Unterlassung und Falschaussage

Guten Tag,

der Vorsitzende X des Vereins A wird auf einer Mitgliederversammlung abgewählt. Er hält daraufhin eine private Veranstaltung ab, deklariert diese zur „eigentlichen“ Generalverammlung und behauptet auf der Homepage des Vereins (deren Domaininhaber er ist und deren Zugangsdaten er nicht herausgibt…), er sei Vorsitzender, lädt zu Veranstaltungen ein etc.

  1. Hat der Verein einen Anspruch auf Unterlassung dieser Äußerungen ? (Es geht mir nur um die Äußerung, nicht die Frage von Rechtsgeschäften, Vermögensschäden etc.)

  2. Beweis - ich weiss, es gibt da freie Würdigung, aber vom Gefühl: Meint ihr ein von der höheren Ebene unterschriebenes Protokoll und die Unterschriften zahlreicher Mitglieder des alten Vorstandes, dass der neue Vorstand ordnungsgemäß gewählt wurde und die zweite Veranstaltung eine private war, würde dafür ausreichen ?

Vielen Dank !

  1. Beweis - ich weiss, es gibt da freie Würdigung, aber vom
    Gefühl: Meint ihr ein von der höheren Ebene unterschriebenes
    Protokoll und die Unterschriften zahlreicher Mitglieder des
    alten Vorstandes, dass der neue Vorstand ordnungsgemäß gewählt
    wurde und die zweite Veranstaltung eine private war, würde
    dafür ausreichen ?

Moin Trobi,

jeder Verein hat eine Satzung, in der vorgeschrieben ist, wann, wie und unter welchen Umständen eine Mitgliederversammlung einberufen wird oder einzuberufen ist: Form und Frist der Einladung sind maßgebend.
Dann steht da drin, wann und wie eine Mitgliederversammlung beschlußfähig ist.
Eine „private“ Veranstaltung wird wohl keine dieser Anforderungen erfüllen. Und das ist durch ein ordnungsgemäß geführtes Protokoll der MV ja wohl ohne Schwierigkeiten zu beweisen.

Ob der Domain-Name Privatbesitz ist oder aufirgendeine Weise zum Vereinsvermögen ghört, mögen Berufenere beantworten.

Gruß - Rolf