Hallo!
Ich hätte einen mehr oder weniger kuriosen Fall, vielleicht weiß jemand Rat.
Also Herr X kauft sich einen Gebrauchtwagen mit einer üblichen Gebrauchtwagengarantie. Nach genau einem Jahr bricht der Zündschlüssel ab und der Wagen wird in die Werkstatt gebracht. Die Mechaniker machen sich irgendwie am Wagen selbst zu schaffen und verursachen einen Elektrikfehler, der von denen auch umgehend auf die Kosten der Werkstatt behoben wird. Für den Schlüssel muss Herr X aufkommen, da er nicht in der Garantie eingeschlossen ist. Soweit, so gut.
Herr X wird von der Werkstatt telefonisch auf einige Mängel am Wagen hingewiesen, zum Beispiel sind Dichtungen kaputt und einige Flüssigkeiten müssen ausgetauscht werden. Anscheinend hat die Werkstatt selbstständig eine Inspektion durchgeführt…darf sie das?
Herr X geht am Telefon sicher, dass die Behebung der Leistungen in der Garantie inbegriffen ist, und erzählt davon seiner Frau. Er erwähnt ihr gegenüber nicht, dass die Reparatur irgendwas kosten werde, dass hätte er bei 800€ mit Sicherheit getan.
Nachdem die Mängel beseitigt worden waren, wird der Wagen von Herr X aus der Werkstatt geholt, der Werkstattmeister macht ihn nicht auf irgendwelche Kosten aufmerksam. Es ist so, als ob (wie am Telefon vereinbart) alles im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie abgewickelt wurde. Leider verstirbt kurz darauf Herr X, und seine Witwe erhält nach einigen Tagen die Rechnung vom Autohaus über 800€, auf der die abenteuerlichsten Sachen stehen, von denen sie natürlich keine Ahnung hat. Da sie weiß, dass ihr verstorbener Mann über einen Kostenvoranschlag von über 800€ erzählt hätte, geht sie von einer falschen Rechnung aus.
Als sie in der Werkstatt anruft, wird sie „nur“ von einem Angestellten beraten, der ihr von dem Werkstattmeister ausrichten lässt, er wolle nichts mit ihr oder mit diesem Fall zu tun haben. Was soll die Witwe davon halten und wie soll sie sich da verhalten?
Sie klärt die Werkstatt über das Ableben ihres Mannes auf, und sie zeigen sich „betroffen“ und reduzieren die Rechnung auf etwa restliche 400€. Immernoch 400 zuviel, da es keinen Reparaturauftrag gegen Entgelt gegeben hat, oder? Ferner sagt die Werkstatt aus, dass sie selbst für die Rechnung nichts können, die Buchhaltung hat im Nachhinein entschieden, dass die Leistungen zu bezahlen sind.
Die Witwe ist verzweifelt, sie ist finanziell angeschlagen, da sie nur einen Aushilfsjob hat, ein Kind zu ernähren und ihren verstorbenen Gatten zu beerdigen hat. Sie kann nicht beweisen, dass es keinen Auftrag gegen Entgelt gegeben hat, und die Werkstatt kann auch nicht beweisen, dass es einen gegeben hat.
Was kann sie also tun? Ist die Tatsache, dass die Rechnung dezimiert wurde, ein Zeichen für eine falsche Rechnung? Was passiert, wenn das Geld einfach nicht bezahlt wird, müssen die Leistungen dann zurückerstattet werden? Also die Dichtungen wieder ausbauen und die Flüssigkeiten?? Was passiert im Allgemeinen, wenn der Auftraggeber verstorben ist, wenn man davon ausgeht, dass es einen Auftrag gegeben hat?
Ich würde mich sehr über Tipps freuen.
Danke.
