Bedrohung was kann man tun?

Guten Tag,
nehmen wir einmal an:
Person B ist in seiner Haustür stehend von Person A mit einem Messer bedroht worden. Der Vorfall wurde von der Polizei aufgenommen und Person A ist das Messer abgenommen worden. 2 Tage später steht Person A abermals vor der Tür von Person B. Person B und eine weitere Person C bleiben hinter der Tür stehen und beobachtet Person A durch den Türspion. Person B fragt daraufhin Person A durch die Tür was er wolle und Person A erwieder daraufhin, wenn Person B noch einmal die Polizei rufen würde brächte er Person B um und fügt hinzu er bräche Person B alle Knochen. Das Gespräch ist damit beendet und Person B ruft abermals die Polizei, die Sache wird aufgenommen.

Kann Person B eine Einstweilige Verfügung erwirken, dass Person A sich Person B nicht mehr nähren darf und er sich auch nicht mehr im selben Mietshaus aufhalten darf(Person A ist keine Mietpartei)? Wie erwirkt Person B eine Einstweilige Verfügung? Welche anderen Möglichkeiten hat Person B?

Liebe Grüße
Alex

Hallo,

soweit ich richtig liege geht eine einstweilige Verfügung nur übers Gericht.

Leider darf die Polizei erst handeln, wenn etwas passiert ist. Ich meine damit eingreifen, ihre Kontrollen an bestimmten Stellen können sie verstärken, aber wie gesagt mehr nicht.

Gruß

Katl

Wie erwirkt man denn solch eine Einstweilige Verfügung?

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Hallo

Kann Person B eine Einstweilige Verfügung erwirken, dass
Person A sich Person B nicht mehr nähren darf und er sich auch
nicht mehr im selben Mietshaus aufhalten darf(Person A ist
keine Mietpartei)? Wie erwirkt Person B eine Einstweilige
Verfügung? Welche anderen Möglichkeiten hat Person B?

Vielleicht könnte Person B sich an den Vermieter wenden und ihn bitten, Person A Hausverbot zu geben. Ansonsten kann Person B wohl die Miete mindern. Je nach Vermieter ist es vielleicht angeraten, direkt mit Mietminderung zu drohen, damit selbiger so schnell wie möglich aktiv wird. Ich habe aber im Moment keine Idee, wie hoch diese Mietminderung ausfallen könnte.

Gibt es jemanden, den Person A dort in diesem Haus immer besucht? Von demjenigen kann auch verlangt werden, Person A nicht mehr ins Haus zu lassen. Am besten durch den Vermieter, der dann andernfalls kündigen kann.

Viele Grüße
Simsy

Bin selber kein Experte, guck mal hier:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
http://www.rechtspraxis.de/einstweiligeVerf.htm

lg

katl

Theory und Praxis

soweit ich richtig liege geht eine einstweilige Verfügung nur
übers Gericht.

Theoritisch klingts gut. Praktisch hilfts nix. Man kann den Angreifer dann son Wisch unter die Nase halten und hoffen das es ihn beeindruckt.

Leider darf die Polizei erst handeln, wenn etwas passiert ist.

Richtig. Auf mich wurde eingeschlagen und geschossen, trotz einstweiliger Verfügung. Die Polizei kam als er bereits verschwunden ist. Helfen konnte sie nicht. Zeugen hatte ich nicht. Beweise hatte ich nicht. Der Angreifer war zwar polizeilich bekannt, aber nicht auffindbar, da verzogen ohne Ummeldung.
Wortwörtlich meinte der Polizeibeamte zu mir das er erst helfen kann wenn ich „den Kopf unterm Arm“ halte. Genau so sagte er es mir. Er hat sich bei mir endschuldigt und mir erklärt, dass ich dies theoretisch auch alles selbst gemacht haben könnte, um die andere Person anzuzeigen und ihm zu schaden. Natürlich hat er mir geglaubt, aber wie gesagt, er konnte nichts tun … Theorie und Praxis …

Hallo,

Vielleicht könnte Person B sich an den Vermieter wenden und
ihn bitten, Person A Hausverbot zu geben.

