Wenn Baugrund erworben wird, und dieses mit der Verpflichtung einhergeht, dass daran eine Anschlusspflicht für den Anschluss und die Abnahme von Fernwärme gekoppelt ist, stellt sich die Frage ob diese vertragliche Verpflichtung irgendwie umgangen werden kann!?
Für juristische und kreative Antworten freut sich ein jeder.
Wenn Baugrund erworben wird, und dieses mit der Verpflichtung
einhergeht, dass daran eine Anschlusspflicht für den Anschluss
und die Abnahme von Fernwärme gekoppelt ist, stellt sich die
Frage ob diese vertragliche Verpflichtung irgendwie umgangen
werden kann!?
welchen Sinn hätte eine vertragliche Vereinbarung, wenn man sie einfach so irgendwie umgehen könnte?
Wenn man Lücken im Vertrag vermutet, nimmt man das Dokument und trägt es zum Anwalt. Es ist jedoch davon auszugehen, daß in den Jahrzehnten, die die Anbieter dieses Geschäft betreiben, jeder denkbare Trick mindestens einmal vorgekommen ist, so daß der Vertrag entsprechend wasserdicht sein dürfte.
Wenn Baugrund erworben wird, und dieses mit der Verpflichtung
einhergeht, dass daran eine Anschlusspflicht für den Anschluss
und die Abnahme von Fernwärme gekoppelt ist, stellt sich die
Frage ob diese vertragliche Verpflichtung irgendwie umgangen
werden kann!?
Wenn der Käufer die Abnahme von Fernwärme nicht möchte, warum vereinbart er sie dann?
Tut er das, ist er natürlich vertraglich gebunden.
weil er sonst im diesem, für ihn aber bevorzugten Baugebiet, kein Grundstück erhält. Er möchte also die Vorteile nutzen, aber die Nachteile eliminieren, fals man bei Eigenversorgung von Nachteilen sprechen darf.
MFG
Torsten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
weil er sonst im diesem, für ihn aber bevorzugten Baugebiet,
kein Grundstück erhält. Er möchte also die Vorteile nutzen,
aber die Nachteile eliminieren, fals man bei Eigenversorgung
von Nachteilen sprechen darf.
Hallo, das habe ich mir schon gedacht. Es handelt sich also einfach um eine zwischen den Parteien auszuhandelnde Vertragsvereinbarung. Diese wäre dann aber bindend, so dass es wie so oft heist: Take it or leave it.
Wärst der Käufer denn froh, wenn er mit einer anderen Partei bestimmte Inhalte aushandelt und die andere Partei diese dann „umgeht“ und sich nicht daran halten muss?
Wenn Baugrund erworben wird, und dieses mit der Verpflichtung
einhergeht, dass daran eine Anschlusspflicht für den Anschluss
und die Abnahme von Fernwärme gekoppelt ist, stellt sich die
Frage ob diese vertragliche Verpflichtung irgendwie umgangen
werden kann!?
Hallo Torsten,
das klingt mir danach, als ob in einem Bebauungsplan die Fernwärmeversorgung festgelegt ist. Der Bebauungsplan hat eine Begründung, in der man zu den Gründen für die Festlegung nachlesen kann.
Prinzipiell kann man an die Gemeinde einen Antrag stellen, von bestimmten Festlegungen des Bebauungsplanes befreit zu werden. Dann wäre es sinnvoll, darstellen zu können, dass die Abweichung nicht den groben Zielen entgegensteht. Beim Anschlusszwang für Fernwärme wird man aber regelmäßig das Problem haben, dass jede Befreiung die Kosten für die anderen Beteiligten in die Höhe treibt.
Grüße
Ulf
da kann ich nicht wiedersprechen, die Gemeinde wird aber nicht von ihrem Vorhaben abweichen ihre Fernwärme an alle zu verkaufen, auch wenn das aufgestellte Konzept der Insellösung ökologisch viel sauberer ist (Haus nur mit Sonnenenergie zu heizen(40.000l Pufferspeicher) und mit Solarstrom zu versorgen), als das der Gemeinde.
