Ansprüche gegen Verstorbene

Hallo!
Ich hätte einen mehr oder weniger kuriosen Fall, vielleicht weiß jemand Rat.

Also Herr X kauft sich einen Gebrauchtwagen mit einer üblichen Gebrauchtwagengarantie. Nach genau einem Jahr bricht der Zündschlüssel ab und der Wagen wird in die Werkstatt gebracht. Die Mechaniker machen sich irgendwie am Wagen selbst zu schaffen und verursachen einen Elektrikfehler, der von denen auch umgehend auf die Kosten der Werkstatt behoben wird. Für den Schlüssel muss Herr X aufkommen, da er nicht in der Garantie eingeschlossen ist. Soweit, so gut.

Herr X wird von der Werkstatt telefonisch auf einige Mängel am Wagen hingewiesen, zum Beispiel sind Dichtungen kaputt und einige Flüssigkeiten müssen ausgetauscht werden. Anscheinend hat die Werkstatt selbstständig eine Inspektion durchgeführt…darf sie das?

Herr X geht am Telefon sicher, dass die Behebung der Leistungen in der Garantie inbegriffen ist, und erzählt davon seiner Frau. Er erwähnt ihr gegenüber nicht, dass die Reparatur irgendwas kosten werde, dass hätte er bei 800€ mit Sicherheit getan.

Nachdem die Mängel beseitigt worden waren, wird der Wagen von Herr X aus der Werkstatt geholt, der Werkstattmeister macht ihn nicht auf irgendwelche Kosten aufmerksam. Es ist so, als ob (wie am Telefon vereinbart) alles im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie abgewickelt wurde. Leider verstirbt kurz darauf Herr X, und seine Witwe erhält nach einigen Tagen die Rechnung vom Autohaus über 800€, auf der die abenteuerlichsten Sachen stehen, von denen sie natürlich keine Ahnung hat. Da sie weiß, dass ihr verstorbener Mann über einen Kostenvoranschlag von über 800€ erzählt hätte, geht sie von einer falschen Rechnung aus.
Als sie in der Werkstatt anruft, wird sie „nur“ von einem Angestellten beraten, der ihr von dem Werkstattmeister ausrichten lässt, er wolle nichts mit ihr oder mit diesem Fall zu tun haben. Was soll die Witwe davon halten und wie soll sie sich da verhalten?

Sie klärt die Werkstatt über das Ableben ihres Mannes auf, und sie zeigen sich „betroffen“ und reduzieren die Rechnung auf etwa restliche 400€. Immernoch 400 zuviel, da es keinen Reparaturauftrag gegen Entgelt gegeben hat, oder? Ferner sagt die Werkstatt aus, dass sie selbst für die Rechnung nichts können, die Buchhaltung hat im Nachhinein entschieden, dass die Leistungen zu bezahlen sind.

Die Witwe ist verzweifelt, sie ist finanziell angeschlagen, da sie nur einen Aushilfsjob hat, ein Kind zu ernähren und ihren verstorbenen Gatten zu beerdigen hat. Sie kann nicht beweisen, dass es keinen Auftrag gegen Entgelt gegeben hat, und die Werkstatt kann auch nicht beweisen, dass es einen gegeben hat.

Was kann sie also tun? Ist die Tatsache, dass die Rechnung dezimiert wurde, ein Zeichen für eine falsche Rechnung? Was passiert, wenn das Geld einfach nicht bezahlt wird, müssen die Leistungen dann zurückerstattet werden? Also die Dichtungen wieder ausbauen und die Flüssigkeiten?? Was passiert im Allgemeinen, wenn der Auftraggeber verstorben ist, wenn man davon ausgeht, dass es einen Auftrag gegeben hat?

Ich würde mich sehr über Tipps freuen.

Danke.

Auch hallo.

Was
passiert, wenn das Geld einfach nicht bezahlt wird, müssen die
Leistungen dann zurückerstattet werden?

Vertragspartner war doch der Ehemann, nicht die Witwe. Erbrechtlich gesehen müsste diese also in die Rechte und Pflichten der Erbschaft eingehen um überhaupt zur Zahlung verpflichtet werden zu können.

Aber man warte erstmal auf weitere Meinungen :wink:

mfg M.L.

