Verjährung

Hallo.
Folgender Fall wird behandelt:
Autoschaden wurde der Versicherung gemeldet. Das Auto kam in die Werkstatt und alles wurde repariert (Scheibe). Das Geld der Versicherung wurde anstelle der Werkstatt, dem Kunden überwiesen. Danach hat man über 1 Jahr weder von Werkstatt, noch von der Versicherung etwas gehört.

Kann die Werkstatt nun noch die Herausgabe des Geldes verlangen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Moin,

wie jetzt? Hat der Kunde gesacht, die Versicherung überweist den Betrag zweimal? Einmal an ihn und einmal an die Werkstatt?

Kopfschüttelnd,

Florian

Hallo,

ja sie kann. Die Verjährungsfrist beträgt von Gewerblich zu Privat 2 Jahre.

Gruß

Katl

Hallo,

Die Verjährungsfrist beträgt von Gewerblich zu
Privat 2 Jahre.

Und das steht wo?

MfG

Neee, der Kunde war gar erstmal nicht daran beteiligt. Die Werkstatt hat das mit der Versicherung selbst geregelt. Aber da hat die Versicherung halt an den Falschen überwiesen.
Keiner hat über ein Jahr lang reagiert.

Deswegen meine Frage, ob die Werkstatt nun überhaupt noch die Möglichkeit hat, das Geld von dem Kunden zu fordern?!

Hallo

Die Verjährungsfrist beträgt von Gewerblich zu
Privat 2 Jahre.

Und das steht wo?

Hier http://www.elwing.de/schuldrechtsreform.html steht unter „Verjährung“, dass seit 2002 nunmehr die Verjährung 3 Jahre dauert.

Ich finde es jedenfalls korrekt, dass die Werkstatt bezahlt werden muss. Eigentlich hätte der Versicherungsnehmer von sich aus was sagen müssen. Wenn er jetzt nur den Betrag zahlen muss, ohne Verzinsung und Gebühren, dann sollte er eigentlich froh sein.

Viele Grüße
Simsy

Deswegen meine Frage, ob die Werkstatt nun überhaupt noch die
Möglichkeit hat, das Geld von dem Kunden zu fordern?!

Eindeutig ja. Die Forderung ist noch nicht verjährt.

Danke für den Tipp, ich war immer noch der Meinung es gelten 2 Jahre.

Gruß

Katl

Hallo,
na, ob das alles so niet- und nagelfest ist, was hier geschrieben worden ist?

War etwa die Forderung gegen die Versicherung an die Werkstatt abgetreten?
 wenn ja, wurde der Versicherung die Abtretung angezeigt?
 möglicherweise hat die Versicherung ja an den Falschen gezahlt, muss sie 
 dann nicht auch noch an den Berechtigten zahlen?
 wie die Versicherung dann zu ihrem Geld aus der Zahlung an den Falschen 
 käme, wäre eine andere Sache.

Gruß
HMo

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