Wenn A kein Mieter im gleichen Haus ist, kann B das selber machen.
Wenn A Mieter im gleichen Haus ist, kann das auch der Vermieter nicht.

Ansonsten kann Person B wohl die Miete mindern.

Aus welchem Grund?

Gruß
loderunner

Hallo

Vielleicht könnte Person B sich an den Vermieter wenden und
ihn bitten, Person A Hausverbot zu geben.

Wenn A kein Mieter im gleichen Haus ist, kann B das selber
machen.

Nein, wohl kaum. Nur Wohnungsverbot.

Wenn A Mieter im gleichen Haus ist, kann das auch der
Vermieter nicht.

Das ist er ja nicht, wurde doch geschrieben.

Ansonsten kann Person B wohl die Miete mindern.

Aus welchem Grund?

Wenn man in einer Mietsache bei Leib und Leben bedroht wird, kann man das wohl als Mangel an der Mietsache betrachten.

Hier das gleiche Thema mit Paragraphen:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=421775

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Vielleicht könnte Person B sich an den Vermieter wenden und
ihn bitten, Person A Hausverbot zu geben.

Wenn A kein Mieter im gleichen Haus ist, kann B das selber
machen.

Nein, wohl kaum. Nur Wohnungsverbot.

Hier steht was anderes:
http://haiku-plus.de/wg/mietrecht.html

Wenn man in einer Mietsache bei Leib und Leben bedroht wird,
kann man das wohl als Mangel an der Mietsache betrachten.
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=421775

Da hast Du nicht richtig gelesen. In Deinem Link geht es um einen Streit zwischen zwei Mietern. Das ist aber etwas ganz anderes.
Auch in der Mietminderungstabelle findet sich nur die Bedrohung durch Nachbarn oder Hausmeister.
Der Vermieter hat doch gar keine Chance, auf irgendwelche für ihn Fremden einzuwirken. Das ist schon Sache des Mieters. Ergo kann man dafür auch nicht die Miete mindern.

Irgendwie werden wir in diesem Brett hier o.T., scheint mir… :wink:

Gruß
loderunner

Hallo!

soweit ich richtig liege geht eine einstweilige Verfügung nur
übers Gericht.

Theoritisch klingts gut. Praktisch hilfts nix. Man kann den
Angreifer dann son Wisch unter die Nase halten und hoffen das
es ihn beeindruckt.

Vielleicht beeindruckt ihn aber das Ordnungsgeld, das das Gericht festsetzt, wenn er gegen die Verfügung verstößt, oder aber die mögliche eratzweise Ordnungshaft. Oder, dass allein durch das Zuwiederhandeln gegen die Verfügung eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr droht…vielleicht. Also ich hab schon Menschen für einen Verstoß gegen eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz ins Gefängnis gehen sehen.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Wie erwirkt man denn solch eine Einstweilige Verfügung?

Man geht zum Amtsgericht, sucht sich die Rechtsantragstelle, erzählt dem Rechtspfleger was passiert ist, gibt eine Versicherung an Eides statt ab über die Vorfälle, die sich ereignet haben und lässt den Richter innerhalb weniger Stunden seine Arbeit machen. Oder man geht zum Anwalt - dann braucht man sich nicht selbst zum Gericht begeben.

Gruß,

Florian.

Wortwörtlich meinte der Polizeibeamte zu mir das er erst
helfen kann wenn ich „den Kopf unterm Arm“ halte. Genau so
sagte er es mir.

Genau so kenne ich das auch.
Bei uns war es so, daß ein Autofahrer mit nem Teddy am Beifahrersitz ständig die Kinder angesprochen hat. ( Schulbushaltestelle für Grundschüler )
Ich war die 20.!!! die auf der Dienststelle angerufen hat.

Zumindest ist die Polizei dann endlich verstärkt in dem Bereich Streife gefahren.

Gruß

Katl

Hallo!

Genau so kenne ich das auch.