Hallo,

wie schon vom Vorredner gesagt, kann der Vertragspartner eines Verstorbenen seine (angeblichen) Forderungen den Erben gegeüber geltend machen. Diese können verlangen, dass die Forderungen angemessen nachgewiesen werden. (Es gab mal Betrüger, die nach dem Tod eines Mannes fiktive Rechnungen an das Trauerhaus geschickt haben, oft über „pikante“ Dinge wie z.B. aus einem Erotikversand. Diese werden aus Pietätsgründen und um das nicht eskalieren zu lassen, oft bezahlt)

Wenn natürlich niemand die Erbschaft annimmt, hat der KFZ-Meister das Nachsehen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo und danke für die Antworten.
Doch ich habe das Gefühl, dass hier an der Kernsache vorbeigelesen wurde bzw ich habe das eigentliche Problem nicht verdeutlicht.

Vielmehr geht es hier darum, dass die Werkstatt aus eigener Macht eine Inspektion durchgeführt hat, dann unter den Garantiebedingungen Wartungen durchführte und schließlich eine Rechnung ausstellte. Es gab keine Vereinbarung und keinen Kostenvoranschlag. Wäre der Mann am Leben, hätte er sagen können, es wurde eine Garantieleistung vereinbart. Die Werkstatt ihrerseits kann nun behaupten, sie hätten mit dem Mann telefonisch was kostenpflichtiges vereinbart.

Hallo,
das eine ist die Frage: bestand ein Auftrag oder nicht?
Das andere ist die Frage: wer kann was beweisen? Mit: ‚das hätte der Mann sicher erzählt‘ wird es schwierig. Vor allem, wenn die Werkstatt einen mündlich erteilten Auftrag, vielleicht noch unter Zeugen, dagegen setzt.

Vielleicht kann mal jemand, der sich mit Autos auskennt, die Rechnung anschauen. Es sollte sich so herausfinden lassen, ob die Reparatur notwendig war oder nicht - dass sie stattfand, ist doch wohl unstrittig, oder? Wenn die Reparatur aber notwendig war, sollte die Witwe die Sache bezahlen. Sie hat doch den Gegenwert erhalten, und ein defektes oder bald defektes Auto nützt ihr eh’ nichts. Und der Erfolg eines Gerichtsstreites scheint unter den beschriebenen Umständen zweifelhaft.
Wenn sie die aber Erbschaft ausschlägt (und dann ggf. auch auf das Auto verzichten muss - teilweise ausschlagen ist nicht), sollte sie natürlich auch die Zahlung für die Rechnung verweigern.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für die Antwort, wir kommen der Sache schon viel näher.

Was ist aber mit den Tatsachen, dass

  1. Der Auftrag telefonisch kam und die Witwe dabei anwesend war?
  2. Die Reparatur sollte unter Garantiebedingungen durchgeführt werden, die Rechnung wurde im Nachhinein von der Buchhaltung ausgestellt. Die Werkstatt selbst hat das erklärt.

Unter diesen Bedingungen ist die Rechnung doch schwebend, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

das eine ist die Frage: bestand ein Auftrag oder nicht?
Das andere ist die Frage: wer kann was beweisen?
Mit: ‚das
hätte der Mann sicher erzählt‘ wird es schwierig. Vor allem,
wenn die Werkstatt einen mündlich erteilten Auftrag,
vielleicht noch unter Zeugen, dagegen setzt.

Da würde ich an Stelle der Witwe der Werkstatt einen eingeschriebenen Brief schreiben, in der der Sachverhalt aus meiner Sicht geschildert würde, allerdings unbedingt äußerst höflich und sachlich, und worin auch nicht ausschließlich der strittige Punkt behandelt würde, sondern auch unstrittige Tatsachen.

Darin stünde dann natürlich auch, was telefonisch besprochen wurde. Wenn die Witwe auch nicht alles wörtlich mitgekriegt hat, eindeutig schildern, so wie es gewesen sein müsste, aber als Tatsache dargestellt (also in der Vergangenheitsform, nicht im Konjunktiv), nur evtl. nicht ganz so wörtlich, sondern allgemein ausgedrückt (z. B. es wurde vereinbart, dass einige Reparaturen als Garantieleistung ausgeführt werden).

Dann würde ich eine Frist setzen, so ca. 2 Wochen, so in diesem Sinne: Wenn ich bis zum … nichts von Ihnen höre, nehme ich an, dass Sie sich meiner Darstellung anschließen.

