Hallo.
Folgender Fall wird behandelt:
Autoschaden wurde der Versicherung gemeldet. Das Auto kam in die Werkstatt und alles wurde repariert (Scheibe). Das Geld der Versicherung wurde anstelle der Werkstatt, dem Kunden überwiesen. Danach hat man über 1 Jahr weder von Werkstatt, noch von der Versicherung etwas gehört.
Kann die Werkstatt nun noch die Herausgabe des Geldes verlangen?
Neee, der Kunde war gar erstmal nicht daran beteiligt. Die Werkstatt hat das mit der Versicherung selbst geregelt. Aber da hat die Versicherung halt an den Falschen überwiesen.
Keiner hat über ein Jahr lang reagiert.
Deswegen meine Frage, ob die Werkstatt nun überhaupt noch die Möglichkeit hat, das Geld von dem Kunden zu fordern?!
Ich finde es jedenfalls korrekt, dass die Werkstatt bezahlt werden muss. Eigentlich hätte der Versicherungsnehmer von sich aus was sagen müssen. Wenn er jetzt nur den Betrag zahlen muss, ohne Verzinsung und Gebühren, dann sollte er eigentlich froh sein.
Hallo,
na, ob das alles so niet- und nagelfest ist, was hier geschrieben worden ist?
War etwa die Forderung gegen die Versicherung an die Werkstatt abgetreten?
wenn ja, wurde der Versicherung die Abtretung angezeigt?
möglicherweise hat die Versicherung ja an den Falschen gezahlt, muss sie
dann nicht auch noch an den Berechtigten zahlen?
wie die Versicherung dann zu ihrem Geld aus der Zahlung an den Falschen
käme, wäre eine andere Sache.
Gruß
HMo
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