Hallo,
Fr. X hat sich bei www.wie-schlau-bist-du.com angemeldet und hat vor kurzem eine Mahnung über die Zahlung von 144 € bekommen. Als Fr. X sich dort angemeldet habe, war für sie nicht ersichtlich, dass das Ganze was kostet. Nachdem siedie Mahnung bekommen hat, hat sie einen Widerspruch eingelegt und den Vertrag nach §119 BGB angefochten. Jetzt hat sie eine „letzte Mahnung“ bekommen. Unter anderem mit folgendem Inhalt, was passieren würde, wenn sie nicht zahlen sollte.
Dies wäre unter anderem:
Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Jetzt hat sie sich schon in ganz vielen Foren geschaut und meistens heißt es, das man sich nicht verrückt machen lassen soll.
Fr. X würde interessieren, wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie das ganze ausgegangen ist.
Fr. X hat sich bei www.wie-schlau-bist-du.com angemeldet und
hat vor kurzem eine Mahnung über die Zahlung von 144 €
bekommen. Als Fr. X sich dort angemeldet habe, war für sie
nicht ersichtlich, dass das Ganze was kostet.
Wieso nicht? Es steht doch auf der Startseite.
Fr. X würde interessieren, wer ähnliche Erfahrungen gemacht
hat und wie das ganze ausgegangen ist.
Ähnliche Erfahrungen machen üblicherweise Leute, die sich die Texte nicht durchlesen.
Aber das Googeln mit „versteckte Kosten Internetseiten“ bringt einige Informationen.
Fr. X hat sich bei www.wie-schlau-bist-du.com angemeldet und
hat vor kurzem eine Mahnung über die Zahlung von 144 €
bekommen. Als Fr. X sich dort angemeldet habe, war für sie
nicht ersichtlich, dass das Ganze was kostet.
Wieso nicht? Es steht doch auf der Startseite.
Da bist du im Irrtum. So stellt sich mir die Seite dar: http://schorsch.de/iq-test.png. Ich benutze einen durchaus üblichen Browser, auf ‚handelsübliche‘ Weise konfiguriert.
Aber auch Anwender, die mit aktivierten Grafiken surfen, brauchen gute Augen, den als Grafik präsentierten winzigen Text zu lesen. Viele Anwender skalieren die Schrift grösser - Grafiken lassen sich von den meisten Browsern nicht skalieren.
Fr. X hat sich schon auf den Seiten des Verbraucherschutzes informiert, daraufhin hat sie ja einen Widerspruch eingelegt und auch den Vertrag nach §119 BGB angefochten. Es geht um eure !!persönlichen Erfahrungen!!, ob solche Anbieter irgendwann locker lassen, oder ob sie evtl. wirklich mit den Konsequenzen zu rechnen hat, die in der ersten Anfrage angegeben wurden.
ob solche Anbieter
irgendwann locker lassen, oder ob sie evtl. wirklich mit den
Konsequenzen zu rechnen hat, die in der ersten Anfrage
angegeben wurden.