Pfändungs-und Ü.-beschluß - was tun?

**Hallo,

meine Freundin kam heute mittag vollkommen ratlos und aufgeregt zu mir gefegt und hielt mir einen Wisch unter die Nase mit der Bitte doch mal Ausschau zu halten, was zu tun ist. Sie hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugestellt bekommen und nun soll ihr das Konto gepfändet werden. Leider kenne ich mich damit nicht aus und frage nun deshalb hier an, wie sie nun verfahren muss. Mit Hilfe der Suchmaschinen und bei www.recht.de habe ich nichts brauchbares gefunden.
Soweit ich weiß hat sie nicht mal ein eigenes Konto bei betreffender Bank sondern nutzt das Konto ihrer Tochter (12 oder 13 Jahre alt). Oder hat sie eins und muss dort noch was abzahlen. So etwa müsste es sein. Ihre Einkünfte bestehen aus Arbeitslosenhilfe, Kindergeld staatl. und Kindesunterhalt vom Vater und dann glaube ich noch, dass sie Wohngeld und so eine komische Zusatzförderung für die Wohnung bekommt. Weiß der Geier was das ist.
Alles in allem hat sie mir einen Betrag von ca. DM 1770 aufgeschrieben, den sie monatlich erhält, davon ca. 850 DM A-Hilfe. Auf ihrem Konto befinden sich im Moment noch ca. 200,00 DM. Wer kann mir (ihr) sagen, was jetzt abgeht und was sie tun kann/soll/muss?
Vielen Dank

Katrin**

Hallo Katrin,

oha, ich fürchte, Deine Freundin hat ihre Sachen ganz schön schleifen lassen. Laß uns mal sortieren:

Deine Freundin hat kein PÜB sondern lediglich eine Kopie davon bekommen. Das Original wurde der Bank voraussichtlich bereits zugestellt. Die Bank muß nun innerhalb von 14 Tagen eine Drittschuldnerklärung zu den nachfolgenden Punkten abgeben:

a) wird die Forderung als begründet anerkannt und ist sie (also die Bank) bereit, Zahlungen zu leisten;
b) machen bereits andere Personen an die Forderung (Deiner Freundin gegenüber der Bank) geltend;
c) wurde die Forderung (d. h. das Guthaben) bereits Pfändungen anderer Gläubiger vor (Vorpfändung kann übrigens auch ein vorläufiges Zahlungsverbot sein = das Geld ist „eingefroren“, wird aber nicht an den Gläubiger ausgekehrt)

Falls Deine Freundin tatsächlich das Konto ihrer Tochter (mit)nutzt, kann überhaupt nichts passieren, weil sie ja nicht Kontoinhaberin ist. Eine sog. Durchgriffshaftung gibt es nicht. Die Bank gibt lediglich eine Erklärung ab, daß sie mit Deiner Freundin keine Geschäftsbeziehung unterhält.

Sollte sie aber ein eigenes Konto haben, auf dem ein Guthaben vorhanden ist, muß die Bank das Guthaben - nach Abzug ihrer eigenen Kosten - an den Gläubiger auszukehren.

Ihre Einkünfte bestehen aus
Arbeitslosenhilfe, Kindergeld staatl. und Kindesunterhalt vom
Vater und dann glaube ich noch, dass sie Wohngeld und so eine
komische Zusatzförderung für die Wohnung bekommt. Weiß der
Geier was das ist.

Alles in allem hat sie mir einen Betrag von ca. DM 1770
aufgeschrieben, den sie monatlich erhält, davon ca. 850 DM
A-Hilfe.

Es gibt Pfändungsfreigrenzen, die Du unter

http://www.sozialnetz-hessen.de/schulden/txzwan01.ht…

nachlesen kannst.

Würde es um Netto-Lohn gehen, wäre bei daß Deine Freundin über ein monatliches Einkommen von 1.770,00 DM verfügt und für den Unterhalt einer minderjährigen Tochter sorgen muß, darf davon ein Betrag von 385,70 DM gepfändet werden. Falls sie noch ein minderjähriges Kind hat, fällt der pfändbare Betrag auf 21,50 DM. Kindesunterhalt darf meines Wissens ohnehin nicht gepfändet werden; bei Arbeitslosenhilfe kenne ich mich leider nicht aus.

Fällt sie durch die Pfändung unter das Existenzminimum, kann sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen.

Jetzt ist Nachfolgendes angesagt und zwar schleunigst:

  1. Kühlen Kopf bewahren (in den Sand stecken bringt nichts - davon gehen die Schulden auch nicht weg).
  2. Je nach Höhe der Forderung, sollte Deine Freundin die - durchaus verständliche aber falsche - Scham überwinden und eine SERIÖSE Schuldnerberatung aufsuchen (am besten bei der Verbraucherzentrale nachfragen). Die können zwar die Schulden auch nicht wegzaubern, helfen aber z. B. bei Verhandlungen mit dem Gläubiger und können manchmal sogar bewirken, daß der PÜB aufgehoben wird.

Falls Du noch weitere Fragen hast, nur zu…

Viel Glück

Tessa