hallo zusammen,
herr mustermann nimmt an einer austellung statt. er hat einen vertrag unterschrieben der eine klausel ueber den verkauf von kunstobjekten enthaelt. es heisst, dass er 15% des verkaufswertes an die ausstellungsleitung „abgeben“ muss, wenn der verkauf waehrend oder in einem zeitraum von 3 wochen nach der ausstellung liegt.
nun hat herr mustermann etwas verkauft. die verkaufsanfrage kam per email in der besagten 3-wochen-frist, der verkaufsvertrag wurde aber erst einige wochen spaeter -also ausserhalb der frist- geschlossen.
was hat er nun zu tun?
freundliche grueße