Hallo,
ich würde gerne Eure Meinungen zu folgendem Fall hören.
Oma O, knappe 90, lebt im Altersheim und erhält ein Paket von einem Versandhaus, welches sie nicht bestellt hat. Paket wird vom Heimpersonal angenommen und in ihr Zimmer gestellt.
Sie öffnet es - raus kommt Unterwäsche, die man je nach Geschmack als Erotikwäsche oder Liebestöter bezeichnen könnte und noch sonstige Kleidung. O schämt sich so für die Bestellung, die sie nicht aufgegeben hat und schiebt die Sachen originalverpackt unter ihre Wäsche.
Das könnte so Anfang Juli gewesen sein.
Anfang August kommt die erste Mahnung, auf die O nicht reagiert. Ende August kommt die zweite Mahnung. O ist das ganze irre peinlich (obwohl es dazu keinen Grund gäbe), und sie erzählt es Tochter T.
T holt die Kleidung aus dem Schrank und ruft im Versandhaus an. Das Versandhaus läßt die Kleidung abholen, das ganze ist für O erledigt, und O hat daraus gelernt, sollte so etwas wieder vorkommen, T sofort anzurufen.
Da hat wohl irgendso ein Scherzkeks S auf den Namen von O bestellt, denn das Versandhaus ist ein renommiertes, dem T kein unseriöses Geschäftsgebahren zutraut.
Jetzt gibt es aber zu dem Fall zwei rechtliche Meinungen, die ich gerne diskutieren würde (konkreter Rat wird nicht benötigt, Fall ist erledigt).
Meinung A (juristische Bildung im Rahmen des Lehrplanes für Wirtschaftswissenschaftler)
Zwischen Versandhaus und O ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da O niemals eine Willenserklärung abgegeben hat. Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. O hat keine Willenserklärung abgegeben, Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Somit kein Kaufvertrag, Versandhaus hat lediglich ein Recht auf Rückgrabe wegen ungerechtfertigte Bereicherung.
Meinung B (juristische Bildung als Rechtspfleger)
Kaufvertrag zwischen O und Versandhaus sei zustande gekommen, ohne die Kulanz des Versandhauses wäre sie nicht mehr rausgekommen und hätte bezahlen müssen.
So, und jetzt würde ich die beiden Ansichten gerne zur Diskussion stellen - welche stimmt denn nun?
Viele Grüße
Katzen-Mama