Carport und wer bezahlt die Rechnung?

verzwicktes Beispiel:

Ein Bauherr erteilt seinen Bauträger (Bauleiter), nachdem das Haus fertig gestellt wurde, einen mündlichen Auftrag für die Errichtung eines Carportes.

Der mündliche Preis lautet 2000,-- €. Da sich der Aufbau sehr stark verzögert (unter anderen weil die Lieferfirma angeblich in Konkurs gegangen ist) und andere Probleme im Rahmen des Hausbaus vom Bauherrn im Gegenzug fair geregelt wurden, garantiert der Bauleiter, dass dieses Carport nicht gezahlt werden muss.

Das Carport wird aufgebaut ohne schriftlichen Auftrag. Da das Carport geschenkt wurde, erfolgt auch keine schriftliche Abnahme.

Jetzt bekommt der Bauherr von einer ihm nicht bekannten Firma eine Rechnung über 10.000,-- €, da diese offenbar im Auftrag des Bauleiters das Carport aufgebaut hat.

Der Bauträger stellt fest, dass der Bauleiter nicht mehr auffindbar ist und offenbar andere Zusagen mit anderen Bauherren vereinbart hat, die nicht im Sinne der Baufirma sind. Der Bauträger stellt weiter fest, dass dieser gem. Rechnung weder Auftraggeber ist noch Zahlungspflichtihger ist und verweigert die Kostenübernahme für das erstellte Carport.

Kann der dem Bauherrrn unbekannte Carportbauer jetzt seine 10.000 € verlangen?

Sollte der Preis nicht gezahlt werden, da weder ein Auftrag noch eine Carportabnahe vorliegt. Kann der Carportbauer das Carport wieder abbauen? Wie weisst er nach, dass die sein Carport ist?

Hat der Bauträger keine Verantwortung für die Aussagen des angestellten Bauleiters.

Der Bauleiter kann nicht beansprucht werden, da dieser „untergetaucht“ ist.

Mich würde interessieren, wir Ihr die natürlich rein erfundene Situation seht :smile: ?

Gruss
Rainer Pahl

Hallo Rainer,

also der Carport-Bauer will einen Kaufpreis, also muss er dazu einen Kaufvertrag zwischen dem Bauherrn und ihm beweisen. Das dürfte ihm schwerfallen, denn mit dem hatte er ja keinen Kontakt. Und wenn er behauptet, der Bauleiter hätte mit ihm dies kraft Vollmacht des Bauherrn vereinbart, dann bestreitet der Bauherr diese Vollmacht, denn eine solche gab es ja nicht (sollte ja nichts kosten). Die Beweislast für die Vollmacht trägt auch der Carport-Bauer.

Also keine 10.000 Euro, weil kein Vertrag.

Aber Bereicherungsansprüche, denn der Bauherr hat ja etwas durch Leistung ohne Rechtsgrund erlangt, § 812 BGB (etwas anderes kann er weder beweisen noch scheint der Carport-Bauer überhaupt von der „Schenkung“ zu wissen, Verträge zu Lasten Dritter geht nicht).

Ergebnis: Der Carport-Bauer wird den Carport wieder mitnehmen.

Grüße
EK

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Ich habe einen vergleichbaren Fall in meiner Kundschaft gehabt. Ergebnis: Der Bauherr mußte zahlen, die Summe ist natürlich verhandelbar. Der Bauherr in Deinem Beispiel hat einen Carport bekommen, also muß er ihn bezahlen. 10000€ sind natürlich ein stolzer preis, da ist mit Sicherheit Luft nach unten drin. Mein Rat: Anwalt einschalten, das lohnt sich.

P.S.
hmm, Du hast jetzt 2 gegenteilige Antworten, dann such Dir doch einfach eine aus :smile:

P.S. 2:

Zu der Problematik Bauträgerhaftung für Aussagen des Bauleiters konnte ich jetzt nichts sagen, da ich nicht weiß, wie die beiden zueinander stehen, ob also der Bauleiter z.B. bevollmächtigt ist vom Bauträger, in dessen Namen irgendwelche Abreden zu treffen und auf Kaufpreise zu verzichten.

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Hallo, Rainer,
praktisch würde ich den als Bauherr den Fall so lösen: Der Carportfirma mitteilen, dass zwischen Ihr und dem Bauherrn kein Vertrag bestand. Anbieten, der Carportfirma die Kosten für den Abbau und Abtransport des Carports gegen Zahlung einer Summe x (verhandelbar) zu ersparen.
Das dürfte wohl dann mit einigem Zähneknirschen (auf beiden Seiten in einem (finanziell) tragbaren Kompromiss enden.
Gruß
Eckard

Danke für die Antworten.

Ok, Carportbauer nimmt das Carport mit. Wie sieht es den bis dahin vom Bauherren angebrachten Veränderungen. Falls zum Beispiel Stromleitungen gelegt wurde. Vor allem was ist mit einem eventuell angebrachten grünen Anstrich des Carports? Muss der Carportbauer die Kosten für diese Arbeiten übernehmen oder muss der Bauherr den grünen Anstrich als wertminderung zahlen? Muss die ursprüngliche Beschaffenheit der Auffahrt wieder hergestellt werden? (z.B. für die Pfosten könnten ja Pflastersteine herrausgenommen und zersägt worden sein)
Kurz gesagt, was meint Ihr, wer muss für welche Folgekosten aufkommen?

Gruss
Rainer Pahl

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Hallo,
diese Information kann ich gern geben.

in meinem Beispiel handelt es sich beim Bauleiter um den Sohn vom Chef der gesamten Baufirma. Dennoch ist er nicht in der Geschäftsführung tätig. Der Bauherr ging in meinem Beispiel zwar bei der Schenkung davon aus, dass der Bauleiter auch Geschäftsführer ist, dieses war aber eine falsche Vermutung. Es gibt wohl keine Haftung im Aussenverhältnis für Geschäfte, die ein Bauleiter gegenüber seinen Kunden im Namen des Bauträgers vereinbart ?

Gruss
Rainer Pahl

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Es gibt wohl keine Haftung im Aussenverhältnis für Geschäfte,
die ein Bauleiter gegenüber seinen Kunden im Namen des
Bauträgers vereinbart ?

Hallo Rainer,

doch, es gibt auch bei Personen ohne Vertretungsmacht das Institut der Duldungsvollmacht und der Anscheinsvollmacht.

Das könnte dazu führen, dass die Baufirma auch bei Abtransport des Carports zur kostenlosen Nachlieferung verpflichtet bleibt, weil der Bauleiter sie wirksam verpflichtet hat, auch wenn er (im Streitfall plötzlich) gar nicht bevollmächtigt war, als Schadensausgleich auf derartige Summen zu verzichten.

Grüße
EK