Da die Werkstatt ja nichts mit der Sache zu tun haben will, kann man davon ausgehen, dass die keine Lust haben auf den unsauberen Deal. Und damit wird es vielleicht auch etwas schwierig für die „Buchhaltung“, Zeugen zu finden. Es wäre ja nicht sehr glaubwürdig, dass der Autobesitzer bei der Buchhaltung die Reparatur in Auftrag gegeben hat.

Man kann ja dann auch andeuten, dass man bei seiner Rechtsschutzversicherung anfragen würde.

Wenn es wirklich um Betrug geht, dann wird die Frau danach wahrscheinlich nichts mehr von der Sache hören.

Wenn die Reparatur aber
notwendig war, sollte die Witwe die Sache bezahlen. Sie hat
doch den Gegenwert erhalten, und ein defektes oder bald
defektes Auto nützt ihr eh’ nichts.

Hast du nicht mitgekriegt, dass sie die Sache nicht bezahlen kann? Und wenn es doch eine Garantieleistung war, wieso soll sie das dann bezahlen?

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

  1. Der Auftrag telefonisch kam und die Witwe dabei anwesend
    war?

Dann steht immer noch Aussage gegen Aussage.

  1. Die Reparatur sollte unter Garantiebedingungen durchgeführt
    werden, die Rechnung wurde im Nachhinein von der Buchhaltung
    ausgestellt. Die Werkstatt selbst hat das erklärt.

Das sollte man ja eben mal genau klären. Siehe auch Posting eins höher von Simsy Mone.

Unter diesen Bedingungen ist die Rechnung doch schwebend,
oder?

Was sollte das sein? Entweder der Anspruch besteht, oder er besteht nicht.

Gruß
loderunner

Hallo

Da würde ich an Stelle der Witwe der Werkstatt einen
eingeschriebenen Brief schreiben, …

Das ist eine gute Idee.
Wobei ich nicht weiß, warum es ein Einschreiben sein soll. Weder wird dadurch der Inhalt des Briefes bewiesen noch beweist der Brief selber irgend etwas.

Hast du nicht mitgekriegt, dass sie die Sache nicht bezahlen
kann?

Das muss sich erst noch klären, dazu muss sie sich eine Übersicht über die Erbschaft verschaffen.
Vielleicht ist die Werkstatt auch zu einer Ratenzahlung bereit, wenn die Situation erklärt wird.
Und schließlich kann man auch das Auto verkaufen, wenn man sich die Reparaturen nicht leisten kann.

Und wenn es doch eine Garantieleistung war, wieso soll
sie das dann bezahlen?

Das muss ja noch geklärt werden.

Gruß
loderunner

Hallo

Da würde ich an Stelle der Witwe der Werkstatt einen
eingeschriebenen Brief schreiben, …

Das ist eine gute Idee.
Wobei ich nicht weiß, warum es ein Einschreiben sein soll.
Weder wird dadurch der Inhalt des Briefes bewiesen noch
beweist der Brief selber irgend etwas.

Aber mit dem Einschreiben kann sie beweisen, dass die Werkstatt einen Brief von ihr gekriegt hat.

Das könnte wichtig sein, wenn im Brief (sinngemäß) steht: Wenn Sie bis dann und dann nicht widersprechen, gehe ich davon aus, dass ich recht habe.

Außerdem wirken eingeschriebene Briefe meistens etwas einschüchternd.

Viele Grüße
Simsy

Schwebende Rechnungen
Hallo

Unter diesen Bedingungen ist die Rechnung doch schwebend,
oder?

Was sollte das sein? Entweder der Anspruch besteht, oder er
besteht nicht.

Schwebende Rechnungen gibt es eigentlich nur im Weltraum.

Es gibt da irgendwas mit schwebend unwirksamen Verträgen o.ä. Ich glaub, die sind nur so lange wirksam, wie niemand widerspricht oder sowas, aber das betrifft Verträge mit Minderjährigen, wenn ich mich richtig erinnere.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Aber mit dem Einschreiben kann sie beweisen, dass die
Werkstatt einen Brief von ihr gekriegt hat.

Genau: Brief. Was soll das nutzen?

