Man nehme an von Frau P. ist die Tante W. im hohen Alter verstorben, die ein Haus mit großem Grundstück hinterläßt
Tante W. ist kinderlos, ihr Ehemann, ihre Eltern und auch ihre Geschwister sind bereits verstorben. Allein ihre Geschwister hinterlassen Kinder (Tante W.´s Neffen und Nichten)
Wer mögen dann die Erben sein, wenn es kein Testament gibt?
Wären es die Nichten/Neffen? Wären diese dann zu gleichen Teilen erbberechtigt?
Im anderen Fall nehmen wir an, es gäbe eine Testamentenverfügung bei Tante W., wodrin sie alles ihrer Nichte Frau P. vermacht. Würden die Cousins/Cousinen von Frau P. dann auch ein Pflichtteil bekommen müssen oder wären sie von der Erbfolge gar nicht mehr betroffen?
Wie wäre der Ablauf? Würde Frau P. informiert werden, wenn es ein Testament gibt?
Wer mögen dann die Erben sein, wenn es kein Testament gibt?
Wären es die Nichten/Neffen? Wären diese dann zu gleichen
Teilen erbberechtigt?
ja, wenn die Nichten/Neffen die nächsten Verwandten sind, erben sie alle, zu gleichen Teilen (unterstellt, es liegt kein Testament vor)
Im anderen Fall nehmen wir an, es gäbe eine
Testamentenverfügung bei Tante W., wodrin sie alles ihrer
Nichte Frau P. vermacht. Würden die Cousins/Cousinen von Frau
P. dann auch ein Pflichtteil bekommen müssen oder wären sie
von der Erbfolge gar nicht mehr betroffen?
Die anderen Neffen/Nichten (also Cousins von Frau P.) sind aus der Erbfolge raus. Sie haben auch keinen Anspruch auf ein Pflichtteil (das haben nur Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern)
Wie wäre der Ablauf? Würde Frau P. informiert werden, wenn es
ein Testament gibt?
Wer mögen dann die Erben sein, wenn es kein Testament gibt?
wie schon beantwortet, die Nichten und Neffen.
Wären es die Nichten/Neffen? Wären diese dann zu gleichen
Teilen erbberechtigt?
Hm, ich würde mal raten, dass das so ähnlich geht wie bei Kindern:
Jedes (falls Frau W. mehrere davon hat) der Geschwister hat einen Teil am Erbe, die Kinder des/der jeweiligen Geschwister teilen sich den elterlichen Teil. Sollten also von zwei Geschwistern Bruder B zwei Kinder, Schwester S aber vier haben, kriegen nicht alle ein Sechstel, sondern Bs Kinder je ein Viertel und Ss Kinder je ein Achtel.
Aber Wiz taucht ja vielleicht auch noch auf und weiß was.
man kann als Betroffener aber selbst formlos beim Gericht nachfragen. Dann wird die Anfrage direkt bearbeitet. Allerdings kann ein Testament auch nach einer Auskunft auftauchen und wäre dann auch gültig.
ja, stimmt natürlich. Als ich die Frage beantwortet habe, ging ich von Neffen in verschiedenen Stämmen aus.
Wir haben in Deutschland bei Erben der ersten bis dritten Ordnung das Prinzip der Stämme, d.h. wenn der Erblasser zwei Brüder hat, fällt auf jede dieser Familien die Hälfte, egal, wieviel Kinder der Bruder hat. Es ist ja so, dass die Kinder zu gleichen Teilen den Bruder „ersetzen“.