auch angebracht, weil
bei einem Wert von 350K und bei Hyp im ersten Rang von nur noch 50K eine
Verwertung direkt erfolg haben wird und selbst bei minimalen Beträgen der 2. Rang
(der Versteigerer) nicht ausfallen dürfte. Insoweit lieber gleich das Darlehen
durch die Freundin zurückzahlen lassen statt große Kosten aufzubauen. In Zukunft
ggf. keine Sicherheiten „mal so“ geben. Gerade Hyp&Grundschuld für solche
Kleckereien machen nur Ärger.
Mfg vom
showbee
… und wie soll das konkret funktionieren? Die vorrangige Hypothekenbank würde doch niemals einer Zwangsversteigerung zustimmen, da sie einwandfrei bedient wird. Schon gar nicht für den im Raum stehenden Betrag.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
… und wie soll das konkret funktionieren? Die vorrangige
Hypothekenbank würde doch niemals einer Zwangsversteigerung
zustimmen, da sie einwandfrei bedient wird.
falls eine solche Zustimmung notwendig wäre, gäbe es keine zweit-, dritt- usw.-rangigen Grundpfandrechte.
Gruß
Christian
Hallo auch!
Ich bin zwar kein Fachmann, habe aber selbst mal so was ähnliches erlebt! Die Bank kann nicht sofort versteigern! Sie kann vertragsgemäß den Kredit kündigen, wenn der Schuldner seinen Vertragspflichten nicht nachkommt z.B. unpünktlich zahlt! Danach hat man aber eine Frist (ich glaube 4 Wochen?) um die Restschuld zu begleichen. Erst danach könnte die Bank auf die ihr zugesicherten Sicherheiten zugreifen. Dabei ist der Rang allerdings Zweitrangig.
mfg Andreas
… und wie soll das konkret funktionieren? Die vorrangige
Hypothekenbank würde doch niemals einer Zwangsversteigerung
zustimmen, da sie einwandfrei bedient wird. Schon gar nicht
für den im Raum stehenden Betrag.
Hi,
was EXC schon ankündigte: naklar geht das. Wenn also im 1. eine Hyp von 50K steht und im 2. eine Hyp von 8K und nun der Sicherungsnehmer des 2. Ranges versteigern will (natürlich erst ab Fälligkeit Darlehen & Klage gegen Sicherungsgeber), müssen einfach 50K + Gebühren + X reinkommen.
Das Haus geht nicht unter 50K + Gebühren der Versteigerung weg, weil der 1. Rang nicht ausfallen darf, wenn der 2. die Versteigerung beantragt. Insoweit wird der 2. nur dann versteigern, wenn absehbar ist, dass Vorränge nebst Kosten UND eigener Anspruch voll gedeckt sind. Das sind hier also 50K + Gebühren + 8K. Bei einem Haus mit Wert von 350K ist wohl ein Erlös von über 60K sehr wahrscheinlich. Insoweit macht eine Versteigerung für den 2. Rang sinn.
Das ist was ich meinte, mit Popelschulden sollte man sich sein Grundbuch nicht vollmachen. Gerade wenn diese in vordere Ränge rutschen bzw. vordere Ränge abgezahlt sind, kann es teuer und dumm laufen. Etwas anderes wäre es ja hier, wenn bspw. im 1. Rang eine Hyp von 300K bestünde und das Haus runtergekommen ist. Da würde keiner im 2. Rang vollstrecken wollen.
Mfg vom
showbee