Guten Tag,
nehmen wir einmal an:
Person B ist in seiner Haustür stehend von Person A mit einem Messer bedroht worden. Der Vorfall wurde von der Polizei aufgenommen und Person A ist das Messer abgenommen worden. 2 Tage später steht Person A abermals vor der Tür von Person B. Person B und eine weitere Person C bleiben hinter der Tür stehen und beobachtet Person A durch den Türspion. Person B fragt daraufhin Person A durch die Tür was er wolle und Person A erwieder daraufhin, wenn Person B noch einmal die Polizei rufen würde brächte er Person B um und fügt hinzu er bräche Person B alle Knochen. Das Gespräch ist damit beendet und Person B ruft abermals die Polizei, die Sache wird aufgenommen.
Kann Person B eine Einstweilige Verfügung erwirken, dass Person A sich Person B nicht mehr nähren darf und er sich auch nicht mehr im selben Mietshaus aufhalten darf(Person A ist keine Mietpartei)? Wie erwirkt Person B eine Einstweilige Verfügung? Welche anderen Möglichkeiten hat Person B?
Liebe Grüße
Alex
