verzwicktes Beispiel:
Ein Bauherr erteilt seinen Bauträger (Bauleiter), nachdem das Haus fertig gestellt wurde, einen mündlichen Auftrag für die Errichtung eines Carportes.
Der mündliche Preis lautet 2000,-- €. Da sich der Aufbau sehr stark verzögert (unter anderen weil die Lieferfirma angeblich in Konkurs gegangen ist) und andere Probleme im Rahmen des Hausbaus vom Bauherrn im Gegenzug fair geregelt wurden, garantiert der Bauleiter, dass dieses Carport nicht gezahlt werden muss.
Das Carport wird aufgebaut ohne schriftlichen Auftrag. Da das Carport geschenkt wurde, erfolgt auch keine schriftliche Abnahme.
Jetzt bekommt der Bauherr von einer ihm nicht bekannten Firma eine Rechnung über 10.000,-- €, da diese offenbar im Auftrag des Bauleiters das Carport aufgebaut hat.
Der Bauträger stellt fest, dass der Bauleiter nicht mehr auffindbar ist und offenbar andere Zusagen mit anderen Bauherren vereinbart hat, die nicht im Sinne der Baufirma sind. Der Bauträger stellt weiter fest, dass dieser gem. Rechnung weder Auftraggeber ist noch Zahlungspflichtihger ist und verweigert die Kostenübernahme für das erstellte Carport.
Kann der dem Bauherrrn unbekannte Carportbauer jetzt seine 10.000 € verlangen?
Sollte der Preis nicht gezahlt werden, da weder ein Auftrag noch eine Carportabnahe vorliegt. Kann der Carportbauer das Carport wieder abbauen? Wie weisst er nach, dass die sein Carport ist?
Hat der Bauträger keine Verantwortung für die Aussagen des angestellten Bauleiters.
Der Bauleiter kann nicht beansprucht werden, da dieser „untergetaucht“ ist.
Mich würde interessieren, wir Ihr die natürlich rein erfundene Situation seht
?
Gruss
Rainer Pahl