Vertrag: frist, gilt anfragedatum o verkaufsdatum?

hallo zusammen,

herr mustermann nimmt an einer austellung statt. er hat einen vertrag unterschrieben der eine klausel ueber den verkauf von kunstobjekten enthaelt. es heisst, dass er 15% des verkaufswertes an die ausstellungsleitung „abgeben“ muss, wenn der verkauf waehrend oder in einem zeitraum von 3 wochen nach der ausstellung liegt.

nun hat herr mustermann etwas verkauft. die verkaufsanfrage kam per email in der besagten 3-wochen-frist, der verkaufsvertrag wurde aber erst einige wochen spaeter -also ausserhalb der frist- geschlossen.

was hat er nun zu tun?

freundliche grueße

Hallo Henrike

Herr Mustermann muss keine Prozente zahlen, da der Verkauf nach der
gesetzten Frist stattgefunden hat.

Gruss
Heinz (IANAL)