Haus und Zweitfrau

Moin Kundige,

sei ein Mann A glücklich von Frau B geschieden und habe sie ausgezahlt (Immobilie).

Nun hat er zwar laut Grundbuch das Haus in seinem Besitz, zahlt aber der Bank noch ettliche Jahre Geld für den Kredit.

Nun möge er sich mit Frau C zusammenfinden und sie ehelichen (Zugewinngemeinschaf).
Zu diesem Zeitpunkt soll noch etwa 1/3 des Hauswertes an die Bank zu zahlen sein. Zählen die dann zu zahlenden Raten bwz. die Tilgungsbeiträge der Raten zum Zugewinn oder nicht?!

Gandalf

Nun möge er sich mit Frau C zusammenfinden und sie ehelichen

Hat er schon geehelicht oder will er noch ?

P.S. Du machst Sachen …

Moin Nordlicht,

erst mal Danke für die Reaktion.

Hat er schon geehelicht oder will er noch ?

weder hat er noch will er, es geht nur um den theoretischen Sachverhalt (ehrlich :wink:

P.S. Du machst Sachen …

wie kommst Du denn darauf?!

Gandalf

hallo,

Zählen die dann zu zahlenden Raten bwz.
die Tilgungsbeiträge der Raten zum Zugewinn oder nicht?!

wenn die frau die bank heiratet, ja :wink:

schöne grüße
ann

Hallo Gandalf,

wenn er Frau C. gehelicht hat und weiter an den Raten bezahlt. Bekommt Frau C. im Falle der Scheidung von dem in dieser Ehe abbezahlten Raten (nur die Tilgung) die Hälfte, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.

Man(n) kann aber auch einen Ehevertrag machen und festschreiben, dass von dieser Immobilie im Falle der Trennung kein Zugewinn mit Frau C. geteilt wird - auch wenn sie während der Ehe zur Gänze abbezahlt wurde.

Uuuups, jetzt hoffe ich, dass es mir gelungen ist, die komplizierte Konstellation, die aber doch eigentlich recht einfach ist, verständlich rüber zu bringen. Das heißt, wenn ich die Frage überhaupt richtig verstanden habe. :smile:

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

Das heißt, wenn
ich die Frage überhaupt richtig verstanden habe. :smile:

hast Du und mir mit Deiner Antwort geholfen.

Danke.

Gandalf