Das könnte wichtig sein, wenn im Brief (sinngemäß) steht: Wenn
Sie bis dann und dann nicht widersprechen, gehe ich davon aus,
dass ich recht habe.

Da kann sie lange von ausgehen, das ist kein Beweis für irgendwas.

Außerdem wirken eingeschriebene Briefe meistens etwas
einschüchternd.

Das soll es doch noch gar nicht - sie will doch erstmal klären, was genau Sache ist (hat ihr verstorbener Mann vielleicht nochmal angerufen?). Ggf. muss sie zahlen und ist auf Ratenzahlung angewiesen. Zu all dem ist schlechte Stimmung nun nicht grad das richtige Mittel.

Gruß
loderunner

Hallo

Aber mit dem Einschreiben kann sie beweisen, dass die
Werkstatt einen Brief von ihr gekriegt hat.

Genau: Brief. Was soll das nutzen?

Als Beweismittel, dass die Werkstatt den Brief erhalten hat, was denn sonst?

Ich muss dir doch jetzt nicht erklären, wieso damit mehr oder weniger bewiesen ist, dass die Werkstatt diesen Brief bekommen hat?

Das könnte wichtig sein, wenn im Brief (sinngemäß) steht: Wenn
Sie bis dann und dann nicht widersprechen, gehe ich davon aus,
dass ich recht habe.

Da kann sie lange von ausgehen, das ist kein Beweis für
irgendwas.

Da wird ein Termin gesetzt, und wenn der verstrichen ist, dann kann man meiner Meinung nach davon ausgehen, dass die andere Partei die Schilderung akzeptiert.

Außerdem wirken eingeschriebene Briefe meistens etwas
einschüchternd.

Das soll es doch noch gar nicht - sie will doch erstmal
klären, was genau Sache ist (hat ihr verstorbener Mann
vielleicht nochmal angerufen?).

Ich habe nicht den Eindruck, dass da noch etwas zu klären ist.
Normalerweise bekommt man auch direkt beim Abholen die Rechnung. Die meisten Leute kriegen ihr Auto ja gar nicht raus, bevor sie nicht bezahlt haben. Na gut, wenn der Mann da als langjähriger zahlungskräftiger Kunde bekannt war, kann es auch anders sein, aber wenn die Rechnung nach dieser Schilderung doch mindestens eine Woche nach der Reparatur erst kommt, finde ich allein das schon merkwürdig.

Ggf. muss sie zahlen und ist
auf Ratenzahlung angewiesen. Zu all dem ist schlechte Stimmung
nun nicht grad das richtige Mittel.

Die Werkstatt will was von der Frau, nicht die Frau was von der Werkstatt. Wenn sie nicht zahlen kann, kann sie nicht zahlen. Da wird die Werkstatt schon kooperieren, auch bei schlechter Stimmung.

MfG Simsy

Hi Simsy,

Ich muss dir doch jetzt nicht erklären, wieso damit mehr oder
weniger bewiesen ist, dass die Werkstatt diesen Brief
bekommen hat?

Der Empfänger hat einen Briefumschlag erhalten, soweit richtig. Aber es geht doch darum, was in diesem Umschlag steckte.
Dazu: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/01/13/i…

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Le…
Wer ganz sicher gehen will, wird unter Zeugen den Brief in den Umschlag stecken und ihn dann durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Oder man wählt die persönliche Übergabe mit Quittierung des Empfängers.

Ulrich

Einschreibebriefe
Hallo

Der Empfänger hat einen Briefumschlag erhalten, soweit
richtig. Aber es geht doch darum, was in diesem
Umschlag steckte.
Dazu:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/01/13/i…

Ok, dass da einer behaupten könnte, einen leeren Umschlag bekommen zu haben, das ist natürlich schon ein Ding, womit ich nicht rechnen würde.

Aber muss der nicht wenigstens den Umschlag vorzeigen können, um glaubwürdig zu sein? Und sollte derjenige nach Erhalt eines eingeschriebenen leeren Umschlages nicht umgehend beim Absender nachfragen, was dieser leere Umschlag sollte? Wenn er das nicht tut, ist er dann noch glaubwürdig? Jedenfalls von einer Firma würde ich das erwarten.

Und wie sieht es mit Fenster-Umschlägen aus? Da müsste ja zumindestens ein Blatt mit der Adresse drin gewesen sein.