Ist es für den Betroffenen hilfreich zu erzählen, wann man die Erfahrung gemacht hat, dass einem nicht geholfen worden ist? Ich kenne die Einzelheiten des Falles nicht, den Du vielleicht im Kopf hast. Ich kenne aber die Fakten die der Fragesteller hier angegeben hat und ich denke nicht, dass es da ein Problem sein sollte, eine entsprechende Verfügung zu erhalten.

Nach den Schilderungen wird der Betroffene hier eine einstweilige Verfügung erwirken können und ich bin mir ziemlich sicher, dass sich der normale Mensch schon davon beeindrucken lassen wird.

Und wenn nicht, dann hat sich der Antragsgegner allein deswegen vor dem Strafrichter zu verantworten - und ich betone nochmal: Ich habe Menschen allein deswegen ins Gefängnis gehen sehen, weil sie sich an eine derartige Verfügung nicht gehalten haben - und damit meine ich nicht die erwähnte Ordnungshaft, sondern Strafhaft, weil es nun einmal strafbar ist, zuwider einer derartigen Verfügung zu handeln. Bei entsprechender Vorbelastung natürlich, ansonsten winkt immer noch eine Geldstrafe. Aber die Vorbelastung unterstelle ich einfach mal bei dem geschilderten Verhalten.

Gruß,

Florian.

Hallo

Wenn A kein Mieter im gleichen Haus ist, kann B das selber
machen.

Nein, wohl kaum. Nur Wohnungsverbot.

Hier steht was anderes:
http://haiku-plus.de/wg/mietrecht.html

Wenn ich den imho nicht sehr gut und klar formulierten Artikel richtig verstehe, dann ist von einem Untermieter die Rede, der einem Vertreter oder anderen Besucher ebenso wie der Hauptmieter die Tür weisen kann. Es ist zwar immer von Hausverbot die Rede, ich vermute aber, dass damit die Wohnung gemeint ist; oder es geht um ein Einfamilienhaus.

Wenn man in einer Mietsache bei Leib und Leben bedroht wird,
kann man das wohl als Mangel an der Mietsache betrachten.
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=421775

Da hast Du nicht richtig gelesen. In Deinem Link geht es um
einen Streit zwischen zwei Mietern. Das ist aber etwas ganz
anderes.

Der Fall ist nicht der Gleiche, aber auch hier ist eine Bedrohung eines Mieters gegeben, und selbige wird als Grund für eine Mietminderung gewertet.

Natürlich muss dem Vermieter erst die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel abzustellen.

Der Vermieter hat doch gar keine Chance, auf irgendwelche für
ihn Fremden einzuwirken.

Er kann diesem Menschen schriftlich per Post ein Schreiben zustellen lassen, in dem ihm ein generelles Hausverbot für dieses Haus und dazugehörige Grundstück erteilt wird. Damit beginge der Betreffende jedes Mal Hausfriedensbruch, wenn er das Grundstück betreten würde, und man könnte schon die Polizei rufen, wenn er nur vor der Haustür stünde. Damit wäre schon seine reine Anwesenheit in diesem Haus strafbar.

Ich denke, das hat eine andere Wirkung als wenn ein Mieter, der zu dem Zeitpunkt obendrein noch bedroht wird, das Hausverbot mündlich ausspricht.

Irgendwie werden wir in diesem Brett hier o.T., scheint mir…
:wink:

Eigentlich nicht. Wieso? Aber da der Fragesteller nicht interessiert zu sein scheint, werde ich hier auch nichts mehr schreiben.

MfG Simsy

Hallo,

Bei uns war es so, daß ein Autofahrer mit nem Teddy am
Beifahrersitz ständig die Kinder angesprochen hat. (
Schulbushaltestelle für Grundschüler )
Ich war die 20.!!! die auf der Dienststelle angerufen hat.

Dann sollten sich die Rektoren der Grundschule ein besseres Verhaeltnis zu ihrer Polizeidienststelle zulegen.
Als bei uns von einer aehnlichen Situation berichtet wurde, hat die Polizei sofort ermittelt und alle Schulen ueber die Schulleitung von dem Stand der Ermittlungen informiert.

Gruss
Elke