Mietvertrag auf zeit

hallo!
wer kann mir sagen ob und wie ich aus einem mietvertrag rauskomme ohne das end des vertrages abzuwarten?
reicht es wenn ich dem vermieter mehrere nachmieter anbiete und die vereinbarte dreimonatige kündigungsfrist einhalte?

antworten bitte an schneckchen100,nicht an edithnice!!!
danke schon mal!
gruss edith

hallo,
einen Nachmieter zu akzeptieren obliegt allein der gunst des Vermieters,er muss es nicht.
Es ist unter normalen umständen schwer,aus so einem vertrag zu kommen.Das einzige,was meines wissens nach funktioniert ist unterzuvermieten.Das darfst Du und wenn der Vermieter Dir das verbieten will,dann berechtigt Dich das,zu kündigen.
Mina

Hi!

Wenn ich mich Recht erinner hast du wohl nur Chancen bei „zwingenden Gründen“ wie z. B. Arbeitsplatzwechsel in n andere Stadt…

Sieh mal im Archiv nach… wir hatten das schon öfters hier…

Gruß

Bernd

Hi mina,

die Untervermietung muss begründet sein und nur bei berechtigtem Interesse muss der Vermieter zustimmen. Ehrlich gesagt, sehe ich hier die Möglichkeit auch nicht und es bleibt nur - mit Einverständnis des Vermieters - drei akzeptable Nachmieter zu stellen. Wenn der Vermieter das nicht möchte, muss der Vertrag eingehalten werden.

Gruß

Dagmar

Hallo Edith,

das mit den Nachmietern kannst Du vergessen. Der Vermieter muß sie nicht akzeptieren und Du mußt den Vertrag erfüllen.
Du schreibst aber „…die vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist…“ Wenn in Deinem Zeitmietvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist und Du diese problemlos einhalten kannst, brauchst Du Dir doch keine Sorgen zu machen! Einfach fristgerecht kündigen!
Wegen der angesprochenen Untervermietung: Es ist schon richtig, daß der Vermieter die Untervermietung nur in begründeten Fällen genehmigen muß, aber genau das ist ein solcher Fall. Warum Du ausziehst spielt da keine Rolle, entscheidend ist hier, daß Du nach einem Auszug wirklich ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast.
Im Zweifel ab zum Mieterverein…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Goosi,

das mit den Nachmietern kannst Du vergessen. Der Vermieter muß
sie nicht akzeptieren und Du mußt den Vertrag erfüllen.

Deshalb sollte sie trotzdem fragen, ob der Vermieter mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden ist, wenn sie drei Nachmieter stellen kann.

Du schreibst aber „…die vereinbarte dreimonatige
Kündigungsfrist…“ Wenn in Deinem Zeitmietvertrag eine
Kündigungsfrist vereinbart ist und Du diese problemlos
einhalten kannst, brauchst Du Dir doch keine Sorgen zu machen!
Einfach fristgerecht kündigen!

Entweder hat sie die Passage aus dem Zusammenhang gerissen oder sich bei Schreiben der Frage vertan. Letzte Möglichkeit: Es ist kein Zeitmietvertrag.

Wegen der angesprochenen Untervermietung: Es ist schon
richtig, daß der Vermieter die Untervermietung nur in
begründeten Fällen genehmigen muß, aber genau das ist ein
solcher Fall. Warum Du ausziehst spielt da keine Rolle,
entscheidend ist hier, daß Du nach einem Auszug wirklich ein
berechtigtes Interesse an der Untervermietung hast.
Im Zweifel ab zum Mieterverein…

Hier irrst du. Ausziehen zu wollen alleine ist kein berechtigtes Interesse. Einfach ausziehen und den Vermieter „zwingen“ ein berechtigtes Interesse akzeptieren zu müssen geht auch nicht. Wenn es so einfach wäre aus Zeitverträgen rauszukommen, gäbe es sie nicht mehr. Diese Vertragsart ist ja schließlich grundsätzlich mal zum Vorteil für Mieter, also zum Schutz vor Kündigungen wie z.B. wg. Eigenbedarf.

Gruß

Dagmar