Oder wie wäre es mit einer Einschreibe-Postkarte?

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Le…
Wer ganz sicher gehen will, wird unter Zeugen den Brief in den
Umschlag stecken und ihn dann durch den Gerichtsvollzieher
zustellen lassen.
Oder man wählt die persönliche Übergabe mit Quittierung des
Empfängers.

Ok, das ist natürlich am besten und am billigsten.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Aber mit dem Einschreiben kann sie beweisen, dass die
Werkstatt einen Brief von ihr gekriegt hat.

Genau: Brief. Was soll das nutzen?

Als Beweismittel, dass die Werkstatt den Brief erhalten hat,
was denn sonst?

Das beweist es eben nicht. Wie auch von Ulrich geschrieben.

Ich muss dir doch jetzt nicht erklären, wieso damit mehr oder
weniger bewiesen ist, dass die Werkstatt diesen Brief
bekommen hat?

Doch, genau das solltest Du. Und wenn Du schon dabei bist: was ist denn ‚mehr oder weniger bewiesen‘?

Da wird ein Termin gesetzt, und wenn der verstrichen ist, dann
kann man meiner Meinung nach davon ausgehen, dass die andere
Partei die Schilderung akzeptiert.

Das ist aber eben zum Glück komplett falsch.

Stell Dir vor, ich schicke Dir per Einschreiben einen leeren Umschlag, und nach zwei Wochen komme ich an und behaupte, Du hättest diesen Brief bekommen (Kopie anbei), in dem steht, dass Du mir 100€ schuldest (ich mach’s mal billig), wenn Du nicht innerhalb von 2Wochen widersprichst, dass ich sie Dir beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt geliehen habe.
Du siehst, dass das Unsinn ist, oder?

Außerdem wirken eingeschriebene Briefe meistens etwas
einschüchternd.

Das soll es doch noch gar nicht - sie will doch erstmal
klären, was genau Sache ist (hat ihr verstorbener Mann
vielleicht nochmal angerufen?).

Ich habe nicht den Eindruck, dass da noch etwas zu klären ist.

Den habe ich aber für Dich mit. Die Witwe versteht doch gar nicht, was da überhaupt gemacht wurde und warum. Wie will sie denn da abschätzen, ob es nötig war und ob ein entsprechender Auftrag von ihrem verstorbenen Mann wahrscheinlich wäre oder nicht.

Normalerweise bekommt man auch direkt beim Abholen die
Rechnung. Die meisten Leute kriegen ihr Auto ja gar nicht
raus, bevor sie nicht bezahlt haben. Na gut, wenn der Mann da
als langjähriger zahlungskräftiger Kunde bekannt war, kann es
auch anders sein, aber wenn die Rechnung nach dieser
Schilderung doch mindestens eine Woche nach der Reparatur erst
kommt, finde ich allein das schon merkwürdig.

Das ist völlig normal, das macht meine Werkstatt auch so.

Ggf. muss sie zahlen und ist
auf Ratenzahlung angewiesen. Zu all dem ist schlechte Stimmung
nun nicht grad das richtige Mittel.

Die Werkstatt will was von der Frau, nicht die Frau was von
der Werkstatt. Wenn sie nicht zahlen kann, kann sie nicht
zahlen. Da wird die Werkstatt schon kooperieren, auch bei
schlechter Stimmung.

Na gut - dann kommt eben ein Mahnbescheid und wenig später hat sie mal ein Auto gehabt. Ist das dann in ihrem Sinne Deiner Meinung nach?

Gruß
loderunner

Hallo

Doch, genau das solltest Du.

Mach ich jetzt aber nicht, ich hab im Moment was anderes zu tun.

Und wenn Du schon dabei bist: was
ist denn ‚mehr oder weniger bewiesen‘?

Mehr oder weniger heißt, dass es normalerweise als Beweis akzeptiert wird. So abgebrüht, dass sie behaupten, leere Umschläge bekommen zu haben, sind doch die meisten nicht.

MfG Simsy

Hallo,

Mehr oder weniger heißt, dass es normalerweise als Beweis
akzeptiert wird.

Von wem?

So abgebrüht, dass sie behaupten, leere
Umschläge bekommen zu haben, sind doch die meisten nicht.

Na, wenn Du meinst.

Gruß
loderunner