MFG
Torsten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
auch wenn das aufgestellte Konzept der Insellösung
ökologisch viel sauberer ist (Haus nur mit Sonnenenergie zu
heizen(40.000l Pufferspeicher) und mit Solarstrom zu
versorgen), als das der Gemeinde.
Hallo Torsten,
das Vorhaben kann am richtigen Bauplatz ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein. In einem Gebiet, welches mit Fernwärme erschlossen ist/wird, halte ich das aber für Fragwürdig.
Grüße
Ulf
Ich hätte eine kreative Frage: Was hat der Grundstückskäufer
gegen Fernwärme? Das wäre für mich ein Pluspunkt, der für das
Grundstück spricht.
Dann hast du noch nicht die Rechnung gesehen, das ist so ziemlich mit das Teuerste was es gibt und vielleicht hängt da sogar noch ein „Wärmecontractingvertrag“ mit dran,dannwirds noch teurer
Nur mal so
auch nur mal so, man hätte eben nicht sowas unterschreiben sollen,was man nicht will um dann noch eine Lücke im Vertrag zu finden
Hi,
das Beantwortet zwar nicht die Frage aber:
Ist man gezwungen, die Wärme auch in einer bestimmten Menge
abzunehmen?
Ich denke die Solarlösung funktioniert autark ohnehin nur wenn das
Haus entsprechend isoliert ist, also somit ein fast Pasivhaus ist.
Niemand kann einen Pasivhausbesitzer zwingen Fernwärme in großer
Menge abzunehmen…
Die Abnahmemenge kann sich doch nur am tatsächlichen Bedarf
orientieren oder?
Und die sind bei einem Pasivhaus mit Solarunterstützung halt ganz
ganz gering.
Was den Anschluß betrifft sind das hohe Kosten?
Immerhin falls einmal ein wirklich kalter Winter kommt bzw. die
Solaranlage einmal einen Defekt haben sollte etc. ist es eine
Notüberbrückung ohne (außer den Anschlußkosten) Investitionskosten.
Die Frage ist auch, ob es nicht auch sinnvoll ist die Anlage nicht zu
groß auszulegen also nicht für den nächsten Jahrhundertwinter zu
dimensionieren, um autark zu sein. Aber die übrigen 99 Jahre ist dann
die Anlage trotzdem viel zu groß.
Ich denke das es viel wirtschaftlicher ist, die Anlage so zu
dimensionieren, daß auch wirklich die Wärme größtenteils abgenommen
wird (und im Extrem- oder Notfall halt einmal ein bischen was von der
Fernwärme dazugekauft wird) und nicht im Normalfall eine
Überkapazität bereitsteht die Geld kostet und zu warten ist.
Ich habe auch schon gehört das sich Leute beklagen daß eine
Solaranlage nicht wirtschaftlich sei, bei näherem Hinterfragen kam
dann heraus daß die konzipierte Anlage für deren Bedarf völlig
überdimensioniert war. Es ist logisch daß sich dann so eine Anlage
überhaupt nicht amortisiert.
Hi,
das Beantwortet zwar nicht die Frage aber:
Ist man gezwungen, die Wärme auch in einer bestimmten Menge
abzunehmen?
wahrscheinlich nicht, aber man zahlt einen gewissen Grundbetrag auch wenn man nix abnimmt, der ist meistens nicht ganz billig,bei Plattenbauten zwischen 30 - 60€s monatlich
wahrscheinlich nicht, aber man zahlt einen gewissen
Grundbetrag auch wenn man nix abnimmt, der ist meistens nicht
ganz billig,bei Plattenbauten zwischen 30 - 60€s
monatlich
mir kamen schon bei Deiner vorherigen Aussage zu dem Thema Zweifel, ob Du da nicht eine eigene Erfahrung unzulässig verallgemeinerst. Da Du hier Grundgebühren in einer ostdeutschen Plattenbausiedlung als Vergleichsmaßstab für ein neugebautes Einfamilienhaus heranziehst, sehe ich mich in meinen Zweifeln bestärkt.
Du kannst auf den Seiten der entsprechenden Stadtwerke nachlesen, daß in der Regel eher die Jahres"grundgebühr" (eigentlich Meß- oder Zählergebühr) bei 30 Euro liegt als die Monatsgebühr.